Wer zahlt Mutterschaftsgeld (Minijob)?

Hallo zusammen,

Ich bin aufgrund der Absage zur Zahlung von Mutterschaftsgeld meiner gesetzlichen Krankenkasse grad verwirrt... Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis - Minijob. Ich bin freiwillig versichert bei der BKK - wer zahlt denn das Mutterschaftsgeld nun? Weiß das jemand? Die Krankenkasse hat geantwortet "aufgrund ihrer Selbstständigkeit zahlen wir Ihnen kein MS-Geld" - ich bin aber nicht selbstständig...

Verwirrt - Jenny

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Schau mal auf www.mutterschaftsgeld.de
Normalerweise bekommen Frauen mit Minijobs nur den Einmalbetrag von dort. Wie das bei freiwillig Versicherten ist, weiß ich nicht. Ich kann dir aber sagen, dass ich auch freiwillig versichert bin bei meiner KK und dort ist Mutterschaftsgeld ausgeschlossen.

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Bist du freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld oder ohne versichert?
Denn ohne Anspruch auf Krankengeld gibt es dann wirklich kein Mutterschaftsgeld von der KK, ich würde aber dringend nachfragen, wie sie auf Selbstständigkeit kommen, nicht das das noch Stress mit der Beitraghöhe usw. gibt.
Du weisst, dass du dich dann auch weiterhin beitragspflichtig versichern musst?

Solltest du ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein, gibt es vom bva "nur" einmalig 210 Euro, dafür aber gleich nach der Geburt Elterngeld.
Der AG stockt von täglich 13 Euro (angenommen) dann aber trotzdem auf deinen normalen Verdienst auf.

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Ich bin freiwillig OHNE Krankengeld versichert, also fällt tatsächlich die KK aus. Wg Selbstständigkeit habe ich mit denen gesprochen und das klären können.

Es ist wirklich ein ganz schönes Hickhack. Ich habe den Online Antrag bei der BVA ausgefüllt - und gleich nach der ersten Seite die Meldung bekommen, dass ich KEINEN Anspruch auf Zahlung von MS-Geld von denen hätte... (warum weiß ich nicht), habe den Antrag dennoch zu Ende ausgefüllt und abgesendet. Ich muss ein Formular vom Arbeitgeber an die weitersenden, der aber meint nach Rücksprache mit dem Steuerberater, dass die Bundesknappschaft für die Zahlung zuständig sei - und die alle Daten bereits von ihm bekommen hätten.... ich habe bei der Bundesknappschaft also angerufen, die sind nicht zuständig................... nun versuche ich seit gestern morgen bei der BVA jemanden telefonisch zu erreichen, ob sie für mich zuständig sind und WAS sie von mir brauchen... ABER da ist durchgehend besetzt, ab 12 Uhr dann Bandansage, dass sie nur bis 12 Uhr erreichbar seien. Das kann doch echt nicht sein?! Ich beschäftige mich nun seit 2 Tagen damit herauszufinden, was ich in Gottes Namen machen muss, um an diese knapp 200,- zu kommen... da freue ich mich echt schon auf die Beantragung des Elterngelds.....

Besser wäre es gewesen, wenn ich vor der Geburt arbeitslos gewesen wäre.... da gehts dann ganz einfach....

Danke euch aber auf jeden Fall für die Antworten #liebdrueck

Jenny

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Wie war denn die Absage beim BVA begründet? Denn ja, die sind in der Regel beim Minijob zuständig, aber nur, wenn du nicht selber versichert wärst.

Da du scheinbar eben wirklich die Variante für Selbstständige (ohne Anspruch auf Krankengeld) hast, bekommst du vermutlich wirklich auch keine 210 Euro

http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
du erhältst dann nur den AG-Zuschuss.

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