Kann sie mir das geld sperren??alg2

Hallo,

ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Allso ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Mein mann geht den ganzen tag arbeiten.Er geht morgens um 06:45 aus dem haus und kommt um 20:30 wieder nach hause.Donnerstags und Freitags muß er länger arbeiten und dann ist er meist erst so gegen 22:15 uhr zuhause.(er muß pendeln)
Ich trage am sonntag die zeitungen aus.
Wir erhalten zusätzlich noch einen Kleinen teil alg2.(203 euro)

das Problem ist ich kann in der woche nicht arbeiten gehen,wegen er Kinder.
Das liegt daran das meine Tochter bronchien krank ist und so gut wie immer krank ist.Wie die kleine die schule schaffen soll wenn sie fast immer nur zuhause ist,weiß ich selber nicht.

Vor 3 Jahren habe ich mir einen zeitungsjob gesucht,da mein mann immer sonntags zuhause ist und auf die Kinder aufpassen kann.
Jetzt habe ich natürich alle halbe jahre einen termin beim Jobcenter wo ich eine Eingliederungsvereinarung unterschreibe.
bisher immer nur das ich den job behalte usw.
Aber beim letzten gespräch meinte sie das ich mich bewerben soll.
Sie weiß das es so gut wie unmöglich ist ,und auch hat sie eine bescheinigung vom arzt.
Und das wenn ich es nicht tue wenn sie das sagt, ich Santionen bekomme.

Ich weiß jetzt wirlich nicht was ich tun soll.
Klar wenn ich in den Zeitungen gucke könnte jobs haben.Habe ich vor meinen Kindern immer schnell gefunden.aber was ist mit meiner tochter??

kein Arbeitgeber würde es mitmachen wenn ich jeden Monat mindestens 2 wochen fehle.
Das weiß sie auch.Aber es ist halt ihr job mich zu vermitteln.
Ich würde selber gerne wieder arbeiten gehen aber wie?

kann sie mir einfach so das geld sperren nur weil ich wegen der krankheit meiner tochter nicht arbeiten gehen kann??

Lg jessi

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Kann Dein Mann sich nicht einen besser bezahlten Job suchen?

Wenn er 13-15 h täglich außer Haus ist, müsste er doch eigentlich eine 4-köpfige Familie (theoretisch!) ernähren können?

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hallo

das ist so das mein mann 11 jahre nur auf Zreitsarbeitsfirmen gearbeitet hat.Zu einem Hungerlohn.
Letztes Jahr mai wurde er von einer Firma übernommen,das ist allso sein erster fester job Ohne Zeitarbeit.
Warum er so lange außer Haus ist liegt auch daran das er lange fahren muß bis dorthin.
ein umzug kommt nicht in betravcht da wir dafür kein geld haben.

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Hallo

Unter den Umständen würde ich beim Jobcenter mal fragen, wie das wegen Umzugshilfe auszieht. Ihr würdet ja wegen dem Job umziehen, das ist ja ein triftiger Grund

Bianca

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Hi,

meine laienhafte Meinung (ich würde vermutlich bei drohenden Sanktionen einen Anwalt für Sozialrecht befragen):

Nein, sie kann Dir das Geld nicht sperren, solange der Arzt Dir bescheinigt, dass Dein Kind nicht fremdbetreut werden kann wg. Krankheit. Du bleibst ja nicht zu hause, weil es Dir gerade so in den Kram passt, sondern weil Dein Kind chronisch krank ist.

Darf ich fragen, was "bronchienkrank" ist und warum Dein Kind (wie als ist es?) so viel krank ist? Konntet ihr schonmal eine Kur machen? Gibt es überhaupt Behandlungsmöglichkeiten, dass Dein Kind irgendwann normal leben kann?

Das soll kein angriff sein! Es interessiert mich einfach, weil mein Mann schwerer Allergiker und Asthmatiker ist und in seiner Familien Erkrankungen der Bronchien erblich sind.

Gruß
Kim

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Hy,

Bronchienkrank" es ist so das jeder kleine Schnupfen ihr sofort auf die Bronchien schlägt und sie mit hohem fieber,bronchitis und nachts auch unter athmen not leidet.
Die meiste zeit schlafe ich nicht bei meinem mann sondern bei ihr im zimmer,da sie dann auch richtig panik bekommt.
Es ist meist so schlimm das richtig dicker zähflüssiger schleim aus mund und nase kommt.
Der Lungenarzt meinte das man außer die >Medikamente und die mittel zum Inhalieren nicht viel machen kann.
Wenn sie größer ist gibt es noch andere Medikamente und dann kann man diese versuchen.
Es gab schon situationen musste sie ins krankenhaus weil es ihr richtig schlecht ging.

