Grundbuchaustrag-Kosten

Hallo!
Mein Exlebensgef. und ich vor 10 Jahren ein Haus (GbR) gekauft und standen beide im Grundbuch.
Da wir uns vor Jahren getrennt haben und ich den Kredit allein tilge, habe ich ihn jetzt aus dem Grundbuchamt austragen lassen.
Die Grundschuld beträgt 11000 Euro und jetzt sind noch 50000 Euro Kredit offen.
Beim Notar wurden dafür 400 Euro berechnet.
Jetzt habe ich gehört, das Einige weitaus weniger dafür bezahlt haben.
Wonach richtet sich die Höhe der Gebühr, nach der Grundschuld oder dem Restbetrag?
Vom Grundbuchamt und Finanzamt bekomme ich ja auch noch eine Rechnung.
Wie war das bei Euch?
Für mich: nie wieder ein Haus!!!
Ute

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Hallo!

Stand er als Eigentümer mit im Grundbuch?
Oder war für ihn eine GS eingetragen?

Hat er mit unterschrieben? Normalerweise kannst du ihn ja nicht einfach so aus dem GB streichen lassen, oder hattet ihr damals einen Vertrag bzgl. der GbR, in der eine Trennung geregelt war?

Leider fehlen diese Infos, um dir wirklich weiterhelfen zu können.

Vll könntest du auch grad noch den § mitteilen, der abgerechnet wurde. Also nicht die 136 und 137, sondern den "Hauptteil".

LG

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Hallo!
Meinst du mit GS- Grundschuld?
Wir waren eine GbR und die wurde jetzt aufgelöst, dem GB Austrag hat er zugestimmt, schließlich habe ich den Kredit seit Jahren schon selbst gezahlt.

Die Gebühren wurden nach §19 Abs.2=68.750,00 bezahlt.
Kann weder mit dem Paragraphen (gegoogelt) noch mit der Summe dahinter etwas anfangen. Ich weiß nicht, wie der Notar darauf kommt.
Muß ihn wohl doch noch mal kontaktieren.
U.Grube

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Hallo,
der § war KostO, geb mal § 19 KostO ein, dann kommt der gesamte § dazu.

Es wird bei einer Grundstücksübertragung normalerweise der Verkehrswert der Immobilie herangezogen.

LG
Manu

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Die Gebühr richtet sich bei Ein- und Austragung nach der eingetragenen Grundschuld und ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch, daher wahrscheinlich die Differenzen.

LG Janette

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Die Gebühr des Notares ist immer gleich!

Ist nämlich in der Gebührenordnung für Notare geregelt und die ist deutschlandweit gültig!

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Wir reden hier leider nicht von den Notargebühren, den man in so einem Falle auch gar nicht beauftragen muss, ein Notar muss nur einen ImmobilienKAUFVERTRAG beurkunden, da es in Deutschland für diesen Vorgang eine Beurkundungspflicht gibt.

Wir reden hier von Gebührenrechnungen VOM zuständigen AMTSGERICHT oder KATASTERAMT, wo die Liegenschaft eingetragen ist.

Amen!

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