Tagesmuttertätigkeit oP. 15 Stunden wöchentlich befristet?

Ich finde im Netz laufend die Aussage, "dass eine Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt benötigt, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgeld Kinder betreut". Stünde anstatt dem "und" ein "oder" zwischen "wöchentlich" und "länger", würde ich es verstehen. Ich finde das so allerdings schlecht formuliert, denn ich verstehe nun nicht ganz ob man, wenn man nun NICHT mehr als 15 Stunden wöchentlich als Tagesmutter tätig ist auch länger als drei Monate betreuen darf. Es hört sich nämlich nicht so an, allerdings weiß ich sicher, dass man mehr als 15 Stunden wöchentlich, aber nur drei Monate lang als Tagesmutter ohne Pflgeschein arbeiten darf. Es ergäbe keinen Sinn, wenn es mit unter 15 Stunden wöchentlch genauso auf drei Monate befristet wäre. Dann hieße es doch, dass man als Tagesmutter tätig sein kann, egal wie viele Stunden wöchentlich auf drei Monate befristet.

Vielleicht arbeitet hier jemand als TaMu oder kennt sich aus!

Vielen lieben Dank #winke

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Erfahrung hab ich keine, aber ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und frag nach.
so auf den ersten Blick wüsste ich auch nicht wie das gemeint ist...

lg, verena

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Ich finde das eigentlich eindeutig. Du kannst ohne Pflegeerlaubnis auch viel mehr Monate arbeiten, solange es unter den 15h h in der Woche bleibt. Und andersrum eben kannst du auch ein Kind 168h in der Woche betreuen ohne Pflegeerlaubnis, aber halt nicht länger als 3 Monate.

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Es geht dabei um die Abgrenzung zwischen einer richtigen Tagesmutter, die das hauptberuflich macht, und jemandem der der ein wenig Babysittet bei Bedarf. Also weniger als 15 Stunden pro Woche als geringen Zeitumfang, wie eben beim Babysitter, den muss man natürlich nicht nach drei monaten wechseln, weil der Umfang ja nur gering ist.

Und bei dem kürzer als drei Monate soll abgesichert werden, dass z.B. bei einer Notlage, einer Krankheit, einer Fortbildung, einem Kuraufenthalt, auch mal für mehr Stunden jemand bezahlt einspringen kann - aber das darf dann eben keine Dauereinrichtung werden.

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Hallo,

ich bin selbst Tagesmutter und finde die Regelung auch etwas undeutig. Ich habe keine Pflegeerlaubnis, weil meine Wohnung für das Jugendamt zu klein ist, da nicht mal von meinen eigenen Kindern jeder ein eigenes Zimmer hat. Habe die komplette Qualifikation durchlaufen, die Prüfung gemacht, Führungszeugnis und ärztliches Attest abgegeben und darf laut Tagesmütterverein nun aufgrund der fehlenden Pflegeerlaubnis NICHT als Tagesmutter arbeiten. Ich wollte gar nicht über 15 Stunden die Woche betreuen. Laut dem Jugendamt hätte ich es gedurft.

Laut Gesetz heißt es:

"Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis."
Quelle: SG8, § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege

Würde bedeuten, dass man für alles unter 15 Wochenstunden KEINE Pflegeerlaubnis benötigt. Momentan bin ich berufsmäßig grad so eingespannt, dass ich keine Kinder betreuen möchte. Das Zertifikat habe ich und kann später immer wieder einsteigen (wenn meine Kinder aus dem Haus sind oder wir eine größere Wohnung finden o.ä.). Aber mich würde es auch mal interessieren, welche Regelung nun richtig ist.

LG