Kündigung zulässig ?

Hallo,

es geht um meine Mutter. Sie bekam gestern völlig unerwartet ihre Kündigung.

Sie arbeitet seit 10 Jahren in einer Arztpraxis als Arzthelferin und ist seit Anfang diesen Jahres krank geschrieben. Ihr Arzt ist also gleichzeitig ihr Chef. Nun bekam sie Mitte Juni eine neue linke Hüfte und im Oktober wird die rechte Hüfte gemacht, sie fällt also noch mindestens bis Mitte nächsten Jahres aus und bekommt Krankengeld.
Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass pro Arbeitsjahr ein Monat Kündigungsfrist gilt.
In der Kündigung steht aber weder ein Grund der Kündigung noch stimmt die Frist, denn die Kündigung ist zum 31.12. datiert.

Darf ihr denn überhaupt während der Krankheit gekündigt werden ohne Grund ? Kennt sich jemand aus damit ? Sollte sie zum Anwalt gehen damit ?

LG Susann

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Hi,

Kündigungsschutzklage!

Lg

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Hallo!

Nachdem schon die Frist nicht stimmt sollte sie auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage machen - schnell, die Fristen dafür sind kurz.

Sie kann zumindest eine Abfindung und eine vernünftige Kündigungsfrist raus holen.

Wegen Krankheit darf man gekündigt werden, gerade wenn absehbar ist, dass man noch längere Zeit nicht arbeiten kann. Aber natürlich nur mit normaler Kündigungsfrist, und bei der langen Betriebszugehörigkeit kann sie wohl auch eine Abfindung raus holen.

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"und bei der langen Betriebszugehörigkeit kann sie wohl auch eine Abfindung raus holen. "

Und wie sollte das funktionieren?

Doch allenfalls über eine Einigung, dass die Kündigung schon zum 31.12. wirkt.

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Hallo,

deine Mutti sollte sich einen Anwalt nehmen und Kündigungsschutzklage einreichen. Sie hat 14 Tage dafür Zeit. Montag also gleich zum Anwalt. Wenn sie sich keinen Anwalt leisten kann, dann soll sie zum Amtsgericht und Beratungsbeilhilfe beantragen, aber zum Anwalt kann sie am Montag trotzdem, die Beratungsbeihilfe kann sie inhalb von 14 Tage nachreichen, bekommt sie dann auch gleich mit und sie beraucht nur noch 10 Euro zahlen an den Anwalt.

Liebe grüße claudi

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Zunächst setze ich voraus, dass kein Kündigungschutz besteht, weil es sich um eine "normale" Arztpraxis handelt und nicht eine mit mehr als 10 Arbeitnehmern.

Während einer Krankheit darf selbstverständlich gekündigt werden. Ansonsten könnte der Arbeitnehmer durch eine Krankschriebung ja sien Kündigung verhiondern. Es darf sogar nicht währedn der Krankheit, sondern sogar wegen einer Krankheit gekündigt werden. Letzteres braucht aber nicht vertieft werden, da dies nur bei Vorliegen eines Kündigungschutzes relevant wird und die Voraussetzungen nach dem Sachverhalt ohnehin nicht erfüllt sind.

Eine Kündigung muss (insbesondere bei fehlendem Kündigungschutz) auch nicht begründet werden.

Fazit: Wenn die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstößt (wozu ich keinen Anlass sehe) wird die Kündigung rehctens sein.

Was nicht rechtens ist, ist die zu kurze Kündigungsfrist. Dies müsste laut den gegebenen Informationen ja ca. 10 Monate sein.

Insofern sollte also Kündigungschutzklage innerhalb von drei Monaten erhoben werden.

Bei Gericht wird das Ergebnis wohl lauten, dass die Kündigung erst in 10 Monaten wirkt.

Hat deine Mutter Rechtschutz? Wenn nicht wird das ein nicht billiges "Vergnügen", da sie dann die Kosten ihres Anwaltes selbst tragen werden muss. Sie kann auch zunächst allein Kündigungschutzklage erheben und erstmaöl die Güteverhandlung abwarten. Ob sie das aber nervlich und inhaltlich fertigbringt ist fraglich.

Sie sollte aber zunindest eine Erstberatung beim Anwalt wahrnehmen (Kosten max. ca. 250 €. Vorher fragen!

