Gegnerische Autoversicherung zahlt nun Mietwagenrechnung nicht

Hallo zusammen,

Ich hoffe jemand kann weiterhelfen.

Mein Mann hatte einen unverschuldeten Autounfall. Jemand ist ihm hinten reingefahren und hat ihn in das vordere Auto am Stauende geschoben.

Ihm ist zum Glück nichts passiert. Allerdings war das Auto ein Totalschaden.
Die gegnerische Versicherung genehmigte uns und bestellte uns einen Mietwagen für den Reperaturzeitraum.

Der Zeitraum wurde länger als im Gutachten angegeben.

Wir haben immer informiert das sich die Reperatur verzögert und die Versicherung hat stets die Kostenübernahme an Sixt gefaxt.
Jetzt verweigert die Versicherung die komplette Übernahme der Rechnung des Mietwagens, da der Reperaturzeitraum zu lang war.
Nur dafür kann ja nur die Werkstatt was und nicht wir. Des Weiteren wusste die Versicherung über die Länge Bescheid...

Wer hat einen Tipp? Wie vorgehen? Erfolgsaussichten? Es geht um 1020,- €...

Danke

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Geh gleich zum Anwalt damit.
Wer hat die Mietwagenfirma beauftragt?

Ich hoffe ihr habt eine Verkehrs-Rechtschutz.

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Eine Rechtschutz haben wir. Allerdings mit 150 Selbstbeteiligung.

Die Mietwagenfirma wurde von der Versicherung beauftragt. Allerdings hat mein Mann die Übernahme unterschrieben und haftet somit wohl auch für die Rechnung.

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Hat die Versicherung denn für den kompletten Zeitraum die Übernahmebestätigung an Sixt gefaxt? (liest sich für mich so)

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Und wieder:

Völlig falsche Vorgehensweise.

Immer die komplette Schadensabwicklung einen Anwalt machen lassen.

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Ja beim nächsten Unfall sind wir dann schlauer...

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Hallo,

DAS bringt auch nichts... meinem Schwiegersohn ist Anfang Juni ein T4 in einer Baustelle innerhalb einer 30er Zone zur Auffahrt auf die A3 hinten drauf gefahren. Es waren alle 4 Personen in der Klinik wegen Schleudertrauma. Das Auto war, lt. ADAC fahrbereit für den Heimweg aus dem Urlaub. Zu Hause angekommen wurde die ganze Angelegenheit umgehend einem Rechtsanwalt übergeben und was ist.... bis heute ist der Schaden nicht reguliert, es liegt der ganze Vorfall bei der Staatsanwaltschaft. Das Auto hatte Totalschaden bzw. die Reparaturkosten haben den Wert des Autos deutlich überstiegen lt. Gutachter, meine Kinder und Enkel waren aufgrund des Schleudertraumas anschl. Krank geschrieben und die Versicherung des Gegners hat bis heute nur einen Bruchteil gezahlt. Die Kosten erhöhen sich täglich weil ja ein anderes Auto gekauft werden musste und nicht jeder mal so eben das Geld für ein weiteres Auto so auf der Kante hat. Das ramponierte Auto wurde erst 14 Tage von meinen Kindern gefahren. Also, Rechtsanwälte sind auch nciht immer das "gelbe vom Ei".

LG

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Hallo,

ich arbeite bei einer Versicherung und reguliere solche Schäden. Folgende FRagen stellen sich mir:

Was genau steht im Ablehnungsschreiben der Versicherung?

Wieviele Tage hattet ihr den Mietwagen, wieviele sollen davon übernommen werden?

War das Fahrzeug fahrbereit nach dem Unfall?

Welche Reparaturdauer wurde durch den Gutachter veranschlagt?
Wie lange hat die Reparatur dann tatsächlich gedauert?
Warum hat sich die Reparatur verzögert?
Wurde euch bei jedem Anruf ein bestimmtes Datum genannt, bis wann das Fahrzeug verlängert wurde?

vg, m.

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Also die Polizei hat meinem Mann erlaubt nach den Unfall zur nächsten Werkststt zu rollen mit wenig kmh.

Der Gutachter schrieb 14 Tage Reperaturzeitraum, 14 Tage brauchte die Versicherung für eine Enrscheidung. Diese 28 bzw 29 Tage hat sie jetzt auch bezahlt. Allerdings dauerte die Reperatur noch 17 Tage länger.

