Nicht leibliche Taufpaten und Erbrecht

Hallo,

ich frage hier mal für meine Schwester…es ist etwas kompliziert und das Netz hilft mir da nicht weiter - vielleicht wisst Ihr ja darauf eine Antwort:

Meine Schwester hat ein Baby. Der zukünftige Taufpate ist kein leiblicher Onkel o.ä., allerdings ist er seit vielen Jahren sehr eng mit der Familie, alle wohnen in seinem Haus und mein Schwager arbeitet für ihn.

Der Freund (Mitte 50) will nun Patenonkel des Kindes werden, weil er meint, er kann dann mit steuerlichen Vorteilen dem Kind später das Haus vererben (weil es als nicht leibl. Verwandter ja sonst teuer würde).
Er ist Mitte 50, hat keine eigenen Kinder, aber eine Schwester mit zwei Kindern (also seinen Neffen)...denen will er aber nichts vererben. Das Thema kam jetzt erst durch die Taufe auf…

Ich glaube, so einfach ist das ggf. trotz Testamentes nicht, die leiblichen Verwandten herauszunehmen, oder?

Danke Euch schon mal

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Das mit dem Taufpaten ist eine rein kirchliche Geschichte und hat nix, aber auch gar nix mit staatlichen Regelungen zu tun. Weder was Sorge- noch was das Erbrecht angeht.

Grüsse
BiDi

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Da ist eigentlich ziemlich wenig kompliziert.

Bidi hat es eh schon geschrieben: das Patenamt ist eine kirchliche Geschichte die keine rechtlichen Konsequenzen hat (höchsten moralische Verpflichtung).

Das Erbrecht ist auch einfach: Geschwister (und die Neffen) haben zwar ein Erbrecht sind aber soweit ich weiß nicht pflichtteilsberechtigt. Erben also nur wenn es kein Testament gibt. Also einfach ein Testament aufsetzen und fertig. Und vorher vom Profi (zb Notar) beraten lassen!

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Dumme Frage - was sind leibliche Taufpaten?

Ansonsten - vererben kann ich wem ich lustig bin , Pflichterben enterben geht nicht so einfach und je entfernter die Verwandschaft desto geringer der Freibetrag bis zu dem keine Steuern anfallen...

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Leibliche Taufpaten sind die Leute, die neben ihrer Funktion als Taufpate auch noch z.B. der leibliche Onkel sind. Sie sind also tatsächlich blutsverwandt mit dem Kind.

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ok - hab ich noch nie so gehört - bei uns heißt es - einer aus der Familie - einer aus dem Freundeskreis. Allerdings gehören zur Familie auch die angeheirateten Onkel und Tanten.

LG

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Hallo, er kann aktuell 20.000,00 stfr. verschenken, alles was darüber hinaus geht, wird mit 30% besteuert, sollte er mehr als 13.000.000,00,00 schenken, sind es sogar 50%.

Er spielt keine Rolle, ob er Taufpate ist oder nicht.

Theresa

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Einen Pflichtteilsanspruch kann man nicht aushebeln. Die Verwandten des Mannes, die pflichtteilsberechtigt sind, können davon also nicht ausgeschlossen werden. Steuerliche Vorteile hat man als Patenkind bei einer Erbschaft nicht, denn es besteht ja (zumindest in diesem Fall) keine Verwandtschaft.