Bitte Hilfe wg Antrag Väterzeit beim AG

Hallo ihr Lieben!!

Kennt ihr euch aus und könnt mal einen Blick auf den Antrag werfen, den ich für meinen Mann entworfen habe?

Muss man die 2 Phase der Elternzeit schon mit angeben, wenn er es splitten will?

Es wäre sooo hilfreich, wenn ihr meinen Text mal kommentieren könntet:

Betreff: Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist werde ich die Elternzeit einen Monat nach der Geburt des Kindes antreten [voraussichtlicher Geburtstermin 17.10.2013].

Nach einer einmonatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 16.12.2013 wieder voll zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Geburtstermin und somit der Beginn/ das Ende der Elternzeit sich um ein paar Tage verschieben kann. Die Geburtsurkunde werde ich sobald möglich nachreichen.

Die zweite Phase der Elternzeit ist voraussichtlich geplant von xxxx 2014 bis xxxx 2014. Einen verbindlichen Antrag hierfür lasse ich Ihnen selbstverständlich unter der Einhaltung der 7-Wochen-Frist zukommen.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Geht das so????

Lieben Dank und liebe Grüße #winke

1

Hallo,

erst sollte dein Mann mit seinem Arbeitgeber über seine Pläne sprechen und dann den Antrag schriftlich formulieren.

Gruß

2

Das ist ja selbstverständlich und das hat er auch schon gemacht.

Trotzdem ist es bei diesem AG am besten nix zu vergessen und an alles zu denken ...

Deswegen die Bitte an Leute, die sich auskennen einmal kurz drüber zu lesen, ob das so in Ordnung ist ...

3

Das Wort "Antrag" würde ich nicht verwenden.
Er beantragt die Elternzeit nicht, er meldet sie an und der AG kann auch nicht ablehnen.

Gruß,

W

4

Der Antrag ist leider falsch, denn die Elternzeit muss verbindlich für die nächsten 24 Monate angegeben werden, da gibt es keine neue 7 Wochen Frist. Er muss sich jetzt festlegen, wann er den 2. Monat nimmt.

Und genau da liegt die Gefahr, da zwischen liegt kein Kündigungsschutz vor!

5

Ach so, er kann eh nichts beantragen, sondern nur anmelden, denn der AG wird dazu nicht befragt, was er davon hält!

Also muss "Elternzeitanmeldung" drüber!

6

Super!! Das ist schon mal hilfreich ... Ich danke euch!!!