Und gehts mit dieser Situation eh schon nicht gut.Ohne das meine Sachbearbeiterin mit mit sperre droht.:-(

lg

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Hi,

unter den Voraussetzungen sehe ich keinen Grund, warum man euch die Leistungen sperren sollte! Ich würde auch gar nicht weiter auf Jobsuche gehen (erstmal), bis klar ist, wie es mit Deinem Kind gesundheitlich weiter geht.

Eine Kur solltet ihr aber auf jeden Fall mal in Betracht ziehen! Vor allem die Seeluft KANN dabei helfen. Als ich in Kur war (Borkum), waren viele Mütter mit ihren Kindern dort, die ähnliche Probleme hatten bzw. sofort mit Lungenentzüdung etc reagierten. Diese bekamen auch jährlich eine Kur mit den Kindern (das jüngste war nicht ganz 1 Jahr alt!).

Alles Gute für euch!

Gruß
Kim

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Hallo.

Dann bewirb dich und sage beim Vorstellungsgespräch, dass du ein chronisch krankes Kind hast. Dann hast du deine Pflicht erfüllt und dir wird nichts gestrichen.

Und wenn dein Kind in die Schule kommt, wird es auch nicht mehr so anfällig sein. Zwei meiner Kinder hatten auch im Kleinkindalter ständig Bronchitis. Bei beiden ist es zum Schulanfang sehr viel weniger geworden. Also kannst du hoffen.

Viel Glück.

LG

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Hallo Jessi,

glaube schon, dass sie Dich sperren kann. Wenn ihr nur 203 Euro bekommt, warum beantragt ihr nicht andere Leistungen? Z.B. Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc.? Solange Ihr im ALG II Bezug seid, bist Du verpflichtet Dich zu bewerben. Ich meine auch, dass es so ist, dass man täglich mindestens 3 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Die Erkrankung deiner Tochter zählt da leider gar nicht.

LG

Carola

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Ihr müsst zusehen, aus dem ALGII-Bezug herauszukommen.

1. Lohnerhöhung bei Deinem Mann möglich?

2. Kinderzuschlag?

3. Wohngeld?

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Bei 203,-€ ALG2, wäre da nicht Kindergeldzuschlag und Wohngeld sinnvoller? Nur mal so ein gedanke
lg

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Hallo,

ob dein Kind so chronisch krank ist, dass du nicht arbeiten gehen kannst, kann weder deine Sachbearbeiterin, noch wir beurteilen. Das muss der Kinderarzt deiner Tochter beurteilen und dir bescheinigen. Mit einer ärztlichen bescheinigung kann dir dann auch nix gesperrt werden.

Kannst du eine solche Bescheinigung nicht bringen wirst du aber mit einer Sperre rechnen müssen. Denn ein öfters krankes Kind ist noch kein Grund nicht zu arbeiten.

Sowohl du, als auch dein Mann, haben 10 Kinderkranktage (mit zwei Kinder sogar doppelt soviel, wenn ich mich nicht irre...) und wenn die Kleine im Krankenhaus ist, kannst du sogar unbegrenzt bei ihr bleiben und bekommst Lohnfortzahlungen von deiner Krankenkasse, vorausgesetzt du machst einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Und bevor du gleich davon ausgehst, dass das mit dem Arbeiten wegen dem Kind nicht klappt musst du es doch erstmal ausprobiert haben. Wobei ich dir den Tipp geben würde sie nicht in eine Krippe sondern zu einer Tagesmutter zu bringen. Die kann sich ggfls auch um ein nicht 100% fittes Kind kümmern... Vielleicht tut der Tapetenwechsel den Bronchien ja auch sehr gut!

Alles Gute!
S.

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hallo,

eine Bescheinigung vom Arzt hat meine Sachbearbeiterin.
Kinderkrankentage ist leider ein Witz.
10 tage bekomme ich schon in einem Monat voll.Und was ist mit den anderen 11 Monaten??
anfang Dezember lag meine Tochter 2 wochen krank zuhause.
Jetzt vor 1 1/2 wochen wieder.
Und es ist kein Kind das eben mal häufiger krank ist,sie ist chronisch krank.
Tagesmutter/krippe:Sie geht zurzeit noch bis juli in den Kiga.
Dann in die schule.Und keine tagesmutter oder auch zurzeit der kiga nimmt meine Tochter wenn sie wieder unter athemnot und fieber leidet.
das ist nicht eben mal eine Erkältung.
Sie hat jedesmal hohes fieber,athemnot.>Muß mehrmals am tag dann auch inhalieren.
Sie ist dann so platt das sie gar nicht aus dem bett kommt.Ich mache seitdem sie 1 jahr alt ist das mit.Nachts durchschlafen ist eine seltenheit geworden.
Bei meinem mann im bett schlafen ebenso.
Wie soll ich sie so zu einer tagesmutter schicken??

