Können Großeltern für Schulden der Enkel herangezogen werden?

Hallo,

eine junge Frau, Erwachsen, hat es nicht geschafft ein festes Leben aufzubauen. MIete wurde nicht bezahlt, weitere Schulden gemacht, kein richtiger Job, einfach irgendwie nicht lebensfähig.
Nun sollen die Eltern herangezogen werden diese Schulden und entstehende Unterhaltskosten zu zahlen.
Diese sind aber, oh Wunder, ebensowenig ind er Lage weil der Vater zwar arbeitet, aber wenig verdient und die Mutter nichts verdient.
Jetzt hat die Oma erfahren, dass es sein kann, dass sie nun als nächstes überprüft wird, ihr montaliches Einkommen, Rente, Witwenrente usw. beträgt wohl etwas mehr als der Eigenbedarf.

Aber sie spart eben davon auch, damit sie im Falle einer notwendigen Pflege später mal, Geld da ist. Auch für besondere Fälle wie neue Waschmaschine o.ä.

Kann es sein, dass die Oma tatsächlich für die Schulden der Enkelin herangezogen wird? Ist es möglich, dass die Oma für die erwachsene Enkelin (23 Jahre alt) Unterhaltsverpflichtet wird? Und falls ja, wieviel kann das sein?

Vielleicht weiß das jemand.
Meine Idee war, im Falle der Fälle einen Anwalt aufzusuchen, denn die Mutter der jungen Dame könnte durchaus ebenso eine Arbeit aufnehmen. Alle Kinder sind erwachsen und es gibt keinen Grund keinen festen Job aufzunehmen.

Danke für jeden Rat! Möchte die Oma gerne ein klein wenig beruhigen oder ihr sagen was sein könnte!

Mona

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Die Frau ist erwachsen und hat Schulden bzw macht weiter Schulden. Sie ist für sich selbst verantwortlich. Eltern müssen nicht für Schulden der Kinder einstehen, es sei denn sie haben bei Kreditverträgen o.ä. gebürgt.
Die Oma hat gleich mal gar nichts damit zu tun, es sei denn sie hat gebürgt.

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Hallo Mona,

ich frage mich erst mal, warum überhaupt die Eltern die Schulden der Tochter zahlen sollen? Ich denke man sollte hier trennen zwischen: der Tochter steht evtl. (das wäre dann mal zu prüfen) ein Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern zu und dieser Unterhalt könnte dann (ggf., auch zu prüfen) gepfändet werden um die Schulden zu decken.

Die Eltern, sollten sie nicht mit den Mietvertrag als Bürgen unterschrieben haben, haften dafür nicht und müssen die Schulden ihrer Tochter nicht bezahlen.

Wenn die Eltern das nicht müssen, dann muss es die Großmutter erst recht nicht. Wie das bei Unterhaltsansprüchen aussieht weiß ich nicht, aber das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... Hat sie denn eine abgeschlossene Ausbildung? Nach der Erstausbildung ist ja ohnehin kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber den Eltern vorhanden.

LG

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Achso und noch im Nachgang:

Selbst wenn eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht, soll doch die Mutter erstmal nachweisen, dass sie keinen Job finden kann der es ihr ermöglicht dieser Unterhaltsverpflichtung nachzukommen und das kann ja schwierig werden, wenn alle ihre Kinder erwachsen sind und sie durchaus Vollzeit arbeiten gehen kann.

Deine Oma soll sich keine Gedanken machen... WENN ÜBERHAUPT dann sind erstmal die Eltern dran und bis das alles mal überprüft wurde, dann wäre die Enkelin inzwischen 25 und der Käse ohnehin gegessen (wenn wir jetzt mal rein hypothetisch weiterdenken würden!)

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"Nach der Erstausbildung ist ja ohnehin kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber den Eltern vorhanden."
Ganz so einfach ist das leider nicht!

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Hallo

Unter Umständen kann es passieren, das Großeltern an ihre Enkel Unterhalt zahlen müssen.
Nämlich, wenn Eltern dazu nicht in der Lage sind.
Schulden müssen sie auf keinen Fall bezahlen.

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Natürlich können Gläubiger sowas versuchen.

Aber die können das rechtlich nicht durchsetzen.

