GEZ will plötzlich 400 EUR ohne vorhergehenden Schriftwechsel - Pflicht zum Zahlen?

Hallo Forenleserinnen!

Kennt sich hier jemand mit der neuen Gesetzgebung zur GEZ / Beitragsservice aus?

Ich habe einen Brief erhalten, laut dem mich die GEZ rückwirkend zum Januar 2013 angemeldet habe. Dadurch weise das Beitragskonto jetzt einen Rückstand von fast 400 EUR aus.

Zur Situation von mir: Ich habe weder einen Fernseher vor noch nach 2013 gehabt. Woher die jetzt meine Adresse haben, ist mir schleierhaft. Ich habe im Zeitraum von 2013 bis jetzt erst Bafög (Schüler, Abi nachgeholt) und dann ALG-2 bezogen, da ich noch keinen Job gefunden habe.

Die Frage ist jetzt, ob ich diesen Betrag zu zahlen habe, da ich (nach erster Internetrecherche) zu keinem Zeitpunkt beitragspflichtig gewesen bin und vor allem, da das der erste Brief der GEZ ist, den ich erhalten habe.

Dass ich über den gesamten Zeitraum Bafög bzw. ALG-2-Leistungen bezogen habe, ist nachweisbar anhand meiner Unterlagen.

Hat jemand einen Rat?

Vielen lieben Dank! #danke Zari

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Hi,

ab Januar 13 ist jeder HAUSHALT beitragspflichtig. Früher musste jede Person ihre eigenen Geräte anmelden, ab 2013 reicht einer pro Haushalt.

Allerdings müsste es möglich sein, als Student oder ALG2-Empfänger eine Befreiung zu bekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch rückwirkend geht.

Dass man mangels Geräten eine komplette Befreiung bekommt, geht glaube ich nicht. Das Argument ist, dass wohl jeder zumindest ein Radio oder ein internetfähiges Gerät hat (Radio, TV, etc.)

Ich würde daher versuchen, die Befreiung nachträglich zu bekommen.

LG

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Hallo comapo!

Danke für deine Antwort. Wie gehe ich aber vor, um das auf jeden Fall durchzubekommen?

Ich befürchte, wenn ich die einfach so anschreibe, kommen die mir mit "hätte mich eher beitragsfrei stellen müssen".

Ich habe aber ja eben vorher überhaupt keine Post von denen bekommen.

(Dass sie die ganze Gebühren-Sache zu einem Pflichtbeitrag für alle Wohnungen gewandelt hat, habe ich jetzt erst durch meine Webrecherche gesehen. War zu dem Zeitpunkt so mit Prüfungen beschäftigt, dass ich das nicht mitbekommen habe.)

Muss ich etwas für die "richtige Argumentation" beachten?

Liebe Grüße
Zari

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Naja, Du warst ja in der Bringepflicht. Das ist so ein bißchen wie beim Steuernzahlen... Du kannst auch nicht sagen: Hee, das Finanzamt hätte mich mal anschreiben sollen, dann hätte ich auch Steuern bezahlt.

Wenn die (woher auch immer) wissen, dass Dein Haushalt seit Anfang 2013 besteht, dann haben sie (so blöd das ist) das Recht, ab da die Gebühren festzusetzen, auch wenn sie mit Dir darüber vorher nicht in den Schriftverkehr treten.

Du kannst ja einfach mal versuchen, dich befreien zu lassen http://www.studierbar.de/wordpress/gez-befreiung-formular/ und mal gucken, was passiert. Wobei ich jetzt natürlich nicht weiß, ob sie Dir Fristen gesetzt haben und x oder y passiert, wenn Du die nicht eingehalten hast.

Alternativ würde ich denen freundlich schreiben, die Belege beilegen, mit denen Du grundsätzlich die Befreiung hättest beantragen können und sie bitten, die Befreiung nachträglich zu bewilligen.

LG

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Die GEZ befreit nicht nachträglich. Darum musste man sich immer schon komplett selbst kümmern.
Um die Haushaltsabgabe kommt auch niemand mehr rum, selbst wenn man keinen Fernseher besitzt.

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Die Rechnung ist dann wohl schon richtig. Auch WENN du aufgrund ALG 2 und Bafög eine Befreiung erhalten hättest, ist dies jetzt hinfällig, denn das kann man nicht rückwirkend beantragen. Hättest du damals hinschicken müssen und dann wär das erledigt gewesen. Beim ALG 2 Bescheid ist auch IMMER auf der letzten Seite ein Druck den man direkt an die GEZ schickt - da hätte dir ja schon klar sein müssen, das dieses Schreiben auch einen Sinn hat.

Nun kommst du wohl um die Rechnung nicht drumherum. Und die GEZ verlangt schnell Mahngebühren, Versumnisszuschläge ect. bei nicht bezahlen.

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Hallo,

wie schon gesagt wurde, ist eine Befreiung im Nachhinein nicht möglich. Daher wirst Du die 400 € Forderung wohl nicht "ungeschehen" machen können. Verstehe nur nicht, weshalb Du Dich nicht schon früher, als Bafög-Bezieher hast befreien lassen, da ist seit 2012 ein Extra schreiben am Bescheid, das speziell für die GEZ gedacht ist, den Antrag auf Befreiung auszudrucken und den mit dem Zettel zusammen in einen Briefumschlag zu packen daher keine 10 Minuten.

Weiter würde ich Dir aber empfehlen Dich für die Zukunft um eine Befreiung zu kümmern, sonst kommen die immer wieder.

LG

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daher=dauert

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Danke für deine Antwort.

Ich hatte keine solchen Anhänge an meinem Bafög Bescheid. War allerdings kein Studenten-Bafög, sondern eine Art von Schüler-Bafög.

Ja, ich werde die anschreiben und den Komplett-Nachweis sämtlicher Bewilligungsbescheide kopiert hinschicken.

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"Zur Situation von mir: Ich habe weder einen Fernseher vor noch nach 2013 gehabt. Woher die jetzt meine Adresse haben, ist mir schleierhaft. Ich habe im Zeitraum von 2013 bis jetzt erst Bafög (Schüler, Abi nachgeholt) und dann ALG-2 bezogen, da ich noch keinen Job gefunden habe."

M.E. hättest du dich befreien lassen müssen - das dürfte aber auch rückwirkend noch möglich sein:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6547.0

Seit dem 1. Januar 2013 ist es übrigens irrelevant, ob man über ein Empfangsgerät verfügt...da ist jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet.

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Steht auch wirklich DEIN Name auf der Rechnung?

Es gingen nämlich vor einiger Zeit Fakerechnungen um

LG

Gabi