Mit welchem Brief die Kündigung verschicken...

Guten Morgen!

Hatte ja am 1.2.13 schon einen Beitrag geschrieben, wo es um eine Kündigung ohne Sperrzeit ging. Habe von meinem Hausarzt, auf Grund erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen,sofort ein Attest bekommen, welches das Amt anerkennt und mir die Genehmigung erteilt hat, selber kündigen zu dürfen ohne eine Sperre zu bekommen.

Nun meine Frage: Was für ein Brief muß es sein, Einschreiben mit Rückschein (der Chef sitzt in einer anderen Stadt), oder gibt es da noch was amtlicheres?

Freundliche Grüße Finetta

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Guten Morgen,

würde es nicht per Einschreiben mit Rückschein senden. Der Ex-Chef meines Mannes holte das Einschreiben bis heute nicht bei der Post ab. Am 17.12 schickten wir es weg, anfang letzter Woche kam der Brief zurück. Gott sei dank fuhren wir die Kündigung am 19.12 nochmals persönlich hin.

Mach lieber ein Einwurfeinschreiben, da wird es ohne Unterschrift des Empfängers in den Briefkasten geworfen.

Liebe Grüße

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Hallo,

und ich würde es doppelt gemoppelt machen. Einwurfeinschreiben und via Mail oder Fax.

LG
Caro

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Eine Kündigung per Fax oder Mail ist nicht wirksam.

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Als e-Postbrief u.U. schon.

Denn da musst du dich ja per Post Ident erst mal verifizieren, wenn du dich da registrierst und dann gilt der Brief als "maschinell erstellt und daher auch ohne Unterschrift gültig".

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Vielen Dank für Eure Antworten, die Kündigung habe ich schon geschrieben und werde sie wohl als Standardbrief schicken und hoffen, das er auch ankommt.
Meine Sorge war, das der Chef sagt, er habe keinen Brief mit Kündigung von mir erhalten und ich so die Frist verpasse.
Aber ich werde mal an das Gute glauben und den Brief Montag abschicken.

Freundliche Grüße Finetta

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Hallo,

deine Eingangsfrage neben deinen Befürchtungen decken sich nicht mit deiner am Schluß gegebenen Antwort. Aus diesem Grund erübrigt sich jeder weitere Vorschlag.
Aber wie schon ein altes Sprichwort sagt, "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

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Nun, auch Dir ein freundliches Danke für Deine überaus "kluge" und "wegweisende" Antwort. Mit einem sinnvollen Hinweis hättest Du mir vielleicht sogar helfen können.

Finetta

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Noch amtlicher geht es nur durch persönliche Zustellung durch Gerichtsvollzieher, kostet einiges mehr, ist dafür aber auch der sicherste Weg den es gibt. ;)

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hallo

einwurfeinschreiben.. sobald es im briefkasten ist zählts als zugestellt.

lg

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Beweist aber auch nicht was Du geschickt hast, sagt er ja ist angekommen, aber Umschlag war leer, hast Du wieder ein Problem.

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im notfall schreibt die posttante ja auch drauf was drin war. wenn du es vor ihr zu machst..

finde dein argument echt albern. kein AG wird sich darauf einlassen sowas zu behaupten..

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Unbedingt als Einwurfeinschreiben. In diesem Fall ist weniger mehr!