Wird ein Feiertag anteilig bezahlt bei Teilzeitarbeit?

Hallo, ich habe gerade meine Arbeit wieder aufgenommen und hab da mal eine Frage wegen den Feiertagen.

Ich habe einen 20 Std-Vertrag und arbeite zwischen 3 und 4 Tagen in der Woche.

Ich habe keine festen Arbeitstage oder feste Uhrzeiten. Nun kommt ja z.B. der Karfreitag. Wird dafür anteilig etwas angerechnet oder nicht? ( 20 Std. : 6 Tage = 3,33 Std.)

Oder kann mein Arbeitgeber das machen wie er möchte?

Danke :-)

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"Ich habe keine festen Arbeitstage oder feste Uhrzeiten. "

DAS ist genau dein Problem.
Die Bezahlung an Feiertagen muss genau so sein als wären es keine Feiertage gewesen.
Bist du an diesen Tage laut Dienstplan nicht eingeteilt, gibt es auch keine Bezahlung.

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Hallo,

ich kann ja an einem Tag, an dem der Laden geschlossen ist nicht eingeteilt sein.....Da ist ja kein Mitarbeiter eingeteilt.....

Also könnte der AG aus kullanz Stunden anrechnen oder es bleiben lassen????

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"Da ist ja kein Mitarbeiter eingeteilt....."

Natürlich, alle Vollzeit AN müssten da eigentlich arbeiten.
Auch Teilzeit AN mit festem Dienstplan, z.B. "Jede Woche Mittwoch und Freitag" wäre übermorgen eingeteilt.

"Also könnte der AG aus kullanz Stunden anrechnen oder es bleiben lassen???? "
Genau.

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Hallo,

natürlich bekommst Du den Feiertag bezahlt. Ich arbeite 30 Stunden in der Woche. Gehe 4 Tage à 7,5 Stunden arbeiten. Mein freier Tag ist flexibel. Bei mir zählt der Feiertag 6 Stunden, da wir eine 5-Tage-Woche im Büro haben.

Liebe Grüße

Sabine

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Musst denn an Karfreitag arbeiten?

Wenn nicht, wirst du ihn auch nicht als Feiertag bezahlt bekommen. Warum auch?

Ich muss über Ostern auch nicht arbeiten und bekomme somit auch keine Zulagen für die Feiertage. Dafür gehe ich Pfingsten arbeiten und bekomme wieder Zulagen.