Chef zahlt Gehalt nicht - woher bekommen wir Geld bis zur Klage

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der auch schon so eine miese Erfahrung gemacht hat und weiß, an wen wir uns wenden müssen ???!!!??
Mein Mann hat vor 2 Monaten in seinem alten Betrieb gekündigt, weil der Chef ständig bei den Lohnabrechnungen besch... hat. Am 01.05.06 hat er - zum Glück- auch schon eine neue Stelle angetreten. Allerdings hat sein Chef ihm bis heute nicht das Gehalt für den März ( teilweise ) und den kompletten April überwiesen; und ich weiß nicht, wie wir die Zeit bis zum ersten neuen Gehalt überbrücken sollen. Wir haben zwar bereits einen Anwalt mit der Klage vorm Arbeitsgericht beauftragt, weil mein Mann in der Zeit , die er für die alte Fa. tätig wirklich um ziemlich große Summen geprellt wurde., aber das kann ja Monate dauern!
Und da ich noch in Elternzeit bin bis Ende des Jahres, sitzen wir komplett auf dem Trockenen. Da wir keine Familie haben, die uns helfen könnte, muß ich mich also an den Staat wenden - ich weiß nur nicht an welche Stelle, weitdem das mit dem ALG II ist. Gibt es überhaupt noch Sozialhilfe, oder wie werden Notfälle gehandhabt? Das Problem ist eben, das wir schon 2 Raten fürs Haus nicht zahlen konnten, nicht den Strom, nicht das Wasser etc. - und wir haben 3 Kinder.... Es ist echt nicht witzig!!! Es mag jetzt zwar Stimmen geben, es sei unverantwortlich keinerlei Rücklagen zu haben,wenn man Kinder hat , aber dazu sage ich nur - der "Teuro" machts möglich!!! Also wenn jemand weiß, wohin ich mich wenden kann - ich bin dankbar für jeden Tip!!!

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Mhhh ich muss da noch mal meinen Mann nachfragen, wir haben damals (vor 2 Jahren) auch sowas durchgemacht. Bin mir zwar nicht 100 % sicher aber ich glaube wir bekamen das Geld vom Sozialamt und die sind nach dem Gericht zum Arbeitgeber gegangen und haben es da wieder verlangt. Am besten telefonierst du mal mit dem Arbeitsamt oder so.

Babsi

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Also, es gibt sowas wie eine kostenlose Rechtsberatung, die bei Leuten greift, die wenig/kein Geld haben. Da Dein Mann ja aber in Lohn und Brot ist, weiß ich nicht, ob das bei Euch der Fall ist.
Die Frage ist auch: da der Fall ja im Prinip klar ist und der AG die Klage verlieren wird, muß er auch zahlen. Und damit auch die Gerichts- und Anwaltskosten von Euch. Vielleicht nimmt Euer Anwalt also gar kein Geld von Euch sondern direkt vom AG.

Ruft doch einfach mal einen Anwalt an und fragt nach, wie man in so einem Fall vorgeht.

Gruss

denise

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Hallo,

nur zur Info: In arbeitsrechlichen Streitigkeiten findet NIE ein Kostenausgleich statt.

VG
Susi

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Hallo,

das îst nicht korrekt. Kostenerstattung findet nur in der ersten Instanz nicht statt. Vorm Landes- und Bundesarbeitsgericht schon.

mork

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Hallo,

was ist mit Arbeitslosengeld 1 für die Zeit bis April? Wenn Dein Mann einen wichtigen Grund für die Kündigung hatte, dürfte doch keine Sperrzeit verhängt werden.

Wenn kein Anspruch auf ALG 1 besteht, könnt ihr ALG II beantragen, wenn Ihr sonst keine Mittel mehr habt. Ich denke, daß Ihr es aber nur darlehensweise bekommt und die Leistungen dann mit den Gehaltszahlungen verrechnet werden.

Hattet Ihr schon einen Gütetermin beim Arbeitsgericht? Der erste Termin wird in der Regel recht schnell anberaumt und die meisten Streitigkeiten werden im Gütetermin verglichen - zumal der Sachverhalt ja eindeutig ist. Vielleicht geht es ja dann doch einigermaßen schnell, bis Ihr zu Eurem Geld kommt.

VG
Susi

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Hallo Susi!

Ich habe mittlerweile mit dem Sozialamt telefoniert und folgendes erfahren:
1.) Da mein Mann bereits eine neue Stelle hat, müssen wir eben warten, bis er sein neues Gehalt hat!
2.) Ein Darlehen laut SGBII für die Zeit, in der mein Mann vom alten Arbeitgeber das ihm rechtmäßig zustehende Gehalt nicht bekommen hat, wäre evtl. möglich; die Bearbeitung würde aber bis mind. Mitte Juni dauern. Das sieht die Behörde als sinnlos an, da er ja Ende Mai sein Gehalt von der neuen Firma bekommt.
3.) Unser Anwalt sagte mir, daß die Gegenpartei den ersten Gütetermin ungeschoren verstreichen lassen könne; das dann erst - je nach Arbeitsaufkommen am Arbeitsgericht - ein zweiter Gütetermin anberaumt wird; und daß die Gegenpartei erneut Zeit schinden kann, indem sie sich weigert zu zahlen. Dann muß erst ein neuer Verhandlungstermin anberaumt werden, dann kommt das Urteil und irgendwann 3 Monate später wird es dann erst rechtskräftig.

Am meisten schockiert hat mich, daß wenn mein MAnn jetzt noch keine neue Stelle hätte, sondern ALGI-Empfänger wäre, die das XII Sozialgesetzbuch sogar sämtliche mietschulden, Energiekosten etc. anstandslos übernommen hätte.
Wobei wir wieder einmal sehen - Wer in diesem Land arbeitet ist offenbar der Depp....!!!!!!!!

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Hallo,

was ist mit ALG 1 für April? Steht ihm da nichts zu?

Was das Arbeitsgerichtsverfahren betrifft, so kann sich der AG nicht ewig "drücken". Kommt er im Gütetermin nicht, ergeht ein Versäumnisurteil, das geht ganz schnell.

Kommt es zu keiner Einigung (das kann schon sein, der AG muß sich ja nicht vergleichen), gibt es einen Kammertermin. Bis dahin kann leider locker ein halbes Jahr ins Land gehen. Ergeht ein Urteil, wird dieses innerhalb von einem Monat ab Zustellung rechtskräftig. Vielleicht habt Ihr da Euren Anwalt falsch verstanden.

Macht Euch auf jeden Fall eine Aufstellung, was an Überziehungszinsen angefallen ist - der AG muß diesen Verzugsschaden ersetzen. Ihr könnt auch ein kurzfristiges Darlehen aufnehmen und ihm die Zinsen aufdrücken.

Ansonsten kann ich verstehen, daß Du frustriert bist; Ihr würdet wahrscheinlich wirklich besser fahren, wenn er keine neue Stelle hätte - ist schon seltsam...#kratz

VG
Susi

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stell einen Antrag auf ergänzendes ALG 2. In dieser Situation müsste es zumindest als Darlehen bewilligt werden.

Gruß und alles Gute

Manavgat