Muss man die Altersrente nach einer EU-Rente beantragen oder geht das automatisch über?

Hallo,

meine Schwiegermutter wird nächstes Jahr 60 und bezieht seit 15 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente. Jetzt sagte mir ihr Ehemann gerade, dass man die normale Rente schriftlich beantragen muss. Stimmt das? Ich dachte das geht automatisch über #kratz

Falls das wirklich beantragt werden muss, wo muss das dann beantragt werden und was für Fristen sind da einzuhalten? Kriegt sie die dann mit 60 schon, wenn sie jetzt erwerbsunfähig ist oder kriegt sie die erst später?

Ändert sich an der Höhe der Rente dann irgendwas? Wird die Altersrente mehr? Wird sie niedriger als jetzt?

LG

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Ruf bei der Rentenversicherung an, die sind da nach meinen Erfahrungen sehr freundlich und wissen genau, was zu tun ist.

L G

White

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Achso. Normalerweise, oder, so kenne ich es zumindest, erhält der Empfänger der EU-Rente ein Schreiben, aus dem hervorgeht, was beim Übergang in die Regelrente zu tun ist.

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Also wenigstens so eine Information hätte ich jetzt auch erwartet von der Rentenkasse.

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Und nun? #gruebel

Ruf dort an, die können dir vielleicht auch noch deine anderen Fragen beantworten.

Sonderlich viel Rückmeldung gab es hier bei urbia ja noch nicht, oder?

Zumal, WENN sich jemand auskennt, dann die Rentenkasse selbst.

White

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Hallo,

warum sollte die Rentenkasse jetzt schon ein Schreiben an deine Schwiegermutter schicken? Das normale Renteneintrittsalter ist 65. Welchen Grund gibt es, das deine Schwiegermutter jetzt schon in Altersrente gehen möchte? Die Rentenhöhe wird sich nicht viel verändern, da die EU-Rente nach der zu erwartenden Durchschnittsrente deiner Schwiegermutter ausgerechnet ist.
Ansonsten ruft bei der Rentenversicherung an, wie auch schon geraten wurde.

LG

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Meine Mutti bekommt seit Anfang des Jahres (60,5 Jahre) die Altersrente.

Ja, sie hat sie neu beantragt. Zuvor erhielt sie die EU-Rente.

Ja, die Altersrente ist ein anderer Betrag als die EU-Rente.

#winke