Wie Zeugnisänderung anfordern beim alten AG?

Hallo zusammen,

wie bittet man seinen ehemaligen Arbeitgeber darum, dass Zeugnis etwas wohlwollender (also eine Notenstufe besser) zu formulieren?

Bekannt ist, dass ein Zeugnis "wohlwollend" formuliert sein muss, aber gibt es rechtliche Grundlagen, in denen man die Verbesserung auch wirklich verlangen kann?
Das Arbeitsverhältnis ist im "guten" aufgekündigt worden, es lag kein Streit vor.

Danke für Eure Hilfe,

fuxx

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Hallo,

da kannst Du nur beim Ex-AG nachfragen.
Normalerweise ist wohlwollend vorgegeben, das ist richtig, aber warum soll ein AG bspw. seinen Ex-MA über´m Wert verkaufen, wenn dem nicht so ist?
Eine rechtl. Grundlage kenne ich nicht dafür.

Schau mal hier:
http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/zwei-aktuelle-arbeitsrechtsurteile-zur-darlegungs-und-beweislast-des-arbeitgebers-36941/

Dann hilft am Ende nur die Klage...

LG

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Hallo,

vom Grundgedanken gebe ich Dir ja recht.

Aber Dein Link sagt ja deutlich, dass der heutige Durchschnitt bei GUT liegt und somit wurde unterdurchschnittlich bewertet.

DANKE dafür!

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Wie ist denn das Zeugnis ausgefallen bzw. wie lautet die Formulierung?

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" Die übertragenen Aufgaben erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit".

Es wäre wohl besser, wenn das Wörtchen stets noch drin stünde, damit aus der 3 eine 2 wird.

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Nun, die Formulierung ist zweifelsohne bereits "wohlwollend".

Einen Rechtsanspruch auf ein 1-er Zeugniss gibt es nicht. Wenn der AG nur eine 3 vergeben will, dann vergibt er nur eine 3.

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Hallo,
geht es nur um die eine Formulierung? Oder geht es um das Zeugnis im Ganzen.
Ich könnte mir vorstellen, dass für ein "gutes" Zeugnis auch noch andere Bewertungen überarbeitet werden sollten, zB sollten aber dann auch noch die Aufgabenbeschreibungen detaillierter ausfallen.

Wenn du ein überdurchschnittliches Zeugnis einfordern möchtest, bist du in der Beweispflicht. Ich würde ein Schreiben aufsetzen und zu jeder zu korrigierenden Formulierung auch jeweils argumentativ Stellung nehmen. Das mit einer von dir korrigierten Fassung dem Arbeitgeber vorlegen und hoffen, dass er es zu deinen Gunsten ändert ;-)

Es stimmt aber, dass du kein recht auf ein besseres Zeugnis hast, wenn es nur um eine Note geht und das Zeugnis insgesamt bereits durchschnittlich/ befriedigend ist.

Gruß

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Es geht hier nur um diese eine Formulierung lt. Personaler, der das Zeugnis überprüft hat.

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Ich würde ihn anschreiben und darum bitten.Gerade wenn ihr im guten auseinander gegangen sind.Arbeitsgerichte sind in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich was Zeugnisse betrifft.Ich habe schon in der Probezeit gekündigt weil es garnicht ging,hab mit drei beurteilt im Zeugnis und musste nach Arbeitsgericht auf sehr gut ändern.

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wow, nicht schlecht!
Ist ja auch irgendwie unfair, DU kündigst, also warst DU doch unzufrieden und warum bewertet man sowas mit einer drei?

Frage ist nur: wie lange würde denn so eine Klagegeschichte dauern??

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Ich war da der Arbeitgeber und musste später die gekündigte Arbeitnehmerin mit sehr gut bewerten.Bei uns dauerte es ca 2 Monate bis zur ersten Güteverhandlung glaube ich.

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