Wann gilt Urlaub als genehmigt?

Hallo,

folgender Sachverhalt.

Jeweils im November erfolgt die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr. Wird in einem Kalender eingetragen und hängt dann im Büro.

Nicht jeder Mitarbeiter plant zu dem Zeitpunkt schon alle Tage.

Bei personellen Engpässen wird gebeten, den Urlaub wenn möglich zu verschieben und manche Mitarbeiter planen nochmal um und um.

Das ganze findet intern statt, die Personalabteilung kriegt von Urlaub erst Wind, wenn die Stundenabrechnung mit den Urlaubstagen eingereicht wird. Also eigentlich immer erst während bzw. nach dem Urlaub.

Gilt jetzt der Urlaub als genehmigt, wenn das Team die Planung erstellt hat?

Danke.
Jules

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Hallo,

verbindlich genehmigt ist nur schriftlich (elektronisch) durch deine Führungskraft.
Genehmigt oder nicht. Genehmigt wird der Urlaub durch eine Führungskraft in der Regel immer. Wenn deine Führungskraft nicht genehmigt, geht nur mit Begründung.
Alles andere ist nicht verbindlich und damit hinfällig. Team Planung ist "pillepalle" und nichts sagend.

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Prima, danke.

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Nein, der Urlaub gilt nicht als genehmigt. Urlaub ist genehmigungspflichtig. Du hast Urlaub bei deinem Chef einzureichen. Dass ihr euch vorher absprecht ist selbstverständlich, aber das befreit dich doch nicht von deiner Pflicht, deinen Urlaub vom Chef genehmigen zu lassen.
Was meinst du, wenn euer Chef nun zu dieser Zeit einen ganz anderen Plan hatte und ihr schon so lustig euren Urlaub verplant und einfach nicht erscheint. Das ist Arbeitsverweigerung.

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Vielen Dank.

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Hi,

genehmigt ist der Urlaub dann wenn man einen unterschriebenen Urlaubsschein in Händen hält bzw. in der Personalabteilung eingegangen ist.

LG

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Da find ich ja gut wie es bei uns läuft =)

Hatten ende Nov Urlaubsbesprechung. alle hatten vorher ihre Wünsche abzugeben und dann wurde geplant. Kalender für 2015 hängt nun im Dienstzimmer und wird auch nicht mehr geändert. Müssen auch keine Urlaubsscheine abgeben. Die sind letztes Jahr mit unserem neuen PC-Programm abgeschafft worden^^.

So wird das immer bei uns gemacht, geplant, im Team diskutiert und das wars.

LG sun

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Danke für die Antworten.

Es ist übrigens mein Arbeitgeber, der meint, die Urlaubstage gelten als genehmigt.

Es geht darum, dass ich 2013 ab März im BV war und dann über den Jahreswechsel im Mutterschutz. Und nun wird eben behauptet, ich hätte aus der Zeit keinen Urlaubsanspruch mehr, da genehmigter Urlaub wie genommener bewertet wird.

Da das ausgezahlt kein Pappenstiel ist und ich heute niemanden bei der Gewerkschaft erreicht habe, dachte ich, ich frage hier mal nach.

Schönen Abend, Jules

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Das stimmt sowieso nicht. Ein BV ist ja kein Erholungsurlaub, sondern zählt wie eine Krankschreibung - auch da verfällt kein Urlaub. Sogar wenn man WÄHREND dem Urlaub krank wird bleiben einem die Urlaubstage erhalten, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abliefert. Der Urlaub soll ja Deiner Erholung dienen.

Die Gewerkschaft hat Anwälte die Dir helfen können mit einem netten Brief...