ALG II Frage

Hallo zusammen,

nach über 7 Jahren ALG II Bezug hab ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten mit der Aufforderung die Geburtsurkunde des Kindes einzureichen, da das Jobcenter beim Kindsvater anfragen möchte wegen Unterhaltsleistung.

In den Jahren wurden ca 14 Anträge gestellt und auch bewilligt ( jedes mal mit Unterhalt für das Kind, die ersten 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und seit Sep 2011 Unterhalt vom KV ) und erst jetzt bemerken sie das die Geburtsurkunde fehlt.

Meine Frage ist nun, habe ich das Recht vom Jobcenter die Unterlagen/Anfrage Antworten zu erhalten die sie vom Kindsvater einfordern oder muss ein Rechtsanwalt diese beim Jobcenter anfragen ?

Kann diese Anfrage beim KV irgend welche negativen Auswirkungen für mich haben ? Ich habe von Beginn des UV bis zum gerichtlichem Urteil des Unterhaltes alles beim Jobcenter gemeldet.

Um vorzubeugen, Nein ich bin keine Schmarotzerin die seit Jahren auf Kosten anderer lebt, ich Arbeite aber mein Verdienst liegt unterhalb des Existenzminimums

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Hallo

Hast du damals nicht die Geburtsurkunde abgegeben? Reiche sie doch einfach ein und gut ist.

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Fragen beantwortet man nicht mit einer Gegenfrage, es kommt mir hier so vor als wenn man hier nur darauf aus ist austeilen zu können....

Um dein Frage zu beantworten : nach 7 Jahren kann ich nicht mit Sicherheit sagen ob ich sie abgegeben habe oder nicht aber das Jobcenter hat die Titulierung vom Gericht erhalten.

Zudem war das war nicht meine Frage , lese doch mal bitte genauer wie die Fragestellung ist bevor du antwortest.

Ich werde logischer weise meiner Mitteilungspflicht nachkommen so wie in den letzten 7 Jahren auch,

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Ich wollte dich in keinsterweise angreifen. Erhalte selber erg. Alg2 und bei uns wurde immer die Geburtsurkunde verlangt.

Aber ich wußte nicht, das das in anderen Jobcenter anders geregelt wird.

Und austeilen will ich mit sicherheit nicht.

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Bei mir kümmert sich das JA um den Unterhalt.Das Jobcenter hat noch nie eine Geburtsurkunde meiner Tochter verlangt,um sich um den Unterhalt zu kümmern.

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Danke für deine Antwort.

Das JA hat sich auch bei uns gekümmert aber mehr schlecht als recht und daher habe ich die Beistandschaft aufgelöst und über einen Anwalt den Unterhalt Anspruch eingeklagt nachdem eine friedliche Einigung nicht möglich war.

Bei uns hat es das Jobcenter bis dato auch nicht gekümmert, ich musste lediglich mit jedem Antrag die Daten von Kindergeld und Unterhaltbezug einreichen was nach Aussage der Sachbearbeiterinnen auch immer ausreichend war.

Gruß zuckerschneggle

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Hallo,

du hast überall das recht deine Akte einzusehen, du kannst dir natürlich davon auch Kopien machen.

Reich einfach die geburtsurkunde nach, und gut ist, vielleicht ist sie verloren gegangen, vielleicht ist es auch einfach keinem aufgefallen dass sie fehlt.

Lg

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Danke für deine Antwort. :-)

Die Geburtsurkunde und auch das Gerichtsurteil sind schon auf dem Weg zur Zuständigen Sachbearbeiterin, darum ging es mir ja auch nicht in meinem Posting

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Ok...
einfach Akteneinsicht schriftlich beantragen und termin dafür geben lassen und los gehts :-)

ich denke anders wirst du nicht an diese unterlagen kommen, das Amt wird sie dir nicht zuschicken o.ä.

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