schwanger und vertrag läuft aus. Krankenversicherung?

Hallo. Ich bin im 6 monat schwanger und nicht verheiratet. Et ist der 7.märz. 2014. Mein vertrag läuft bis ende september und wird nicht verlängert. Nach meinem mutterschatz, also 8 wochen nach meiner Entbindung möchte ich ein jahr in elternzeit gehen. Das wäre dann ab mai. Wie läuft das ab oktober mit meiner Krankenversicherung und dem elterngeld? Das bekomme ich trotzdem weiter? Muss ich mich arbeitslos melden? Ist meine erste ss,bin etwas uüberfordert. Lg

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Elternzeit im engeren Sinne kannst Du nur nehmen, wenn Du einen Job hast, der Dir in dieser Zeit dann "freigehalten" wird.

Wenn Du ab Oktober nichts mehr verdienst, wird Dein Elterngeld leider auch nicht sehr hoch ausfallen, weil Monate mit Arbeitslosengeld ja mit Null berechnet werden. Wohnst Du denn mit dem KV zusammen? Wenn nicht, muss er ja nicht nur dem Kind, sondern auch Dir Unterhalt zahlen.

Wegen der Krankenversicherung würde ich mal direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

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Aber wird das elterngeld nicht rückwirkend berechnet? Habe gedacht das ich so oder so 12 monate geld bekomme. Ich rufe mal bei der krankenkasse an. Danke dir :-)

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Ja, Du kriegst 12 Monate Geld - basierend auf den 12 Monaten vor der Geburt. Und wenn Du davon 6 Monate nicht gearbeitet hast, kommt eben ein sehr geringer Durchschnittswert raus.

Den Mindestbetrag von 300 Euro kriegst Du aber auf jeden Fall.

Alles Gute!

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Hi,
habe ich das richtig verstanden?

ET März 2014, und der Vertrag läuft bis September 2014?

Dann bist du in der Zeit mit Elterngeldanspruch über das Elterngeld beitragsfrei gesetzlich krankenversichert, wenn du davor (also jetzt noch mit Job) gesetzlich pflichtversichert bist.

Dein Kind kann dann ebenfalls über dich beitragsfrei versichert werden.

Die Zeit kannst Du durch splitten des Elterngeldes auch verlängern.

ElternZEIT hast Du nur so lange du einen ruhenden Vertrag hast, das ist für das Elterngeld aber eigentlich egal.

Arbeitslos melden kannst und darfst Du dich nur, wenn du auch arbeiten willst und kannst - heißt, wenn Du für mind. 15 Stunden pro Woche (Fahrzeiten noch dazu) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das setzt natürlich auch eine Kinderbetreuung für diese Zeiten voraus.

Wen Du im ersten Jahr nicht arbeiten willst, solltest Du dich aber frühzeitig arbeitssuchend melden. Das geht auch schon vorher, und wer weiß - manchmal werden übers Jobcenter sogar Stellen vermittelt :-), vielleicht hast Du ja Glück, und der Gang in die Arbeitslosigkeit bleibt Dir erspart.

Das Elterngeld ist vollkommen unabhängig von dem, was mit deinem alten Job NACH der Geburt passiert. Es beruht auf den 12 Monaten von vor BEginn des Mutterschutzes. Nur wenn Du in den ersten 12 Monaten nach der Geburt arbeitest, wird es gekürzt - aber nicht, weil dein Arbeitsvertrag in dieser Zeit ausläuft.

Oder habe ich deine Angaben total falsch verstanden?

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Miau2,

Ich sehe es genauso.

Anyca hat es glaub ich so verstanden, dass der Vertrag bereits September 2013 ausgelaufen ist.

Viele Grüße
Rike

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Hallo. Vielen dank für deinen beitrag. Genau so meinte ich das. :-) möchte nach einem jahr wieder arbeiten. Meine sorge war nur wegen der Versicherung und auch wegen dem elterngeld. Theoretisch könnte ich ab oktober wieder arbeiten, nur wird dann ja einiges vom elterngeld abgezogen. Deswegen fange ich nach einem jahr wieder bei meinem arbeitgeber an, aber die zeit von oktober 2014 bis mai 2015 wäre ich ja arbeitslos. Ist das kompliziert

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In Elternzeit kannst du nur bis Vertragsende gehen, aber solange du Elterngeld bezahlt bekommst bist du darüber beitragsfrei krankenversichert, wenn du jetzt pflichtversichert bist.

Elterngeld ist unabhängig vom Arbeitsvertrag und von Elternzeit!

arbeitssuchend solltest du dich entweder 3 Monate vor Vertragsende oder 3 Monate bevor du wieder anfangen willst, melden. Da sind sich die Agenturen nicht einig!

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Super danke :-)

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Dein Vertrag läuft bis September 2014. Richtig?
Im Elterngeldbezug bist Du weiterhin beitragsfrei krankenversichert, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist.
Wenn Du verheiratet bist, kannst Du danach in die Familienversicherung.

Arbeitssuchend meldest Du Dich 3 monate bevor Du wieder arbeiten möchtest.

Gruß
ballroomy

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Ja richtig. Bis September 2014. Vielen Dank :-)