Und genau das habe ich schriftlich vom arzt.das könnte ich mir auch vom Lungenarzt und nochmals vom Krankenhaus ausstellen lassen.bei denen ich mehr bin als zuhause.

Schule würde sie kopfmäßig schaffen.Aber ich weiß jetzt schon das sie durch die fehlzeiten die sie haben wird es dadurch nicht schaffen wird.

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Müsstest Du da nicht Pflegegeld erhalten, wenn sie so(oo) krank ist???

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Als erstes, warum unterschreibst Du Eingliederungsvereinbarungen ?

Wenn man sowas unterschreibt, ist man auch daran gebunden. Der richtigere Weg wäre, nimm einen Beistand mit zu solchen Terminen, dann bleiben Sprüche aus, wie wenn Sie das nicht unterschreiben, gibt es eine Sanktion, zweitens werden Sachbearbeiter dadurch generell vorsichtiger.
Dann sollte man solch eine vermutlich bereits vorgefertigte EGV grundsätzlich mitnehmen und prüfen lassen.
Wenn das alles dem SB nicht schnell genug geht, kann er ja Deine Unterschrift mittels Verwaltungsakt umgehen und Dich vom Amtswegen dazu verdonnern, hier kannst Du aber jederzeit gegen vorgehen, was ausfällt wenn man selbst sowas unterschreibt.

Des weiteren immer schön die Fahrtkosten zu solchen Vorladungen erstatten lassen, natürlich schriftlich versteht sich.

Und nun, da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, erfüll der Tante doch ihren Wunsch und bewerbe Dich mit der geforderten Anzahl von monatlichen Bewerbungen, bewerben heißt nicht das man genommen wird und auch nicht das man eingeladen wird zum Gespräch.
Wenn es dennoch zur Einstellung kommen sollte hilft nur eines, Kind ist krank, Mutter bleibt daheim.

Ganz wichtig immer brav die Kosten für die sinnlosen Bewerbungen erstatten lassen, nichts zuhause drucken, sondern alles brav auf Stick speichern und im Copyshop ausdrucken lassen, diese Kosten werden nämlich erstattet, die Tinte zuhause nicht.
So eine ordentliche Bewerbung nebst ordentlichem Bild vom Fotografen, kann durchaus pro Stück um die 10 € kosten, man will ja schließlich einen guten Eindruck beim potentiellen Arbeitgeber hinterlassen. ;)

Adressen für Bewerbungen gibt es wie Sand am Meer, für Bürojobs einfach einmal die Innungsseiten von Handwerksbetrieben aufsuchen, manch Innung hat netter weise eine Mitgliederliste als PDF auf der Homepage, die sollte für die nächsten 2000 sinnfreien Bewerbungen ausreichen.

Dinge die man nicht ändern kann, muss man eben mitspielen und immer schön brav nach den Regeln spielen, dann kann einem nichts passieren.

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Ihr habt ein komisches Arbeitsamt. Bei unserem bekommt man im Halbjahr einen festen Betrag für Bewerbungen, die man laut Eingliederungsvereinbarung zu schreiben hat. Mehr gibt es nicht. Wo und wie du die Bewerbung schreibst und wie du zu deinen Bewerbungsgesprächen kommst davon, ist deine Sache. Der Geldbetrag ist übrigens wirklich ausreichend bemessen.

Selbst Menschen, die einen Angehörigen mit Pflegestufe 3+ pflegen, werden nicht von der Pflicht befreit, sich zu bewerben. Obwohl das natürlich völliger Blödsinn ist, denn der Tag hat ja nur 24 Stunden und bei PS3+ geht ja nun mal der Großteil des Tages für die Pflege drauf - ist ja schon ein Vollzeitjob, wenn man es umrechnet.

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Die Pflegebedürftigkeit alleine ist ja auch kein Grund gar nicht arbeiten gehen zu können. Ich denke entscheidend ist doch, ob eine Fremdbetreuung, also ein Kindergartenbesuch möglich ist oder nicht.

Natürlich kann ich mir vorstellen, dass man, wenn man ein Kind mit PS III pflegt, kaum noch Kraft hat "nebenbei" zu arbeiten. Deswegen ist es wirklich blödsinn in solchen Fällen Bewerbungen zu erwarten!

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Nachtrag, wegen der Sperre, ja kann sie.

Allerdings nur den Teil der auch nur für Dich ist, sollte bei 203 € nicht die Welt sein, die rechnen sich ja das Einkommen auch immer so schön verteilt auf alle BG Mitglieder, damit jeder bedürftig ist in der BG, somit wird es beim Sanktionieren gerade bei Aufstockern dann auch nicht so einfach alles zu streichen.