Öffentlicher Dienst - Ortszuschlag: Besitzstand Kind - Frage?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ortszuschlag, für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Mein Sohn ist 18 J., beginnt im Sept. eine Ausbildung, d. h. wir werden weiterhin Kindergeld erhalten.

Bekomme ich somit auch den Ortszuschlag weiter? Oder gilt für diesen eine Einkommensgrenze (Einkommen des Kindes)?
LG und danke für Antwort
neppas

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Hallo,

Ich arbeite im Oeffentlichen Dienst in Baden Württemberg und beziehe auch die Besitzstände Kind. Meine Tochter ist 19 und studiert. Ich bekomme sowohl Kindergeld für sie als auch den Besitzstandszuschlag. Man hat mir gesagt, da s sei aneinander gekoppelt. Die Bedingungen die gleichen. So lange ich also für meine Kinder Kindergeld bekomme, bekomme ich auch den Zuschlag.

Allerdings beziehe ich auch praktischerweise von der selben Kasse das Kindergeld (Familienkasse des LBV) und muss daher immer nur einen Nachweis erbringen.

Kollegen, die das Kindergeld von woanders beziehen, haben es komplizierter, bekommen aber auch beides.

Viele Grüße.

Liki

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Danke,

ach ja - ich bin in Bayern. Denke aber das es da ebenso ist.
Ich weiß, daß es früher eine Einkommensgrenze gab, was den Verdienst des Kindes betraf. Der fällt ja nun beim Kindergeldbezug weg, aber ich wusste eben nicht, ob der dann auch beim Ortszuschlag hinfällig ist.

LG

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Hallo,

das ist aneinander gekoppelt. Wenn jetzt aus irgendeinem Grund die Kindergeldzahlung unterbrochen wird fällt auch der Besitzstand weg.

Wenn also dein Kind nach einer Unterbrechung der Kindergeldzahlung wieder Anspruch auf Kindergeld hat (weitere Ausbildung etc.) dann gibt es den Ortszuschlag nicht mehr.

LG

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ok...danke!