Kind krank, Mutter bleibt daheim, Arbeitgeber zahlt?

Hallo ihr Lieben,

ich habe 2 kleine Kinder und vor bis vor kurzem für ein paar Monate gearbeitet.
Während dieser Zeit war meine Tochter 2mal krank, so dass ich einmal einen und einmal 2 Fehltage hatte. beim ersten Mal wusste ich nicht, dass ich einen Attest brauche, weil das bei mir selbst, wenn ich krank bin, ja erst nach dem 3. Tag gefordert wird.
D.h. mir wurde der Tag vom Gehalt abgezogen.
Beim zweiten Mal hieß es jetzt (leider erst im Nachhinein), dass ich das direkt mit der Krankenkasse regeln muss und die das begleichen, ich also das Geld vorerst meinem AG zurück erstatten muss, und einen Teil davon von der Krankenkasse wieder bekomme.

Nun war ich nur halbtags beschäftigt und mir kommt das alles sehr kleinlich vor, zudem es der Kindergarten meiner Kinder ist, eine Elterninitiative, und wir als Eltern Arbeitgeber sind. Daher weiß ich, dass in einem anderen Fall einer Erzieherin, die in den ersten 4 Wochen drei Tage krank war, was offiziell nicht erstattet hätte werden müssen, das einfach nach einheitlichem Beschluss der Elternschaft bezahlt wurde.
Nun stellt sich aber bei mir der Personalvorstand quer.

Wie ist das in der Praxis?
Ich weiß, dass viele Arbeitgeber bis zu 5 Tage/Jahr aus Kulanz einfach zahlen.
Ich weiß auch, dass sie nicht zahlen müssen und ich werde das auch mit der Krankenkasse klären, allerdings sehe ich es nicht ein, Geld zurück zu überweisen, es sei denn, ich kriege es voll erstattet.
Es stehen nämlich auch noch mind. 11 Überstunden aus, für die sich niemand interessiert. Und bei so einer Doppelmoral stelle ich mich quer.

Danke für konstruktive Antworten!
LG

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Hallo.

Also wenn das Kind krank ist, dann zahlt der Arbeitgeber nicht. Dafür springt dann die KK ein. Die Kulanz, die du hier ansprichst gilt nur für dich und nicht für dein Kind. Also ist es rechtens, wenn du dieses Geld zurückerstatten musst. Dann hol dir ein Attest vom Kinderarzt und reich diesen bei der KK ein. Warst du nicht mit dem Kind beim Arzt, dann denke ich mal ist es Pech oder du bietest an, deine Überstunden dafür zu nehmen.

LG

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Ich habe einen Attest für das zweite Mal, beim ersten Mal wusste ich es nicht und es wurde mir erst 2 Monate später mit geteilt, da konnte ich auch nichts mehr nachreichen.

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Wann war das denn alles und seit wann arbeitest Du dort nicht mehr?
Der AG muß für eine "angemessene" Anzahl von Tagen Lohnfortzahlung leisten, wenn er es nicht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen hat, aber Du mußt natürlich eine Bescheinigung vorlegen und Dich ordentlich abmelden.
Jetzt noch Belege von vor ein paar Wochen einzureichen, wird nicht funktionieren.

Gruß,

W

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Steht in deinem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag etwas dazu? Wenn nicht berufe dich auf § 616 BGB. Danach sind Arbeitgeber berechtigt wegen der Krankheit eines Kindes, bei Entgeltfortzahlung vorübergehend zu Hause zu bleiben. Sofern dies nicht explizit vertraglich ausgeschlossen ist, kannst du dich darauf berufen.

Ansonsten ist es korrekt, dass bei Kinderkranktagen

- du ab dem ersten Tag ein Attest brauchst
- du das Geld dann von der Krankenkasse bekommst und auch nur ca. 2/3 deines Gehalts
- du pro Kind und Jahr 10 Tage hast (inklusive der Tage die ggf. dein Arbeitgeber zahlt, zahlt dieser z.B.4 Tage hast du nur noch Tage)
- der Vater auch noch einmal pro Kind und Jahr 10 Tage hat.

LG

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Du bist das Ganze einfach falsch angegangen.

Bei Kind-Krank braucht man immer ab dem 1. Tag ein entsprechendes Attest. Ist es absehbar, dass es höchstens 2-3 Tage werden, könnte man unfairerweise "selbst" krank sein.

