Behindertes Kind...wie wo was in der Steuererklärung?!

Hallo!

Ich habe unsere Steuererklärung für 2014 so gut wie fertig.
Allerdings haben wir recht frisch den Schwerbehindertenausweis für unsere Tochter mit 70% und Merkzeichen h und b.

Ich habe bereits etwas gegooglt und ich kann als pflegepauschale die 926 Euro angeben! Aber was istnoch wo möglich?
Kann ich bei Hilfsmitteln zum Beispiel den neuen Kinderwagen angeben? Wir wollten momentannoch keinen rehabuggy aber sie ist hypoton mit einer beinbetonten rechtsseitenspastik und kann daher kaum laufen. Draußen unmöglich!

Krankenhaustagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung wo angeben?
Rentenzahlung aus einer invaliditätsversicherung wo?

Programm ist wiso!

Danke

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Hallo

Das Krankenhaustagegeld musst du nicht versteuern.

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http://www.zusatzversicherungen-vergleichen.de/krankenhaustagegeld/krankenhaustagegeld-steuern-894.php

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Danke! Und den Rest weißt du nicht zufällig? #schein

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Hallo

Nein, tut mir leid

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Guten Abend!

Die Pflegepauschale kannst du nur beim Vorliegen einer Pflegestufe angeben, ich gehe aber davon aus, diese liegt vor?

Durch das Merkzeichen H kannst du zusätzlich einen Pauschbetrag von 3700 Euro geltend machen.

Mit Fahrtenbuch kannst du zusätzlich 15000 km für Fahrten absetzen, die für das Kind getätigt werden (Arztbesuche, Fahrten zu KiTa oder Schule etc.), ohne Fahrtenbuch pauschal 3000 km.

Wir haben als Hilfsmittel lediglich eine Brille, diese geben wir unter außergewöhnlichen Belastungen an.

Für alles weitere müsste ich mich erst einmal wieder in unsere Steuerunterlagen schauen. Ich hoffe, es hilft trotzdem :).

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Wir haben noch keine pflegestufe beantragt.

Bzgl. Dem pflegepauschalbetrag habe ich das hier auf Seite 3 und II.)1.) gefunden das Merkzeichen H reichen würde #kratz

http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/Steuermerkblatt_2013_2014.pdf

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Hallo,

das Merkzeichen H reicht. Ich musste noch nie nachweisen das mein Kind eine Pflegestufe hat und habe die Pflegepauschale sowie oben genannte Dinge abgesetzt.

Viele Grüße I.

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Hallo!

Die Behinderung gibt man beim Bogen Kind an.
Für Fahrten mit dem Kind kannst du entweder einen Pauschbetrag absetzen oder mit einem Fahrtenbuch de tatsächlichen Fahrten absetzen, lohnt sich glaube ich ab 3000km.

Außerdem kannst du alle Hilfsmittel und Therapiemittel unter außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Ich würde dir empfehlen dich in einem Forum für behinderte Kinder anzumelden. Entweder rehakids.de oder ein Behinderungsspezifisches Forum. Es gibt so Unmengen von Tipps, die das Leben mit einem behinderten Kind auch finanziell erleichtern.
Wenn du spezielle Fragen hast gerne auch per PN

LG S.

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Danke dir!

Bei rehakids bin ich bereits! Leider nimmt sie alles an möglichen Diagnosen momentan mit #zitter#heul

Ich habe in der Anlage Kind schon alles angegeben und die 3000 km ohne Nachweis auch!

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Die Übertragung des Behinderten Pauscbetrages vom Kind auf die Eltern beantragen.
Den Pflegepauschbetrag bekommt man auch ohne Pflegestufe für die unentgeltliche Pflege einer Person, die auf dauernde Hilfe angewiesen ist, wenn diese Person in der Wohnung gepflegt wird. Die fehlende Pflegestufe wird durch das Merkmal H ersetzt.

Alles andere sind Außergewöhnliche Belastungen und werden in Summe angesetzt unter Berücksichtigung der eigenen zumutbaren Belastung.
Auch die pauschalen Fahrtkosten. ..Mantelbogen

Krankenhaustagegeld kein Ansatz
Die Rentenzahlungen aus der Versicherung sind doch für deine Tochter, oder?
Dann müssten diese Zahlungen in der Steuererklärung deinerTochter aufgeführt werden und nicht in der Erklärung der Eltern.
Da die Tochter aber mangels weiterer Einkünfte nicht den Grundfreibetrag übersteigt, gar nichts machen, keine Erklärung fürs Kind und daher keine Berücksichtigung der Zahlungen.

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Bei der Rentenzahlung aus Invaliditätsversicherung ist ja klar, dass ihr jetzt den Beitrag zahlt, oder? Ich würde das ruhig mal bei Euren Vorsorgeaufwendungen mit angeben. Ob das richtig ist, weiß ich nicht, aber wir haben so eine Art "Ausbildungsversicherung", die wir bislang regelmäßig absetzen konnten ...