Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger- wie gehe ich vor?

Hallo,

vielleicht weiß einer von euch Rat. Ich habe folgendes Problem:

Meine 2jährige Elternzeit endet am 8.11.2013. Habe vor meiner ersten Schwangerschaft 34,75 Std. gearbeitet und werde am 11.11.2013 mit einer reduzierten Stundenzahl von 25 Std. wieder anfangen zu arbeiten.

Nun habe ich gestern einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten dürfen, was mich sehr freut.

Werde vorraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, wie in der ersten Schwangerschaft auch.

Wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor, um finanziell am besten da zu stehen.

- Sage ich meinem Arbeitgeber noch in der Elternzeit, daß ich schwanger bin und wieviel Mutterschaftsgeld und Elterngeld würde ich dann bekommen?

oder

-warte ich lieber noch 3-4 Wochen ab bevor ich was sage, bis ich meinen neuen Arbeitsvertrag mit der reduzierten Stundenzahl unterschrieben habe? Und wieviel Mutterschaftsgeld und Elterngeld steht mir dann zu?

Vielen Dank!

1

Hi,

hast du denn den neuen Vertrag schon unterschrieben? Wenn nein, dann tu es auch nicht. sprich mit deinem FA und warte ab ob du ein Bv bekommst. Wann ist dein 1. Termin?

lg

2

Hi,

habe noch keinen Termin, bekomme aber ziemlich schnell einen, wenn ich sage ich bin schwanger.

Würde ich denn dann nach dem alten Vertrag bezahlt werden (ca. 1300 Euro) oder nach dem Eltergeld ?

lg steff

3

#klatsch 1300 ist natürlich netto

weitere Kommentare laden
6

Hi,

du bist so frisch schwanger - herzlichen Glückwunsch dazu - und ich würde die ersten 12 Wochen definitiv warten, bevor ich dem AG Bescheid gebe. Das ist meines Erachtens die fairste Lösung. Du musst doch ab übernächster Woche arbeiten gehen, und da gehen doch eh´ "nur" 25 Stunden, oder? Mehr geht ja gar nicht, und dass du ein Beschäftigungsverbot bekommst, ist doch noch gar nicht sicher. Wenn du das aber ab morgen / übermorgen schon weißt und hast - ab damit zum AG. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld und Elterngeld wie beim ersten Kind.
LG mimi

8

Danke für deine Antwort.

Wenn es nach mir ginge, würde ich am liebsten 12 Wochen warten, da ich vor drei Monaten eine Fehlgeburt hatte und weiß, wie schnell der Traum zerplatzen kann.

Aber dann dürfte ich auch erst in 12 Wochen zum FA, weil ich davon ausgehe wieder ein BV zu bekommen (bin nicht immun gegen Ringelröteln und Zytomegalie und arbeite im Kindergarten mit unter 3jährigen).

Außerdem würde ich ungern auf das zusätzliche Geld verzichten (vom alten Vertrag) nur wegen ein paar Wochen zu spät gesagt.

Wenn ich nächste Woche zum FA gehe, weiß ich auch nicht, wie lange es dauert bis das BV greift (falls ich eins bekomme). Muß ja dann bestimmt wieder zum Betriebsarzt, Blut abbnehmen- Ergebnis abwarten. Wird vielleicht alles sehr knapp.

Ich weiß auch nicht, aber ich glaube, ich warte nicht allzu lange mit dem FA - besuch und dann wird schon alles seinen Lauf nehmen.

Danke nochmal;-)

10

Es gab schon so manchen Träger, der bei BV mit Nicht-Immunität der Erzieherin einen "Job" im Büro gegeben hat.

Ich würde da - ganz gewaltig - aufpassen!

Dann MÜSSTEST du die 34,75 Stunden nämlich dort ableisten.

Dann ist es auch eine Frage, wann die 25 Stunden bereits abgesprochen wurden.
Ist man dir damit entgegenkommen?
Hätte der Vertrag bereits unterschrieben sein müssen und DU hast es verzögert?

Jeder ist sich zwar selbst der Nächste, aber DU willst/musst unter Umständen nach der Elternzeit des 2. Kindes dort wieder arbeiten.
Und du willst dort doch gerne gesehen sein, oder?

7

Wenn du sicher ein BV kriegst, dann würde ich die Stunden nicht reduzieren! Natürlich gibt's dann nämlich mehr Geld!

9

hi,
hab ich einen Denkfehler? -- Du bekommst doch das, was Dein Ausfallgeld ist, -- also musst du auf jeden Fall den 25std-Vertzrag unterschreiben und wenigstens offiziell deine ARbeit beginnen --- sodass du überhaupt einen "Ausfall" hast, den DU im Berufsverbot erstattet bekommst.

Würde er dich übehaupt zu 34,75std wieder beschäftigen? --- am günstigstens geldmässig würdest du natürlich fahren, wenn du jetzt wieder nach der elternzeit zu den alten 34,75 zurückkehren würdest --- das gilt auch. Er kann dich zum neuen Vertrag ja nicht zwingen.

Aber sagen würde ich es schon, damit er ERsatz suchen kann. - das ist fair.

ich glaub es hängt einfach alles davon ab, ob du zu 34,75 zurückkehren kannst. -- tja: und was machst du dann mit deiner Kinderbetreuung, wenn du kein berufsverbot bekommst? - dann musst du noch ein dreiviertel jahr zu dieser hohen stundenzahl arbeiten gehen --- das will auch durchdacht sein , --- er kann dich nämlich in ein büro setzen, wenn arbeit da ist, --- (bei städtischen Kindergärten wird das ja öfter so gemacht).

lg
tanja

11

hi,

das ist eine gute Frage, ob ich erst die Arbeit antreten muß, um ein BV zu bekommen. Hört sich ja auch logisch an.

Ich bin am überlegen, ob ich einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht mache und mich beraten lasse.

Und nächste Woche zum FA und klären, ob ich überhaupt BV bekomme.

Danke für deine Antwort #winke