Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe mich mit meinem Arbeitgeber vor ein paar Monaten auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, da er mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann. Ich habe den Vetrag und das Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen lassen. Kann ich die Anwaltskosten irgendwo in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Als Werbungskosten, weil es mit der Arbeit zu tun hat oder als Sonderausgabe oder gar nicht?

Danke und lg
maus2205

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Hi,

ehrlich: ich hab keine Ahnung.

ABER:

Ich würde es vermutlich einfach mal bei den Sonderausgaben angeben - ob es anerkannt wird, steht auf einem anderen Blatt. Zu verlieren hast Du nichts!

Gruß
Kim

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Ja, es ist unter den Außergewöhnlichen Belastungen absetzbar.
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/ra-meier-greve/anwaltskosten-und-gerichtskosten-sind-von-der-steuer-absetzbar/

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Aber die TE hat ja keinen Prozess geführt, sondern nur den RA ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen. Zu außergerichtlichen Kosten steht in dem Bericht aber nichts.

VG
B

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Nein, aber im Urteil.

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Hallo!

Ist die Rechtsberatung durch die berufliche Tätigkeit veranlasst, kann diese als Werbungskosten geltend gemacht werden.

LG