Elterngeld? Steuerklassenwechsel überflüssig?

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Elterngeld… Es ist doch alles recht verwirrend was man alles im Internet liest. Im Prinzip denke ich dass wir keinen Anspruch habe, dennoch würde ich mir gerne eine zweite Meinung einholen. Von den Behörden erwarte diesbezüglich ehrlich gesagt wenig Input. Der Geburtstermin wird der 25. November 2013. Derzeit bin ich in der Sparkasse fünf und mein Mann in der Steuerklasse 3. wir haben nun mehrfach gelesen dass man mindestens 6 sechs Monate bevor man in den Mutterschutz geht, der Steuerklassenwechsel zu Gunsten des höheren Elterngeld bereits erfolgt sein muss. Somit muss man also mindestens sechs Monate lang das höhere netto Einkommen bezogen haben. Somit hätte bei uns der Antrag zum Steuerklassenwechsel bereits im März stattfinden müssen so dass ab April die neuen Steuerklassen berücksichtigt werden. Sollten wir nun in diesem Monat den Antrag stellen würde der Steuerklassenwechsel erst ab dem Juli 2014 erfolgen und somit hätten wir eine maximale Bezugsdauer von fünf Monaten, wenn man im Nachgang auf den Mutterschutz für den Monat Oktober verzichtet. So wie ich es sehe haben wir also somit keine Chance unser Elterngeld nach oben hin aufzustocken infolge eines Steuerklassenwechsels... Liege ich da richtig? Oder gibt es noch Möglichkeiten? Man hätte also nur die sechs Monate voll bekommen wenn man den Antrag im April auf Steuerklassenwechsel gestellt hätte und im nächsten Schritt im Oktober auf den Mutterschutz verzichtet hätte, oder?

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Ich verstehe gerade überhaupt nicht was es mit den 6 Monaten Auf sich hat. Es ist Auf jedenfall sinnvoll in den 12 Monaten vor dem mutterschutz ein möglichst hohes einkommen zu erziehlen wenn man in Elternzeit gehen möchte. Beim steuerklassenwechsel ist noch zu beachten das dies nur einmal im Jahr möglich ist.

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Leider hast du scheinbar die Gesetzesänderung im BEEG ab dem 1.1.2013 verpasst, demnach wird ja nach dem Brutto und der Steuerklasse, die man in der überwiegenden Zeit (also mindestens 7 Monate) vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz hatte, das Elterngeld berechnet.

Demnach hilft ihr ein Steuerklassenwechsel jetzt für das Elterngeld nicht mehr, nur evtl. für das Mutterschaftsgeld, aber da ist auch die Frage, ob es nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen wird.

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Wieso sollte es missbräuchlich sein Klasse 4 zu nehmen, darauf hat man doch wohl ein anrecht. Und es ändert doch nichts an meiner Aussage ein möglichst hohes einkommen zu haben, ob nun durch überstunden oder sonstwie. Mit der steuerklasse habe ich das gar nicht in Verbindung gebracht, zudem sprach ich ja auch von 12 Monaten. Mir erschließt sich dennoch nicht wie Sie Auf 6 Monate kommt.

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Nein, der Steuerklassenwechsel hätte jetzt keine Auswirkung mehr auf das Elterngeld. Es würde bei dir eh mit der Steuerklasse 5 berechnet werden.

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Ok, ich habe es mir fast gedacht... D.h. Ich hatte ab April in der neuen Steuerklasse bereits sein müssen, oder? Was hast es genau mit dem Mutterschaftsurlaub auf sich? Wäre hierfür ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll?

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Ja, evtl. sogar noch früher, wegen des Mutterschutzes.

Für das Mutterschaftsgeld wird es nur anerkannt, wenn du nicht deutlich weniger als dein Mann verdienst und sonst maximal Steuerklasse 4.

Denn Mutterschaftsgeld bzw. der AG-Zuschuss wird ja auch nach dem aktuellen Netto berechnet.

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