Jeden Freitag wurde von der Versicherung für eine Woche der Mietwagen verlängert. Mein Mann informierte die Versicherung telefonisch, dass die Werkstatt noch nicht fertig ist und die Kostenübernahme wurde stets gefaxt.

Leider wurde uns nie gesagt, dass der Mietwagen nicht mehr gezahlt wird, weil die Reperatur so lange dauert. Jetzt kriegen wir die Info (2Monate später) das der interne Sachverständige entschieden hat der Zeitraum war zu lang. Die Werkstatt begründet die Dauer, dass noch Weitere Ersatzteile bestellt werden mussten.

Hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet.

Ist jetzt halt bitter, Erst wird Mein Mann stehend am Stauende angefahren ( er hat keine Schuld) und jetzt darf man sich noch um 1000€ streiten...

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Ich gehe davon aus, dass sich die Versicherung auf die Schadenminderungspflicht bezieht. Danach muss man die Reparatur so schnell wie möglich beauftragen, selbst dann, wenn die Freigabe durch die Versicherung zur Reparatur noch nicht erfolgt ist. Zur Not muss man einen Kredit aufnehmen oder die Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) beanspruchen. Wenn ich also ein Gutachten bekommen, dann schaue ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist. Ist es das nicht, hat der Geschädigte ab Unfalltag Anspruch auf einen Leihwagen. Er muss aber so schnell wie möglich einen Gutachter beauftragen (oder halt einen Kostenvoranschlag beibringen). Liegt das Gutachten ihm vor, steht man ihm noch 2 Tage Überlegensfrist zu und dann beginnt die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungsfrist oder die Reparaturdauer zu laufen. Also hat ein insgesamt Anspruch auf die Frist gem. Gutachten+Zeit bis zum Erhalt des Gutachtens (ohne Verzögerungen)+2 Tage Überlegensfrist.
Bei euch war es mE zu lang, bis ihr die Reparatur beauftragt habt. Was für mich dennoch fraglich ist, inwiefern die Versicherung Auftraggeber bei der Mietwagenfirma war. Denn wenn sie den Mietwagen immer wieder schriftlich freigegeben hat, dann verstehe ich nicht, warum sie das jetzt nicht übernimmt. Ich kläre die Geschädigten immer darüber auf, wie lange sie den Anspruch haben. Dabei wird genau das Datum festgelegt und auch dokumentiert. Verzögerungen bei der Reparaturdauer z.B. wegen Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile hat der Geschädigte dabei nicht zu vertreten. Sollte mir die Dauer zu lang vorkommen, dann schicke ich einen Reparaturablaufplan zur Werkstatt, wo diese mir darlegt, warum die Reparatur so lange gedauert hat.
Gerade wegen dieser Unklarheit, ob die Versicherung nun Auftraggeber für den Mietwagen war oder nicht, würde ich an eurer stelle noch zum Anwalt gehen. Das könnt ihr auch jetzt noch. Die DEVK kommt dafür auf.

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Geht es um die huk?..

Hatte das nämlich auch mit denen.

Allerdings habt ihr bei einem Unfall immer recht auf einen Anwalt,den die gegnerische Versicherung zahlen muss.

(unverschuldet)

Lg

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Bei uns ist es die DEVK. Wie ist es denn bei dir ausgegangen?

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Mir ist einer reingefahren..ich hatte Null schuld...mein Auto Totalschaden..ich durfte wg scharfen metallteilen nicht mehr fahren.

Die huk bot mir sogar den Mietwagen an und war Auftraggeber...

Hab das ganze aber gleich zu einem Anwalt gegeben .

Erst wollten sie den Mietwagen nicht zahlen...aber dann doch..der Anwalt hat das geregelt...jetzt geht es um 150 Euro die sie nicht zahlen wollen..

Ist ja schon Wahnsinn,daß sie bei dir überhaupt schon über die 14 Tage gezahlt haben.....!

Ich würde zu einem Anwalt gehen...die komme einem mit irgendwelchen schon längst wieder außer Gefecht gesetzten bgh Urteilen.....um einen kleinzureden und schlucht und einfach zu verarschen.

Der Anwalt kennt sich da aus...meistens:-)

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Anwältin und gut.

Gruß

Manavgat