Arbeitgeber zieht befristeten AV zurück

Hallo,

wie würdet ihr folgende Situation einschätzen:

Sie, 36 Jahre alt, seit 1,5 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen (ca. 400 MA) im Büro beschäftigt, erhält 2 Monate vor dem Auslaufen ihres befristeten Vertrages eine nochmalige Verlängerung um 6 Monate angeboten (schriftliche Vertragsverlängerung liegt vor).

Mitarbeiterin meldet sich kurz darauf für 3 Wochen krank (AU liegt vor). Zwei Wochen nachdem die Mitarbeiter nun krank ist, erhält sie per Post ein Schreiben, dass die Firma von der Vertragsverlängerung zurücktritt. Firma behauptet, die unterschriebene Vertragsverlängerung nie erhalten zu haben. Dummerweise hat die Mitarbeiter die Vertragsverlängerung nicht per Einschreiben versendet, sondern mit normaler Post.

Was denkt ihr welche Chancen bestehen, wenn die Mitarbeiterin nun arbeitsrechtlich vorgeht?

Nebenbei ist zu erwähnen, dass vor ca. 9 Monaten noch eine weitere Mitarbeiterin neu eingestellt wurde, die ebenfalls nur einen befristeten Vertrag erhielt, welcher in 3 Monaten auslaufen müsste. Jedoch erhielt diese jetzt die Vertragsverlängerung.

Beide Mitarbeiter kann die Firma nicht behalten. Bei einem hätte der Vertrag auslaufen müssen.

Was denkt ihr über den Vorfall? Kann der AG das einfach so machen?

LG

miss.b

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Hat "sie" eine vom AG unterschriebene Ausführung der Verlängerung?

Gruß,

W

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Ja, hat sie.

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Dann denke ich, funktioniert "zurückziehen" nicht.
War das Schreiben wirklich so formuliert?

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man kann doch nur von etwas zurücktreten, was in sack und tüten steckt???

dem müsste sie also dann wieder zustimmen.

ich würde zum arbeitsamt gehen und da nachhaken, die sind ja auch hinterher, dass alles seine richtigkeit hat.

der verlängerte vertrag kann übrigens regulär gekündigt werden, aber sie hätte drei monate gewonnen...

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Vorsicht mit dieser Aussage, denn befristete Arbeitsverträge sind nur kündbar, wenn dies explizit darin vereinbart ist. Ansonsten gehen sie nicht zu kündigen!

Und warum gerade 3 Moante?

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Befristete Arbeitsverträge ohne Kündigungsklausel habe ich noch nie erlebt. Ich stufe diese sogar als sehr sehr selten ein, weil kein AG will sich selbst für eine monatelange Frist die Katze im Sack ans Bein binden.

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klingt sehr blöd formuliert.

Folgende Möglichkeiten: a) Der erste befristete Vertrag der AN ist bereits ausgelaufen und sie hat zwar den Vertrag für die weitere Befristungsdauer unterschrieben, AG behauptet aber, nichts erhalten zu haben. Da sie ja in der Zwischenzeit gearbeitet hat, gilt das dann sogar als stillschweigende Verlängerung und zwar unbefristet.

b) der Vertrag ist noch nicht ausgelaufen und AG behauptet, der neue Vertrag wurde seitens AN nicht zugesagt und tritt zurück. Möglichkeit, das vom Anwalt prüfen zu lassen, ist da. Der AG hat aber auch bei einem ungültigen Rücktritt jederzeit die Möglichkeit, fristgerecht zu kündigen. Das ist auch in einem befristeten Verhältnis möglich.

Man muss das unterscheiden: Ein befristeter Vertrag ist NUR für den AG gut, nicht aber für den AN. Ein befristeter Vertrag von z. B. einem halben Jahr bedeutet nicht, dass der AN einen Anspruch hat, 6 Monate bei der Firma auf jeden Fall zu sein. Das bedeutet nur, dass der AG nach den 6 Monaten nicht kündigen muss, sondern nach rechtzeitiger Bekanntgabe (meist 3 Monate vor Ablauf) den Vertrag auslaufen lassen kann und dann heisst es "servus, schön wars!" (oder auch nicht) ;-)

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Diese Aussage ist falsch,. denn auch hier ist zu beachten, ein befristeter Vertrag ist eigentlich nicht kündbar, Ausnahme, es ist explizit in ihm vereinbart!