Anspruch auf Arbeitslosengeld während/nach Elternzeit?

Hallo. Am 2.10.2012 ist unsere 2. Tochter geboren, seitdem bin ich in Elternzeit. Nun möchte ich in Kürze gerne wieder Teilzeit arbeiten. Zu meinem alten AG möchte ich eigtl. ungern zurück... nun bin ich fleißig am Bewerben... bei meinem AG habe ich immer nur ca. angeben müssen wie lange ich in Elternzeit gehe (ich sagte ca. 2 Jahre evtl. aber auch schon früher), aber schon nach der Geburt meiner 1. Tochter konnte ich relativ flexibel u. früher als geplant bei meinem AG wieder einsteigen...

Ich weiß nun nicht, ob, wie lange und wo mein AG meine Elternzeit gemeldet hat?

Was ist, wenn ich nun wieder früher als geplant loslegen will zu arbeiten und nichts passendes finde?

Hätte ich im NOtfall ANspruch auf ALG oder müsste ich vorher wieder zu meinem alten AG zurück - sofern der mir eine "passende" Stelle anbieten könnte?

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Hallo,

um ALG zu beziehen musst du Arbeitslos sein. Das bist du aber nicht solange du bei dem alten AG beschäftigt bist. Während der EZ ruht das Arbeitsverhältnis nur.

VG Sylvia

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Diese Antwort ist leider falsch.

Selbstverständlich kann auch während der Elternzeit Arbeitslosengeld I bezogen werden.

http://familienfinanzen.net/2013/10/18/arbeitslosengeld-in-elternzeit/

Voraussetzung ist u.a., dass der AG keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellt (unerheblich ist hier, ob ggf. ein Rechtsanspruch besteht, es genügt dass der AG dies abgelehnt hat) und die Verfügbarkeit tatsächlich gewährleistet ist.

In der Praxis ist dies nicht überall bekannt, nicht gleich abwimmeln lassen! Die Antragstellung darf nicht verweigert werden, ggf. muß der Anspruch über das Widerspruchsverfahren festgestellt werden. Ich habe innerhalb und außerhalb des Forums schon einige Frauen hierbei unterstützt und bei jeder ist, teilweise erst nach Widerspruchsverfahren und Androhung einer Klage, das ALG bewilligt worden.

Bei Fragen kann sich die TE gern an mich wenden.

VG, Goldie

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Falsch, es reicht, wenn ihr AG ihr keine Teilzeitstelle in Elternzeit anbieten kann, dann bekommt sie auch ALGI!

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Möchte der AG Dich denn zurück? So lange er Dir eine Teilzeitstelle anbieten kann und die diese innerhalb der EZ antreten kannst schließt das ALG I aus.Da Du zwei Jahre EZ mitgeteilt hast könntest Du ja problemlos das dritte Jahr anhängen und in dieser Zeit TZ arbeiten oder notfalls ALG I beziehen, wenn das nicht klappt.

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Ich habe etwas Wichtiges vergessen: Du kannst nur mit Genehmigung des AG innerhalb der Elternzeit bei einem anderen AG arbeiten. Hast Du das Einverständnis des AG hierfür?

Ich bin bei allem, was ich geschrieben habe, davon ausgegangen dass Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest. Habe ich Dich falsch verstanden und Du suchst "nur" einen neuen Arbeitgeber im Anschluß an die Elternzeit?

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HAllo! Danke schonmal für die Infos. ;-)
Mein AG hat mir schon bei meiner ersten ELternzeit "erlaubt" Teilzeit bei einem anderen AG zu arbeiten... es wäre ihm glaub auch relativ wurscht gewesen, ob ich wieder zurück komme oder nicht... dieses Mal sah die Situation noch etwas anders aus: man hat mir am letzten Arbeitstag vor der 2. Elternzeit "angedroht" mich gegen eine Abfindung während der Elternzeit zu kündigen... unsere Firma wurde von einem großen Konzern aufgekauft, der Chef wollte sie zurückkaufen, Mitarbeiter reduzieren (u.a. mich)... hat aber nicht geklappt mit dem Zurückkaufen, daraufhin wollte mein Chef gehen (ich bekam deshalb sogar noch ein Zwischenzeugnis zugeschickt) - nun bleibt er aber doch dort u. ich "darf" nach oder während meiner Elternzeit viell. wieder zurückkehren (weiß ich noch nicht, ob sie mir nun wirklich wieder einen Job anbieten würde)- was ich aber nicht unbedingt will... ich gehe noch davon aus, dass ich einen anderen, neuen Job finde, habe aber Angst, dass das viell. doch nicht so schnell klappt, wie mir das finanziell nun lieb wäre... habe das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, im Juli bekomme ich glaub die letzte Überweisung... wollte aber nun schon so schnell wie möglich wieder anfangen...

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