Möchte die Kündigung einer Versicherung zurücknehmen

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand aus:

Ich habe unsere Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt. Lt. Schreiben der Allianz endet der Versicherungsvertrag zum 01.05.2013.

Kann ich diese Kündigung noch zurücknehmen oder ist es dafür schon zu spät? Gibt es hier Fristen?

Bitte keine Fragen wegen der Kündigung. Das ist eine längere Geschichte und wenn ich könnte dann würde mich selbst deswegen am liebsten in den Allerwertesten beissen.

Viele Grüße#blume

1

Schreiben an die Allianz:

Hiermit nehme ich meine Kündigung vom . . . zurück und bitte um Fortführung des Vertrages.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

MFG

Was hast Du denn als Kündigungsgrund angegeben?

LG

2

Vielen Dank für Deine Antwort.

Gekündigt hat mein Versicherungsvertreter in meinem Namen. Es hat nämlich einen "Kampf" unter den Agenturen in der Umgebung gegeben und die Kündigungen waren das Druckmittel. Den Grund kenne ich nicht.

Eigentlich vertraue ich ihm ja und denke, dass er keine Fristen übersieht. Nur heute bin ich die Kündigungen durchgegangen und sehe den 1.5.13. Wenn ich jetzt nur 4 Wochen für die Rücknahme Zeit hätte wäre nach Ostern die Frist rum. Leider ist mein Versicherungsvertreter im Urlaub und ich kann keinen erreichen.

Viele Grüße#blume

3

Ich würde mir mal Gedanken über die Wahl des Vermittlers machen.

DIe Allianz ist einer der größten Versicherer Deutschlands und was interessiert es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dran kratzt?

Kündigungsschreiben direkt von Dir an die Allianz, ohne den Umweg Vermittler. Sie werden die Kündigungsrücknahme akzeptieren, voraussgesetzt du hast eine vernünftige Schadenquote und hast Deine Beiträge gezahlt.

Mach Dir um die Fristen keine Gedanken, nur mach es zügig, dann machen sie es und gut ist.

Wenn Du doll Bauchweh deswegen hast, dann ruf die Hotline heute an.

Maja (Versicherungsfachwirtin)

weitere Kommentare laden
4

"Kann ich diese Kündigung noch zurücknehmen oder ist es dafür schon zu spät? Gibt es hier Fristen?"

Grundsätzlich!
Eine Kündigung kann man nicht zurücknehmen.
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und mit der Kündigung ist der Vertrag grundsätzlich zur Frist beendet.
Soweit die rechtliche Theorie.

Nun kannst du auf Kulanz des Vertragspartners hoffen und bitten den Vertrag weiterlaufen zu lassen, so als hätte es die Kündigung nicht gegeben.
Darauf kann, aber muss sich der Vertragspartner nicht drauf einlassen.
Er kann sagen, ok, bleibt alles beim alten der Vertrag läuft weiter, das wäre deine beste Variante.
Er kann auch sagen, Vertrag läuft weiter aber nur zu neuen anderen Konditionen.
Er kann aber auch sagen, nein, der Vertrag ist beendet.

Deshalb sollte man auch nicht schreiben, hiermit ziehe ich die Kündigung zurück, da das schlicht und ergreifend nicht geht, sondern darum bitten, die Kündigung als gegenstandslos zu betrachten und um Fortführung bitten und schauen wie der Vertragspartner darauf reagiert.

Gruß
Demy

6

Dankeschön!

LG#blume