Höheres Elterngeld durch Kleingewerbe möglich?

Hallo, ist vielleicht eine blöde Frage. Unsere kleine kam im März 2015 zur Welt. Wir planen relativ bald, aber nicht sofort ein Geschwisterchen. Elterngeld bekomme ich 12 Monate ausgezahlt.

Unser Wunsch wäre es, dass Ende 2016 das zweite Baby kommt. Zwischen den beiden arbeiten wird maximal ein Mini-Job mit 450€ sein.

Wenn ich nun ein Kleingewerbe anmelde noch in 2015, dann werden doch für das ElternGeld beim zweiten die Einkommen aus 2014 berücksichtigt, auch wenn es da noch kein Kleingewerbe gab, oder? Das wäre dann ja ein deutliches Plus, denn mir wird effektiv mein Vollzeit-Gehalt von vor der ersten Geburt angerechnet.

Hoffe, ihr versteht was ich meine. Ist etwas schwer zu beschreiben...
Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße :)

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Ja, deine Überlegungen sind richtig und so kann man es nach dem aktuellen Gesetz machen!

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Super, danke danke für deine superschnelle Antwort!! :)

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Hallo, bin zufällig auf diese Diskussion gestossen und habe festgestellt, dass ich in einer ähnlichen Situation bin.

Und zwar folgendes: Habe Kind Nummer 1 im Jan. 2015 bekommen, d.h. Lohnersatzleistungen von Dez. 2014 - Jan. 2016. Seit Jun. 2016 habe ich ein Gewerbe angemeldet.

So, und im Jan. 2018 bekomme ich nun mein 2. Kind, d.h. MuSchu ab Dez. 2017.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, ist der Bemessungszeitraum für das 2. Kind nun das Jahr 2013, weil ich von 2014 - 2017 (teilweise) Lohnersatzleistungen bekommen habe?

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Ich hoffe du meinst mit kleingewerbe nicht Tupperware und Co...

Das ganze ist reiner Mist.

Lg

Perle

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Ihr geht es in diesem Fall auch nicht um eine gewinnbringende Tätigkeit sondern darum dass durch das Gewerbe der Bemessungszeitraum für das Elterngeld nicht mehr die 12 Monate vor der Geburt/Mutterschutz sind, sondern das letzte vollständige Kalenderjahr. Damit lässt sich in gewissen Rahmen der Bemessungszeitraum für das Elterngeld wieder auf Zeiten vor der Geburt des vorherigen Kindes schieben, wenn zwischen Ende des Elterngeldbezug des vorherigen Kindes und Mutterschutz des nächsten Kindes kein volles steuerrechtliches Wirtschaftsjahr (meist Kalenderjahr) liegt.

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Hast du es ausprobiert?
Ich bin seit 17 Jahren bei Tupperware und nein, Mist ist es nicht, man muss nur sehr darüber nachdenken, was man macht!

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