Sanktion was heißt das denn genau?

huhu,

kann mir jmd übersetzen.danke

Da in Ihrem Fall die beabsichtigte Minderung zu einer Beschränkung des Auszahlungsanspruchs auf die Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung führt,
werden grundsätzlich ergänzende Sachleistungen in Höhe von 172 Euro monatlich erbracht.

Was heißt das jezt?Im Gespräch meinte der Herr sicher zu mir dass im Falle einer Sanktion nur mein Teil betroffen ist ohne Miete und Heizung und meinen Sohn.

Und nun verstehe ich es so,dass Miete und heizung auch betroffen sind....

Danke

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Hallo

Hier kennt man sich aus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Da Antworten auch Sachbearbeiter von ARGE und Sozialamt

Saludo Mela

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Normalerweise ist es so, wenn man 100% Sanktioniert wird, wird bei der ersten Sanktion für 3 Monate das Arbeitslosengeld 2 für DICH um 100% Sanktioniert, dein Kind würde trotzdem weiterhin seine Regelleistungen erhalten.

Miete wird im Regelfall normalerweise weitergezahlt und erst bei einer erneuten Sanktion eingestellt.

Ob hier nun deine Miete auch gekürzt wurde muss eigentlich in deinem Bescheid ersichtlich sein. Normalerweise steht dort was drin "....zum Lebensunterhalt" und "Kosten für Unterkunft"
Sollte man Dir die Kosten für die Unterkunft auch gekürzt haben bleibt der Mietanteil für dein Kind aber bestehen, solltest Du allerdings eine Abtretungserklärung haben, sodas deine Miete an den Vermieter gezahlt wird, zieht man deinen Mietanteil bei den Regelleistung deines Kindes ab um die Miete zu decken damit Du nicht noch deine Wohnung verlierst wenn das Jobcenter deinen Mietanteil wegen Sanktion nicht überweisen kann.

Du kannst Dir aber für den Zeitraum der Santkion jeden Monat "Lebensmittelgutschein -Warengutscheine" im Wert von 172,00€ beim Jobcenter holen.

Hoffe habe es einiger maßen erklärt, arbeite dort nicht ABER habe das in meinem Familiekreis gerade alles mit erlebt.

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puhh danke dir ganz #herzlich für deine erklärung....

noch ist es eine anhörung die ich ausfüllen soll und demnach wird entschieden.

wichtig wäre mir wirklich die miete und der strom,damit ich die wohnung nicht verliere.

So steht es bis jetzt da.

Die Sanktion dauert grundsätlich 3 Monate und führt in Ihrem Fall voraussichtlich zu einer Beschränkung des Auszahlungsanspruches auf die Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Wird Ihr Anspruch um mehr als 30% gemindert,werden Ihnen im angemessenen Umfang ergänzende Sachleistungen gewährt...

So steht es drin und nun weiß ich nicht was ich in die Anhörung schreiben soll bwz was den Fall mindern würde :-(Werde einfach die wahrheit reinschreiben und ich verstehe nciht warum er mich als ich dort war nciht mal zu wort hat kommen lassen und nun mir die anhörung schickt...?

naja kann nur hoffen das die miete nicht betroffen ist.

danke und lg

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Habe dir per PN geschrieben....

Eine Anhörung kommt immer denn sowas sollte nie Mündlich erfolgen :)

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