Die Eltern müssen je nach Lage Unterhalt zahlen, das ist richtig. Und wenn die das nicht können, kann tatsächlich die Oma rankommen. Alle Verwandten in gearde Linie sind füreiander verantworlich. Wenn es noch andere Großeltern gibt, müssen die aber auch ran, sofern sie können.

Und das war es dann auch schon. Für Schulden ist die Frau selbst verantwortlich. Wenn sie das nicht zahlen kann, muss sie halt in Provatinsolvent gehen.

Unteralt bekommt die Gute aber auch nur, wenn sie einer Ausbildung nachgeht. Wenn sie nur vor sich hingammelt, ist auch nicht die Oma unterhaltspflichtig.

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"kein richter Job" ? -- heisst das, auch keine Ausbildung? -- U.U. könnte hier noch Kindergeld an die Eltern gezahlt werden (bis Ende Ausbildung bzw. ÜBerschreiten der Einkunftsgrenzen) --- und DAS kann man sehr wohl von den Eltern pfänden, weil es eigentlich dem Kind zusteht, wenn es nicht mehr im Haushalt lebt.

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Zum Unterhalt kann sie evtl. herangezogen werden, keinesfalls aber für die Zahlung der Schulden.

Da ist dann der Eigenbedarf aber höher als sonst üblich.

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Ähm...du musst hier 2 Dinge auseinanderhalten. Unterhaltsverpflichtung und Schulden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Bei dem Alter ist es sehr schwer pauschal eine Aussage zur Unterhaltsverpflichtung zu treffen. Aber wenn es blöd kommt, kann es durchaus sein, dass die Oma verpflichtet ist - genau wie übrigens ALLE ANDEREN GROSSELTERN DES KINDES (da wird nicht bloß bei einer Person geschaut, sondern alle 4 Personen gleichzeitig auf Unterhalt verklagt) - Unterhalt zu zahlen. Kann sein, muss nicht sein. Sie ist 23. Um Unterhalt zu erhalten muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist der Selbstbehalt der Oma natürlich höher als der der Eltern. Also um eine neue Waschmaschine braucht sie sich keine Sorgen zu machen. Falls Sie Unterhalt zahlen muss, hat sie auch ein sehr gutes Einkommen.
Mit den Schulden ihrer Enkelin hat die Oma nichts zu tun. Falls Sie natürlich dafür als Bürge aufgetreten ist, wäre das etwas anderes, aber das will das Amt ja jetzt nicht wissen.

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Die Oma muss sich keine Sorgen machen - es sei denn sie hat das dringende Bedürfnis freiwillig zu zahlen, ist ja unter Omis recht verbreitet. :)

Nein Spass beiseite, belangt werden kann sie nur wenn Verträge geschlossen worden sind oder Ähnliches. Ansonsten ist sie auf der sicheren Seite.

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Völliger Blödsinn!

Niemand haftet für die Schulden von anderen. Es sei denn, man hat gebürgt.

Mittellose Erwachsene haben unter Umständen einen Anspruch gegenüber ihren Eltern bzw. gegenüber ihren erwachsenen Kindern auf Unterhalt, bzw. die Sozialbehörden fordern diesen ein. In so einem Fall sollte sich der Unterhaltspflichtige von einer Anwältin beraten/vertreten lassen, da die Behörden oft (mehr) fordern, obwohl es keine Rechtsgrundlage gibt, bzw. sie rechnen auch oft falsch.

Unterhaltspflicht gibt es nur in direkter Linie und nur zur angrenzenden Generation. D. h. nicht von Enkel zu Großeltern bzw. umgekehrt. Auch Geschwister sind nicht unterhaltspflichtig.

Die Oma sollte jedoch ihr Testament überprüfen. Es macht ja keinen Sinn, jemand der so verantwortungslos mit Geld umgeht, irgendwas zu vererben.

Gruß

Manavgat

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"Unterhaltspflicht gibt es nur in direkter Linie und nur zur angrenzenden Generation. D. h. nicht von Enkel zu Großeltern bzw. umgekehrt. Auch Geschwister sind nicht unterhaltspflichtig."
Dem ist nicht so, denn auch Großeltern können für ihre Enkelkinder eben unterhaltspflichtig sein, wenn ihre Eltern diesen z.B. noch nicht tragen können.

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http://www.gesetz-dem-fall.de/recht_und_gesetz/Unterhaltspflicht_der_Grosseltern_fuer_ihre_Enkelkinder.html

Hier ein Beispiel, dass du falsch liegst!

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