Hartz IV - Minijob - Ehrenamt

Hallo alle beisammen!

Vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann weiterhelfen.

Wie handhabt es sich, wenn ein Harzt IV Empfänger einem Minijob und zusätzlich einem bezahlten Ehrenamt nachgeht?

Wir da ein Freibetrag von 160 € (von 400 € beim Minijob, neu 450 €) und Aufwandsentschädigung max. 175 € gegeben? Oder gibts da einen pauschalen Freibetrag?

Danke und LG,

schatzeline1985

1

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/arbeitslosengeld-2-1.html

2

Es gibt durch die Ehrenamtspauschale einen Freibetrag der aktuell bis zu 200 € pro Monat beträgt da die Ehrenamtpauschale trotzdem als anrechenbares Einkommen zählt. Für zusätzliches Einkommen gibt es aber kein zusätzlichen Freibetrag sondern dieser ist durch die Ehrenamtpauschale dann schon erschöpft. Ist deine Ehrenamtpauschale geringer als der Freibetrag für Erwerbseinkommen wird dieser natürlich bis zum maximalen Freibetrag der grundsätzlich auf Erwerbseinkommen berechnet... http://www.akademie.de/wissen/uebungsleiterpauschale-steuerfreibetrag/sozialleistungen

3

Danke für eure Antworten!

Also hab ich das jetzt richtig verstanden:

Minijob + Ehrenamt = max. 175 € Freibetrag?

LG, Schatzeline

4

Zur Zeit boomen die - in meinen Augen illegalen, weil bezahlten, Ehrenämter.

Ich hoffe, dass jemand diesen Sumpf trockenlegt!

Ehrenamt ist freiwillig, unterliegt keiner vertraglichen Regelung und hat unentgeldlich zu erfolgen. Aufwandsentschädigungen sollten nicht an einen Zeitaufwand sondern lediglich an unvermeidbare Kosten gebunden sein.

Ich finde es in Ordnung, wenn z, B ein Leselernhelfer Fahrtkosten erstattet bekommt. Wenn aber eine Haushaltshilfe über Ehrenamt läuft und von der Versicherung der Trägerverein ordentlich Cash bekommt, diese "ehrenamtliche Kraft" nach Stunden aufwandsentschädigt wird und somit Sozialabgaben hinterzogen werden, dann ist das kriminell!

Minijob bedeutet angemeldet und geht bis 450 Euro.

Kann es sein, dass bei Dir der gleiche AG Minijob und Ehrenamt mixt, damit Dein ALG2 nicht touchiert wird und er Sozialabgaben prellen kann?

Such Dir einen ordentlichen, sozialabgabepflichtigen Job. Wenn es nicht reicht, dann ist ergänzend ALG2 in Ordnung.

Gruß

Manavgat

5

Mmh... es gab schon immer bezahlte Ehrenämter. Ich bin aber echt dafür, dass nicht jeder solche "Ehrenämter" vergeben und bezahlen darf. Z.B. ist Schöffe auch ein "bezahltes" Ehrenamt mit immerhin bis zu 5€/Stunde "Aufwandsentschädigung", auch wenn man keinen Arbeitsvertrag hat. Und die nachgewiesenen Fahrtkosten gibt es natürlich extra erstattet.

6

Ich betreue behinderte Kinder, fahre dafür 15 km hin, 15 km zurück mit meinem Privatwagen. Ich tue es vom Herzen gerne. Die Aufwandsentschädigung ist wirklich minimal und ein Stundenlohn wäre denklich höher. Von daher "beraube" ich keinen.

Mein Minijob läuft getrennt vom Ehrenamt, 2 unterschiedliche Einrichtungen.

weitere Kommentare laden