Elterngeld im Bezugszeitraum verlängern

Hallo zusammen! :)

Ich habe eine Frage zum Elterngeldbezug und da tummeln sich hier ja doch einige, die Erfahrung haben.

Ich habe am 26.02.14 ein Kind bekommen und für 12 Monate Elterngeld beantragt. Die Zahlung endet zum 25.02.2015.

Nun war es eigentlich so geplant, dass mein Mann im Anschluss daran die 2 Vätermonate nehmen wollte. Da er einen neuen Job begonnen hat, ist das nicht mehr möglich.

Da wir erst zum 01.08.15 einen KiTa-Platz bekommen haben, würde ich gerne meine Elternzeit bis 31.07.15 verlängern.

Meine Frage: Kann ich jetzt noch den Rest des Elterngeldes aufteilen lassen, also die verbleibenden 3 Monate auf 6 Monate verlängern und im Anschluss daran, bis 31.07.15 das Betreuungsgeld beantragen?

Gilt die Regelung mit der Einkommenserzielung während des Elterngeldbezuges dann auch doppelt so lange oder nur bis zum eigentlichen Ende des Bezugszeitraumes im Februar?

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt? #zitter

Danke und LG

1

Hallo,

als erstes die Frage: hast du einen bestehenden Arbeitsvertrag? Wenn du damals nur 1 Jahr ElternZEIT angemeldet hast beim AG, dann brauchst du seine Zustimmung um zu verlängern!

Das nachträgliche Splitten des Elterngeldes geht und ab dem 15 Lebensmonat kannst du natürlich Betreuungsgeld beantragen.

Also besteht bei dir evtl. wegen der Eltenrzeitverlängerung nur das Problem. Aber wenn du einen kulanten AG hast dürfte das kein problem darstellen.

lg, verena

2

Hallo Verena,

das klingt ja prima :)

Wegen meines Arbeitgebers gibt es kein Problem. Ich bin zwar offiziell in Elternzeit, habe aber eine Zusatzvereinbarung, dass ich während dieser Zeit im Home Office arbeite. Daher ist es meinem Chef "egal", wie lange die EZ geht, da ich sowieso weiter arbeite. Ich würde nur gerne während der verlängerten Elternzeit meine Stunden erhöhen, daher war es mir wichtig zu wissen, ob das Auswirkungen auf die Elterngeldhöhe hat.

Dann werde ich mich mal an die Elterngeldstelle wenden. Weißt Du, ob ich diese Splitting schriftlich beantragen muss oder reicht ein Anruf?

LG

3

Oh das weiss ich leider nicht, ich denke aber schriftlich ist nie verkehrt:-)

und super AG hast du anscheinend!

4

"Meine Frage: Kann ich jetzt noch den Rest des Elterngeldes aufteilen lassen, also die verbleibenden 3 Monate auf 6 Monate verlängern und im Anschluss daran, bis 31.07.15 das Betreuungsgeld beantragen?"
Ja das geht, aber dein AG muss dir deine Elternzeit nicht verlängern, das ist das eigentliche Problem!

Elterngeldbezug endet immer am1.Geburtstag (wenn du nicht alleinerziehend bist und es zusammenhängend nimmst!). Der Rest ist nur Auszahlung!