Kürzung Trennungsunterhalt

Hallo,

bin mir nicht sicher ob das das richtigte Forum ist,

aber ich versuch es mal.

Zum Thema:
Bekannte sind seit ca. 8,5 Jahren getrennt.

Laut damaligem notariellem Vertrag soll der Unterhaltspflichtige

monatlich einen Unterhalt von ca. 1200 EURO zahlen.

Dazu kommen noch Rentenversicherung und Krankenversicherung, sowie evtl.

Nachzahlungen beim Finanzamt durch den Unterhalt.

Jetzt will der Unterhaltspflichtige ab übernächsten Monat die

Zahlungen um ca. die Hälfte kürzen, ausserdem keine RV und KV mehr

zahlen.

Ist das rechtens? Angeblich sei er in einem finanziellen Engpass.

Erwähnen sollte man, dass der Unterhaltspflichtige Eigentum besitzt.

Vielen Dank für Rückantworten.

sunny2410

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1200€ #schock

Gott, da hätte ich schon längst alle Hebel in Bewegung gesetzt das ich das nicht bezahlen muss.

Kann der Mann den Unterhalt nicht gerichtlich Schätzen lassen? Sind notarielle Regelungen überhaupt gültig? vor allem wieso muss er immernoch blechen?

Seit 8,5 Jahren, der arme Kerl der wird ja ausgenommen wie ne Weihanchtsgans.

Wie lange waren die denn verheiratet das das eine solch lange Bezahlung erst möglich macht?

Geht die Ex überhaupt arbeiten, nach 8,5 Jahren sollte sie doch imstande sein für sich selbst zu sorgen.

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Hallo,

es wurde wohl damals eine lebenslange Unterhaltszahlung vereinbart.

Verheiratet waren die beiden glaub ich über 25 Jahre.

Der Unterhaltspflichtige war selbständig und hat auch sehr gut verdient.

Auf eine Scheidung wurde beidseitig verzichtet.

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Also wenn sie noch verheiratet sind und das schon so lange und er immer freiwillig bezahlte denke ich schon das er das auch einstellen kann, auch ganz und dann müsste die Ehefrau erstmal Trennungsunterhalt einklagen und das dauert bestimmt lange.

Ne Freundin ist auch in Trennung und die bekommt, obwohl ihr Ehemann sehr gut verdient, gerade mal 350€ Trennungsunterhalt vom Gericht her zugestanden

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Hallo.

Im Normalfall sind solche Trennungsfolgevereinbarungen tituliert - so ein Titel wirkt 30 Jahre.
Soll heißen, dass die Ex-Frau umgehend pfänden kann, wenn der Unterhalt eigenmächtig gekürzt wird.
Und dabei funktionieren nicht nur normale Lohn- und Kontopfändungen, sondern auch so "Nettigkeiten" wie Austausch- und Taschenpfändungen - und selbstverständlich laufen auch Schulden auf. Alles schon gesehen.

Der Unterhaltspflichtige sollte sich also sehr genau überlegen, ob er den Weg der Unterhaltskürzung so gehen will. Im schlimmsten Fall, sollte er nämlich nicht zahlungsfähig sein, wird ihm die Eidesstattliche Versicherung abgenommen, mit weitreichenden Folgen.

LG

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Meines Wissens hat der Unterhaltspflichtige mittlerweile mit seiner

neuen Lebensgefährtin ein Haus gekauft. Das sei wohl noch mit ca 110000 EURO

belastet. Ausserdem ist er im Besitz eines Oldtimers und eines Wohnmobils.

Das Haus des Unterhaltspflichtigen wird wohl teilweise an Touristen

vermietet (sind wohl mehrere Wohnungen).
Es ist alles sehr komisch und ich habe der Bekannten geraten einen

Anwalt hinzuzuziehen.
Vielen Dank schon für deine Auskunft.

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Neue Schulden, wie die des Hauses, sind nicht relevant - sozusagen Privatvergnügen und nichts, womit er sich arm rechnen kann ...

... Besitztümer wie Oldtimer und Wohnmobil sind natürlich interessant, wenn es im Pfändungen geht.

Die Bekannte soll sich einen Anwalt nehmen und scharf schießen.

LG

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Das sollte wirklich alles von einem RA überprüft werden. Titel kann man auch abändern lassen - dies gilt unter bestimmten Umständen auch für eine solche Vereinbarung. Noch dazu hat sich ja das Unterhaltsrecht in vielen Punkten geändert.

Was sich der Unterhaltspflichtige jetzt angeschafft hat oder nicht, dürfte für die Vereinbarung selbst ziemlich egal sein.

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Hallo,
generell sollte sie sofort zu ihrem Anwalt gehen zu einer Beratung.
Erst einmal kann ich dir versichern, dass sie auf der sicheren Seite ist. Er darf/kann ungestraft keinen cent kürzen. Sie hat einen notariellen (also vollstreckbaren) Titel. Wie ich das aus deinem Thread gelesen habe. Ich habe das jetzt zumindest bei meiner Scheidung im Vorfeld so gemacht. Der Notar kostet zwar einiges, aber der Titel ist direkt vollstreckbar ;-). Die KV und RV steht doch sicher auch im Titel, oder?
Die Engpässe muß er vor Gericht erst einmal nachweisen bevor er kürzen darf.
Noch etwas... Warum lassen die Beiden sich eigentlich nicht scheiden nach so langer Trennung? Die Ehe bringt beiden doch nun nur noch Nachteile. Er kann ja so noch nicht einmal den Trennungsunterhalt steuerlich absetzen, den er schon Ewigkeiten zahlt.

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Hallo,

der Trennungsunterhalt wird bei ihm steuerlich abgesetzt bzw. bei ihr versteuert.

Das was auch hieraus sich an Nachzahlungen für sie ergibt übernimmt er auch.

Ist so damals wohl alles notariell festgehalten worden.

Ebenso notariell festgehalten: KV und RV.

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Also sie braucht keine Angst zu haben. An ihrer Stelle würde ich aber sofort den Titel einsetzen (und freundlicherweise das auch kurz vorher sagen), wenn er nicht den kompletten Betrag überweist. Deine Freundin ist ja sicher auf das Geld angewiesen. Umsonst wird sie ja diesen Betrag nicht bekommen.