Steuern: Kostenerstattung KK wegen Haushaltshilfe (Ehemann) wo eintragen?

Hallo,

ich hatte letztes Jahr eine ambulante OP und da ich 3 kleine Kinder habe, war mein Mann 4 Tage von der Arbeit freigestellt als Haushaltshilfe für mich. In der Zeit hat er keinen Lohn bekommen, sondern von der Krankenkasse einen Betrag.

Wo muss ich diesen Betrag von der Krankenkasse eintragen bei der Steuererklärung? Unter "Lohnersatzleistung und Nichtbeschäftigung" als Krankengeld bei meinem Mann? Muss ich da den Erstattungsbetrag VOR Abzug der gesetzlichen Zuzahlung durch mich eintragen oder den Betrag, den die Krankenkasse an meinen Mann überwiesen hat (da ist meine gesetzliche Zuzahlung bereits abgezogen)?

LG

1

Gar nicht, der unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

"Verdienstausfall
Nimmt z.B. ein Ehemann auf Grund der Erkrankung der Ehefrau unbezahlten Urlaub und erhält er von der Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet , stellt diese Zahlung keine vergleichbare Ersatzleistung im Sinne des § 32b EStG dar. Verdienstausfallentschädigungen der Krankenkasse an den Ehegatten des Versicherten als Ersatzkraft für eine Haushaltshilfe sind nicht als dessen Einnahmen anzusehen (BFH, 17.06.2005 - VI R 109/00)." oder hier: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/krankenkasse-steuerfreie-zahlung_aid_255365.html

2

Danke für deine schnelle Antwort. Dann lösche ich das gleich mal wieder raus.

Man muss an der Stelle aber das Kinderkrankengeld eintragen, was man von der Krankenkasse bei Krankheit des Kindes bekommt oder?

3

Genau.

weiteren Kommentar laden