Arbeitssuchend melden trotz neuem Job, Sperrfrist

Hallo ihr Lieben,

mein Mann hat seit 01.04.2015 eine neue Arbeitsstelle angenommen und befindet sich aktuell in der Probezeit. Aus gesundheitlichen Gründen hat ER für sich entschieden diesen Beruf nicht weiter auszuüben und hat bereits eine andere Anstellung in seinem alten Beruf gefunden. Er hat jetzt in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist. Somit würde er 3,5 Wochen ohne Anstellung sein. Da er selber gekündigt hat, würde er doch sicherlich sowieso eine Sperrfrist kriegen, also kann man sich den Papierkrieg doch sparen beim Arbeitsamt oder? Krankenversichert wäre er über unsere Familienversicherung.

Kennt sich da jemand aus ab wann es eine Sperrfrist gibt? Oder kriegt man bei Eigenkündigung sowieso immer eine Sperre?

Lg

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Warum kündigt er denn dann zu in 14 Tagen und nicht erst zu in 5,5 Wochen?!?

Dann wäre er nicht arbeitslos! Wenn es gesundheitlich nicht geht, soll er sich in der Zeit krankschreiben lassen.

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Hab ich mich auch gefragt #kratz

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Weil er nur noch bis 06.05.2015 krankgeschrieben ist und es auch kein Arzt mehr verlängern wird, da es abgeheilt sein wird bis dahin. Und die restlichen Wochen dort noch arbeiten kommt für ihn nicht in Frage.

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Hallo,

Euch ist ein taktischer Fehler unterlaufen.

Wenn eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, gibt es keine Sperre.

Dein Mann hätte aber zuerst zu seinem Arzt gehen müssen, dieser hätte ihm zu einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen raten müssen und dies ggf. dokumentieren müssen, dann hätte er sich mit der Arge kurzschließen müssen, und denen die Situation schildern sollen, und erst danach hätte er die Kündigung erst einreichen sollen.

Wenn die Ärzte sehen, dass der Gesundheitszustand wegen einer Arbeit schlecht bist, sind sie da idR. auch unterstützend.

Da er aber ohne ärztliche Empfehlung und vor Allem ohne Abstimmung mit der Arge gekündigt hat, würde es wahrscheinlich auf eine Sperre hinauslaufen.

Falls Ihr das halbe Monatsgehalt benötigt: Er sollte sich mit dem Arzt kurzschließen, ob der das entsprechende Formular der Arge ausfüllen würde, und mit der Arge, ob denn der Einzelfall eine Chance hat.

LG
aozora

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Mein Mann war noch nie arbeitssuchend gemeldet oder irgendwas und ich auch nicht, daher kennen wir uns da nicht so aus.
Meine Frage wäre auch noch wenn er sich jetzt arbeitssuchend meldet und angibt das er ab 01.06.2015 wieder eine neue Anstellung hat wird er dann automatisch auch wieder abgemeldet oder macht das der neue Arbeitgeber? Muss der neue Arbeitgeber irgendwas dem Arbeitsamt mitteilen wenn er ihn einstellt oder wie läuft das?

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Wenn er sich jetzt schon nur bis 1.6. arbeitssuchend meldet, dann muss er hinterher nichts machen, denn dann weiß das die Agentur für Arbeit schon.

Aber wie gesagt, man erkundigt sich vorher.

Aber er hat doch auch noch gar nicht gekündigt, oder?
Dann würde ich das wie gesagt einfach etwas rauszögern, das wird er überleben mit den 3,5 Wochen oder eben nicht, dann ist er krankzuschreiben.

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Hi,

diese Sperrfrist hat viele Ausnahmen!!!!
Geht zum Arbeitsamt, denn ich kenne es so, wenn man schon einen neuen Job hat, das die Sperrfrist dann gar nicht greift!

LG
Lisa