Umzug in andere Stadt Hartz4

Hallo ihr Lieben,

ich beziehe derzeit Hartz4. Nun möchte ich gern mit meinen Kindern in eine andere Stadt (120km) umziehen (Familie, bessere Kinderbetreuung, Job evtl. in Aussicht, geringere Miete etc.) . Mein Vermittler machte einmal die Andeutung, dass ich das generell tun kann wenn ich den Umzug selber bezahle.

Nun weiß ich aber nicht genau, wie ich vorgehen soll. Muss ich den Umzug trotzdem genehmigen lassen? Wird mein Hartz4 dann dort weitergezahlt oder muss ich einen neuen Antrag stellen?

Wie bekomme ich die Mietobergrenze heraus?

Hat damit Jemand Erfahrungen und kann mir ein paar Tips geben?

Lieben Gruss

glasregen

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Hallo, ruf doch dort mal beim Amt an. Dann weisst du es. Vielleicht wartest Du ja auch erst mal ab, ob Du den Job überhaupt bekommst. (würde ich machen)
Ich glaube auch, dass es schwierig sein könnte - denn nur weil dort Familie wohnt - soll das Amt Dir nen Umzug bezahlen???????

VG und viel Glück

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Hallo, ich habe doch geschrieben dass mein Vermittler sagte ich kann umziehen wenn ich den Umzug selber bezahle. Ich will ja gar keine Kosten vom Amt, sondern wollte nur wissen wie ich was wo angeben oder dann neu beantragen muss.

lg

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Du bist ein freier Mensch, du kannst umziehen wohin du willst. Du musst es bei deinem jetzigen Jobcenter mitteilen, wenn und wann du umziehst (Gerne mindestens 10 Tage vor dem geplanten Umzug!)

Du erhältst keine Zusicherung für den Umzug, weil dein jetziger Träger keinen wichtigen Grund für den Umzug sieht. Wenn du dir am neuen Wohnort eine Wohnung suchst, ist die dortige Mietobergrenze zu beachten. Entweder findest du diese mit ein bißchen googeln im Internet oder du rufst dort an.

Am neuen Wohnort musst du einen neuen Antrag auf Leistungen stellen.

Sofern du die Umzugskosten, Kaution, ggf. Maklergebühren selbst aufbringen kannst, sollte alles problemlos vonstatten gehen.

FG H. #klee

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Hallo,

der Umzug wird in Eigenregie finanziert. Ich wollte nur wissen ob ich gleich einen neuen Antrag stellen kann.

lg und danke fürs Antworten

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"Job in Aussicht" reicht nicht um einen Umzug zu rechtfertigen. Deswegen wirst du diesbezüglich wohlauch keine Hilfe vom Amt bekommen.

Suche dir dort eine Arbeit und dann erst eine Wohnung und Kinderbetreuung in der Nähe der gefundenen Arbeit.

*** Wird mein Hartz4 dann dort weitergezahlt oder muss ich einen neuen Antrag stellen?***

Wozu? Du arbeitest doch dann!

***Wie bekomme ich die Mietobergrenze heraus?***

Die kannst du dir dann selbst anhand deines Einkommens legen. Bei geringem Einkommen solltest du dir natürlich eine möglichst günstige Wohnung suchen. Und ob eine Wohnung günstig ist kannst du beim Vergleich mit dem örtlichen Mietspiegel herausfinden, den man idR leicht ergoogeln kann.

Ich würde aber mit dem Arbeitsvertrag in der Tasche dann nochmal beim Amt vorbeigehen, vielleicht bekommst du dann doch noch Hilfe für den Umzug oder zB noch einen Monat länger Geld, weildein Gehalt ja erst am Monatsende kommt, ALGII jedoch am Monatsanfang.

Viel Erfolg!
S.

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Hallo, ich glaube nicht das es so funktionieren würde. Wenn sie dann einen Arbeitsvertrag bekommen sollte, wird der wohl höchstwarscheinlich nicht erst in 3 Monaten beginnen damit sie die Zeit zum Mietvertrag kündigen usw. hätte. Und Kiga Plätze findet man doch eigentlich nie so kurzfristig.
Grundsätzlich bin ich ja schon deiner Meinung, aber ob dass so zu realisieren ist...?

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Also mir fallen da spontan ein paar Leute ein, bei denen das so funktioniert hat, auch ohne Familie am Zielort. Natürlich war es unbequem und stressig. Die TE hat Familie vor Ort und Schulkinder (8 und 13), das sind doch beste Voraussetzungen ein paar Wochen Übergangszeit zu überbrücken. Schulen nehmen Kinder von heute auf morgen auf und Horts haben idR Notplätze, genauso wie Kindergärten (diese allerdings auf 35h/Woche begrenzt). Aber vielleicht kann auch die Familie sich ein bisschen da herumorganisieren.

Und mir fallen spontan ein paar Leute ein, die es andersrum gemacht haben, angeblich wegen Jobsuche, aber dort genauso arbeitslos blieben wie im Heimatort.
Die TE wohnt in Dresden, welche Stadt 120km entfernt bietet tatsächlich so großartig bessere Bedingungen?

Wenn die TE allerdings eher wegen Familie oder anderen Gründen umziehen will (durchaus legitim) , dann macht es natürlich Sinn auch ohne Arbeit umzuziehen. Wer nach einer Mietobergrenze fragt rechnet meines Erachtens schon damit weiterhin im Bezug zu bleiben. Denn wer seine Wohnung selbst finanzieren muss wird wohl eher direkt eine sehr günstige Wohnung suchen. IdR sind die Mietobergrenzen ja nicht zu niedrig gewählt.

VG S.

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hallo,

Wir sind vor sechs Jahren umgezogen und haben damals ALGII bezogen. In der neuen Stadt hat das Amt nur die Miete in Höhe der Miete der alten Wohnung übernommen ( obwohl diese und 45qm hatte und uns als dreiköpfige Familie mehr zugestanden hätte) und die neue auch innerhalb der Grenzen lag.

Die Begründung war, dass wir nicht um Erlaubnis für den Umzug gefragt hatten. Wir hatten aber auch keine konkreten Jobangebote und rund einfach auf gut Glück von einer strukturschwachen Region in eine Region mit geringer Arbeitslosenquote gezogen ( waren 650 Kilometer).

Es ging immerhin um monatlich 100 Euro. Wir haben dann aber auf Einspruch verzichtet, denn zwei Monate hatten wir beide Jobs und sind seit dem Gott sei Dank aus dem Bezug raus.

Also Klär es vorher ab, damit es gut nicht geht wie uns.

Liebe Grüße und alles Gute

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Die Mieten dort sind günstiger als hier.

Mein Vermittler hat ja schon gesagt, dass ich umziehen kann wenn ich es selber finanziere.

Ich wusste halt nur nicht, ob ich jetzt trotzdem den Umzug "beantragen" muss oder die neue Wohnung genehmigt werden muss etc. und ob ich gleich einen neuen Antrag auf Leistungen stellen kann, denn der Job ist ja noch nicht fest zugesagt, aber insgesamt wären die Kosten eben niedriger und ich hätte mehr Chancen auf einen Job da ich dort bessere Kinderbetreuung (Familie) habe.

Liebe Grüsse