Die Überstunden und das kund-krank wirst Du nicht miteinander verrechnen können. da Du aber offenbar nicht mehr da arbeitest, solltet Ihr ein Gespräch darüber führen, wie das fair erledigt werden könnte.

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kund = kind

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völliger Unsinn.

Du brauchst ein Attest und reichst das bei der Krankenkasse ein.

Dein AG hat damit nichts zu tun.

Kleinlich ist, Geld für Arbeit zu fordern, die nicht geleistet wurde.

Gruß

Manavgat

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ah, aber wenn man selbst krank ist, ist es selbstverständlich, dass man ohne Gegenleistung Geld bekommt?
und abgesehen davon sind noch Überstunden offen, ist das auch kleinlich, etwas zu verlangen, für das Gegenleistung erbracht wurde?
und in einem anderen Fall wurden bei Krankheit 3 volle Tage bezahlt, die gesetztesmäßig in dem Falle nicht hätten gezahlt werden müssen.
In meinem Fall handelt es sich um täglich 4 nicht gerade gut bezahlte Stunden, die mir von meinem eh nicht gerade prallen Gehalt abgezogen wurden.
ich bin allein erziehend und so was merkt man dann am Ende des Monats, während es für den AG wirklich keine große Summe ist, wir haben im Moment ein großes Plus zu verzeichnen, das weiß ich selbst, weil ich ja auch der Elternschaft angehöre.

Also einmal so und einmal so und das alles nur aus Willkür - das ist nicht in Ordnung, oder?

Im zweiten Fall ok, für das zweite Mal habe ich ja einen Attest, da kann ich das mit der Krankenkasse regeln.

*kopfschüttel*

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Wenn Du auf das Geld angewiesen bist, solltest Du Dich dringend über Deine Pflichten informieren und künftig auch korrekt vorgehen.
Dass Deine Kollegin aus Kulanz bezahlt wurde, liegt möglicherweise daran, dass sie sich ordnungsgemäß abgemeldet und nicht einfach die Zahlung vorausgesetzt hat.

Gruß,

W

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Hallo,

"Ich weiß, dass viele Arbeitgeber bis zu 5 Tage/Jahr aus Kulanz einfach zahlen."

Das habe ich ja noch nie gehört? #gruebel
Bis zu 3 Tagen ist es bei manchen AGs ok, aber nur wenn der AN krank ist.
Denn für die bekommt er bis zu 3 Tagen Lohnfortzahlung von der Krankenkasse auch ohne Krankenschein. Für mehr Tage aber nicht.

LG

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es geht ja nur um einmal 1 Tag (4h) und einmal 2 Tage, in zwei unterschiedlichen Monaten...

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Ja ich weiß, aber ich habe mich ja auf deinen Satz oben mit den 5 Tagen bezogen.

Bei dir ist die Sache ganz anders, da geht es ja ums Kind nicht um dich.
Bei kindkrank sind die Regeln anders. Aber dazu haben die anderen ja schon genug geschrieben.

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Es gibt da klare Regelungen und Dein AG ist vollkommen im Recht. Bitte infomiere Dich, bevor Du einfach mal zuhause bleibst. Und vermische nicht Äpfel mit Birnen.

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ich vermische nicht Äpfel mit Birnen.

und "einfach so zu Hause bleiben".
als allein erziehende Mutter habe ich wohl nicht so viel Wahl, was?

oder was würdest du mit deinem Kind dann machen??

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Ich bin AG und eine Mitarbeiterin die sich so aufführt trägt nicht gerade zu einem guten Arbeitsklima bei.

Ich habe meine Tochter allein großgezogen und - als sie klein war, war ich Arbeitsnehmerin - es auch geregelt bekommen. Information ist alles.

Jede Bibliothek hat Material zu jedem Thema. Dass Du über die Gesetzeslage und über die Vorgehensweise nicht informiert bist, kannst Du nicht dem AG anlasten. Im übrigen gibt es heutzutage Tante Google, die auf jede Frage eine passende Antwort hat.

Gruß

Manavgat

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"Ich weiß, dass viele Arbeitgeber bis zu 5 Tage/Jahr aus Kulanz einfach zahlen."
Falsch, wenn der Arbeitsvertrag den §616 BGB nicht ausschließt, dann muss der AG zahlen!