Sperre wenn man potentiellen AG nicht zurück ruft?

Ich habe mal eine Frage: Wie sieht es aus, wenn man sich vom Arbeitsamt aus bei einem Arbeitgeber bewerben musste, dort aber eigentlich aus bestimmten Gründen gar nicht arbeiten will. Gründe sind ja mal egal.

Wenn dieser Arbeitgeber anruft, man ist aber nicht zu Hause und man ruft dann nicht zurück. Kann man deswegen eine Sperre bekommen? Die müssten ja erstmal beweisen, dass sie angerufen haben, oder?

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Warum sollte DICH der zukünftige Arbeitgeber anrufen #kratz ??

DU suchst doch nen Job , also musst du dich beweisbar dort bewerben. Deine persönlichen Gründe sind dem Arbeitsamt herzlich egal.

LG

die#bla

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Wenn man sich dort auf Aufforderung beworben HAT natürlich.

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Der AG bekommt von der Agentur für Arbeit einen Fragebogen.

Dort steht sinngemäß, wie haben Frau XY die Stelle vorgeschlagen.

Hat sie sich beworben?
Wurde sie eingestellt?

usw.

Dort wird die Firma dann wohl reinschreiben, dass Du Dich zwar beworben hast, aber keine Rückmeldung gegeben hast.

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Hallo.

Mir wird der Bewerber seitens der Arbeitsagentur angekündigt und ich bekomme einen Fragebogen dazu ...

... in Deinem Fall würde ich den eben entsprechend ausfüllen - Rückruf von mir, keinerlei Rückmeldung von Dir.

LG

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Wie soll man zurückrufen, wenn man die Nummer z.b. nicht sieht? Und außerdem bist du nicht verpflichtet ein Telefon zu besitzen.

Nur schriftliches hat Beweiskraft.

Also mach dir keinen Kopf, da passiert nix, wenn dich ein potentieller Arbeitgeber nicht telefonisch erreicht.
Ich rufe bei Nummern, die ich nicht kenne prinzipiell nicht zurück.

LG

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Hallo

Der TE ging es in ihrer Frage doch nicht darum was passiert, wenn sie unverschuldet einen Anruf verpasst und gar nicht weiß dass der AG angerufen hat.

Der AG wird auch nur anrufen, wenn er eine Telefonnummer erhalten hat, was wohl für die Existenz eines Telefons spricht.

Wenn wir also davon ausgehen, dass die TE absichtlich nicht zurück rufen möchte gehe ich mal davon aus, dass der AG eine Nachricht auf dem AB hinterlassen hat mit der Bitte um Rückruf und dies wird der AG dem Amt auch so mitteilen.

Gruß

Julia

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Wie kommt denn wohl ein Anruf bei der TE zustande, wenn sie keine telefonische Erreichbarkeit erklärt hat gegenüber AG und Jobcenter?

#augen

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ich denke, wenn man vernünftig mit seinem sb umgeht, kann man auch mal ohne großartige begründung einen job ablehnen. das setzt voraus, dass man sich normal bewirbt und auch in arbeit kommen WILL.

geht es also darum, dass man es versäumt hat, den ag zeitnah zurückzurufen? oder dass man dort gar nicht arbeiten will?

kommt sowas also häufiger vor, wird der sb sicherlich auch reagieren. und eine sperre gibts bei bewerbungsfaulheit...