Wir haben weniger als Hartz 4 weil er keinen Kindesunterhalt zahlt

Hallo zusammen,
unsere Verhältnisse sind recht kompliziert. Ich bin Studentin, bekomme BAföG und Wohngeld. Außerdem Kindergeld für meine Tochter. Damit liegen wir aber unter dem Hartz 4 Satz.
Das Problem ist, dass der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt. Bis September 2014 hab ich Unterhaltsvorschuss bekommen, dann fing der Kindsvater an, mir Unterhalt (in Höhe des Unterhaltsvorschusses, also 133 Euro) direkt zu überweisen, um beim Staat keine Schulden zu machen. Mein Anwalt riet mir dann, den Unterhalt einzuklagen und titulieren zu lassen, weil 133 Euro zu wenig sind. Gesagt, getan. Bislang gibt es aber noch keinen Beschluss. Im Januar stellte mein Exmann die Kindesunterhaltszahlung wieder ein.
Nun sagt die Unterhaltsvorschusskasse: "Wir zahlen nicht, weil ein Verfahren läuft"
Also wollte ich Kinderzuschuss bei der Familienkasse beantragen. Die sagen: "Wir zahlen nicht, weil es noch keinen Titel gibt"
Also wollte ich bei der Arge Hartz 4 bzw Sozialgeld beantragen aber die sagen, dass ich dann kein Wohngeld bekomme, weil sich die beiden Leistungen ausschließen und meine Tochter auch eigentlich nicht in den Sozialgeldbezug rutschen soll, weil ich als ihre Mutter nicht bedürftig bin und sie somit Kinderzuschlag und kein Sozialgeld bekommen soll.
Tja nun bin ich ratlos. Uns fehlt das Geld. Die Anwälte und das Gericht lassen sich Zeit und ich guck in die Röhre bzw notgedrungen auch meine Tochter. Mehr Wohngeld bekommen wir auch nicht, weil dort in der Berechnung die 133 Euro Unterhalt berücksichtigt werden müssen, nach Aussage der Sachbearbeiterin "geht das nicht, dass Kinder weniger Unterhalt bekommen".
Hat einer von euch vielleicht einen Tipp?

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Hallo,

lass dir von der Unterhaltskasse ein Schreiben geben das sie dir aus Grund X vorerst keinen UV zahlen. Damit gehst du dann zum JC und beantragst für deine Tochter Sozialgeld.
Ich weiß das die Jobcenter gern so wenig Kunden wie möglich haben wollen, aber im Prinzip ist es völlig Banane ob sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialgeld bekommt, sind alles Sozialleistungn.

Den Unterhalt kann das Jobcenter sich dann vom KV bzw der Vorschusskasse zurück holen.

Noch ein wichtiger Tipp am Rande: Nimm jemanden mit.Derjenige muss nicht mal Ahnung haben. Aber durch den Zeugen sind die meisten Ämter dann doch eher zu sprechen. Hab ich grad in letzter Zeit mehrfach die Erfahrung machen dürfen. Alleine ging gar nix, in Begleitung (die stumm daneben saß) ging plötzlich alles #kratz

Lg wirbelwinds.mama

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Geh und stelle einen Antrag bei der ARGE und diesen Monat noch! Klar bekommst du dann kein Wohngeld mehr weil es ja über das AlgII mit berechnet wird (auch deine ungedeckten Wohnkosten über 27 (3) SGBII). Und der Rest der Aussage von der ARGE ist so reiner Schwachsinn. Stelle den Antrag das kann dir keiner verwehren. Und beim UVG dasselbe: Antrag stellen! Erzählen können sie dir viel sie sollen per Bescheid ablehnen mit ensprechenden gesetzlichen Grundlagen und dann hast du ja was für die Wohngeldstelle in der Hand plus Auszüge das von ihm nix kommt. Wobei die beim UVG den Januar ja noch abwarten müssen er hat ja noch Zeit zu zahlen.

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Ich halte die Aussage der Unterhaltsvorschusskasse für Blödsinn. Du erhälst tatsächlich keinen Unterhalt und erfüllst alle anderen Voraussetzungen für den Bezug von UHV. Die müssen zahlen. Das Jobcenter wird dich definitiv auf diese vorrangige Leistung (zu Recht!) verweisen. Die Unterhaltsvorschusskasse kann deinen Anspruch gegen den KV in der Höhe wie sie in Vorleistung getreten sind, auf sich überleiten lassen.

Wohngeld würde die Leistung einstellen, wenn sie den Unterhalt aus der Berechnung nehmen müssen, dann bliebe nur noch das Jobcenter. Jobcenter hat recht, wenn es die Leistung versagt, weil dein Kind Wohngeld bekommt.

Ich würde am Unterhaltsvorschuss dranbleiben und gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.

FG H. #klee

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Hallo,

hier wurde einiges zusammengewürfelt.

Bei einem ALG II-Antrag wirst du ausgeschlossen wegen Studiums bzw. ja auch Bafög. Dein Kind allerdings nicht.
Also stellst du im Prinzip einen Antrag für dein Kind.

Du musst selbst zusehen, wie du deinen Bedarf (inkl. hälftiger Miete) deckst.

Wofür bekommst du derzeit Wohngeld? Für dich und deine Tochter?
Das würde dann nicht mehr gehen. Aber unter Umständen noch für dich.

Hast du bei der Wohngeldstelle die Veränderung mitgeteilt, dass du keinen UHV oder UH erhälst?

Grüße

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Grundsätzlich ist sie ausgeschlossen ja aber auch sie wird im AlgII mit berechnet. Nur ihre Regelleistung ist komplett ausgeschlossen. Die über das Bafög nicht gedeckten Wohnkosten (ihre) und auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende erhält sie über das AlgII sehr wohl. Grundlage ist hier der Paragraph 27 Abs. 3 SGB II. Und der Bedarf vom Kind wird komplett mit berechnet. An ihrer Stelle sollte sie eh prüfen lassen ob diese Variante nicht die finanziell bessere für sie ist (anstatt dem Wohngeld) weil hier ja immerhin der Mehrbedarf Alleinerziehend berücksicht wird.

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Die Bedarfe für ungedeckten Kosten der Unterkunft (bei Bafög und BAB) laufen normalerweise gesondert.

Ob es in dem Fall in einem Antrag geht, weiß ich nicht.
Spielt aber erstmal keine Rolle.

Die wichtigere Frage ist, für WEN sie Wohngeld bekommt. Nur für sich, nur fürs Kind oder für beide.

Denn wenn sie für beide bekommt, ist die Aussage richtig, dass Wohngeld ALG II ausschließt.
Nicht richtig ist, dass man kein ALG II wegen des Wohngeldes beantragen kann, sondern eben dass dann das (wenn wir davon ausgehen) gemeinsame Wohngeld wegfallen würde bzw. ggf. nur noch für sie zu beantragen wäre.

Das sind aber ganz viele Schritte auf einmal, man muss einen Anfang finden. Und um da etwas genaueres sagen zu können, braucht es eben mehr Informationen.

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Verdienst Du bei der Bundeswehr so schlecht, dass Ihr weiterhin abhängig von Sozialleistungen seid?

Gruß,

W