M.E. kann Deine Mutter also nur ereichen, dass

- das Arbeitsverhältnis erst in 10 Monaten endet. Das kann sie erzwingen.

- Oder z.B. zum 31.12.2013 plus einer Abfindung/Freistellung bis zum ordentlichen Kündigungstermin. Das bedarf der Einigung.

Freiwillig kann man sich prinzipiell auf alles einigen. Eine Abfindung wird es hier aber wohl nur freiwillig/einvernehmlich geben.

Wenn ihr auf dem Verhandlungsweg mehr erreicht (,weil der AG z.B. ein schlechtes Gewissen hat) umso besser. Aufgrund der Kündigung an sich ist das aber fraglich, dass ihn Gebissenswisse plagen.

P.S.

Hilfanker: Kündigungsschutz von Schwerbehinderten.

Ist Deine Mutter schwerbehindert? Erfüllt sie die Voraussetzungen einer Schwerbehinderung?

Diesbezüglich solltet ihr euch vom Anwalt mit "erstberaten" lassen.

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Hallo,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Eine Rechtsschutzversicherung hat sie, und es sind auch weniger als 10 Arbeitnehmer.
Meine Mutter war halt erst letzte Woche dort wegen neuen Rezepten und ihr Chef meinte noch, dass er alles dran setzen will damit meine Mutter die Erwerbsminderungsrente durch kriegt. Also schon etwas merkwürdig, dass jetzt so aus heiterem Himmel die Kündigung kam. Naja wie auch immer, dann soll sie trotzdem erstmal zum Anwalt gehen.

LG Susann

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Wenn eine Rechtsschutz besteht die Arbeitsrecht abdeckt auf jeden Fall zum Anwalt. Ansonsten hätte man prüfen müssen, on Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.

Ohne Kündigungschutzklage wird die Kündigung ja zum 31.12.2013 wirksam.

Und die lange Kündigungsfrist ist ja Verhandlungspotential für eine Abfindung.

Hoffnungen auf Erhalt des Arbeitsplatzes selbst kann ich dir aber nicht machen. Die Kündigung an sich wird man nicht vom Tisch bekommen.

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Hallo susann-1980,

bei solchen Rechtsfragen solltest Du natürlich immer einen Spezialisten fragen. Vielleicht holst Du Dir einen kostenlosen Rat unter http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Rechtsanwalt_Berlin.html?gclid=CLSin5Wc87gCFcjKtAodLEkAQg ! Sie können Dir bestimmt weiter helfen!

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Wen meinst Du denn mit "sie"?

Geben die Anwälte kostenlosen Rat am Telefon?

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Steht doch völlig außer Frage: ab zu einer Anwältin!

Gruß

Manavgat

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Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!

Da die Rechtsschutz auch Arbeitsrecht beinhaltet wird sie auf jeden Fall morgen erstmal zum Anwalt gehen.

Also danke nochmal und einen schönen Sonntag!

LG Susann

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Hallo,

während der Krankheit ja, ohne Grund eher nicht. Sie soll zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage einreichen.

Gruß
Sassi

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"ohne Grund eher nicht"

Den Grund einer Kündigung sollte man grundsätzlich nicht in die schriftliche Kündigung schreiben.
Das muss man auch nicht und wird in der Regel von Firmen bzw. Chefs die das Arbeitsrecht kennen auch nicht mehr gemacht.

Gruß
Demy

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Ja, das macht Sinn.

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Also in einer Kündigung muss kein Grund benannt werden. Bei einer Klageerwiderung wird dann die Klage ausführlich begründet.

Ja, es darf einem während der Krankheit gekündigt werden. Warum denn nicht? Viele denke, man ist sicher, wenn man krank ist. Aber dem ist nicht so.

Wenn die Frist falsch sein sollte, dann den Arbeitgeber darauf hinweisen. Und wenn er drauf besteht, dann Klage einreichen. Aber wichtig ist, die Klagefrist einzuhalten!!
Sollten weniger als 10 Mitarbeiter in der Praxis arbeiten, wovon ich ausgehe, hat nur die Klage zwar wegen der Frist-Nichteinhaltung eine Chance. Die Kündigung geht aber durch, ob mit oder ohne Grund.

Gruß
Sabine

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Besuch du lieber mal einen Deutschkurs.