nachtbereitschaft und es werden nur 2 Std. honoriert??

Guten Abend,

ich habe mich beworben weil bei mir in der Nähe ein Wohnheim für psychisch Kranke Menschen aufmacht. Jetzt habe ich meinen Vertrag bekommen. Da steht drin das wir einen Nachtzuschlag von 20 € bekommen und von abends 22.00 - 0.00 Uhr bekommen wir 8 € die Stunde. Ansonsten bekommen wir nur Geld wenn wir etwas dort machen sprich wenn die bewohner uns verlangen. Ist dsa rechtens? Bin ja die ganze Nacht dort. Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.

Vielen Dank

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Hallo!

Das ist absolut unüblich und klingt nach Beschiss.

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Arbeitszeit ist die Zeit, die man am Arbeitsplatz verbringt, ergo haben auch alle Stunden bezahlt zu werden die Du laut Dienstplan, oder Anweisung dort verbringst.

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Nachtbereitschaft ist kein Nachtdienst!
Im Bereitschaftsdienst hast Du in der Regel Dein Bereitschaftszimmer (bei uns war es ein komplett eingerichtestes Zimmer mit Bett, Couch, Schreibtisch, PC, TV und eigenem Bad) und dort verbringst Du die Bereitschaftszeit. Ob nun wach oder schlafend, völlig egal, Du musst nur erreichbar sein für den Fall der Fälle.
Daher auch nicht Bezahlung der vollen Bereitschaftszeit, sondern Abgeltung mit 2 Stunden pro Nacht.

Und ja, ich kenne dies aus meiner nun fast 15 jährigen Tätigkeit in diversen Bereichen, aus verschiedensten Einrichtungen so.

LG

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Achso Bereitschaft begann 22 Uhr und endete 6 Uhr. Man kam - kurze Übergabe der Kollegen und dann ab ins Bereitschaftszimmer und meist hat man vor 6 Uhr am anderen Tag nie jemanden gesehen...

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Da muss man aber extrem bekloppt sein, wenn man sich auf sowas einlässt, von zuhause Weg quasi auf Arbeit, dafür aber kein Geld bekommen und das was man bekommt den 20er und die 16 für die 2 Stunden davor geht fürs Tanken drauf.

Bei allem was recht ist, da gibt es Sicherheitsdienst, die bieten am WE 24 Stunden Dienst am Empfang vom Psycho-Knast an bei dem man quasi 24 Stunden pennen kann. Weil am WE keine Besuchszeiten sind und die einzige Aufgabe die Kontrolle der Ausweise ist, wobei man jede Stunde bezahlt kommt die man dort abhängt, egal in welchem Zustand.

Oder irgendwelche Objekte die von außen im Nachdienst von Dienst A bewacht werden und man Innen nur aus versicherungstechnischen Gründen anwesend sein muss, ebenfalls egal ob wach, oder schlafend, bei dem auch jede Stunde vergütet wird die man anwesend ist.

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Huhu,

bei uns in der Mutter-Kind-Einrichtung wird der Nachtbereitschaft 4 Stunden bezahlt. :-)

Ist für mich logisch, man schläft ja Nachts. Und fürs schlafen wird man halt nciht bezahlt ;-)

Bereitschaft geht bei uns von 21 Uhr bis 8 Uhr

Lg wirbelwinds.mama

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Hallo

Wir haben bei uns auch Nachts Rufbereitschaft. Wir sind dann über Handy oder Zu Hause zu erreichen, müssen dann ins Altenheim wenn was ist.

Wir bekommen die Zeit von 21-6 Uhr bezahlt. egal, ob wir raus müssen oder nicht. Wenn wir dann raus müssen, gibt es obendrauf noch die Stunden dazu

Bianca

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Hallo,

mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und hat auch ab und an Bereitschaft. Er bekommt für die Bereitschaft an einem Wochentag (von 16-7 Uhr) 2 Stunden bezahlt und für die Bereitschaft übers ganze Wochenende von Freitag 13 Uhr bis Montag 7 Uhr 4 Stunden bezahlt (fürs ganze Wochenende). Wenn er in seiner Bereitschaftszeit auf Arbeit muss, gibts die Stunden dann extra.

Bereitschaftsdienst bedeutet für meinen Mann, dass er daheim ist und angerufen wird, wenn er auf Arbeit muss. Wir können halt an diesen Tagen oder Wochenenden nichts groß unternehmen.

Aber wenn du ja dort verfügbar bist in diesem Wohnheim während deiner Bereitschaftszeit und nicht zu Hause, dann würde ich das auch anders sehen.

LG

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Bereitschaft ist für mich,wenn ich zu Hause erreichbar/abrufbar bin.
Aber so nicht...Du bist ja vor Ort.

Ich kenne das...so einen Vertrag würde ich nicht unterschreiben.

Ich selbst arbeite als Dauernachtwache (Krankenschwester) u.

bekomme alles bezahlt.
Ein Teil meiner AZ ist auch eine Art Bereitschaft.

Mir wird auch d.Pause bezahlt,da ich ja d. Station nicht verlassen kann u. alleine bin.

LG LOonis

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Ich würde das so keinesfalls hinnehmen!

Meine Frau hat mal eine Zeit lang als OP-Schwester gearbeitet, da gab es 2 Bereitschaftsarten:

1. Direkt im Haus (da wurde jede Anwesenheitsstunde bezahlt, aktive Stunden wurden höher vergütet)

und

2. Rufbereitschaft (da muss man daheim erreichbar sein und innerhalb von 30-40 min da sein). Dafür gab es dann eine Pauschale ähnlich Deiner 2 Stunden, aktive Stunden wurden natürlch voll bezahlt.

Meine Meinung ist, wenn man sich auf Arbeit aufhält, dann ist das keinesfalls Freizeit wie zu Hause.

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Das ist rechtlich einwandfrei.

Bereitschaftstunden gelten als normale Arbeitszeit, dürfen aber anders vergütet werden. Im sozialen Bereich wirst Du wenig Jobs finden, die die Bereitschaft voll vergüten

Beispiel: Nachtdienst beginnt um 18 Uhr, um 22 Uhr die Bereitschaft, die um 6 Uhr endet und um 10 kommt die Ablösung.

Dann hast Du 16 Stunden gearbeitet und Dir steht entsprechende Freizeit zu. Vergütet werden müssen die Stunden aber nicht vollständig, weil ja nicht tatsächlich die ganze Zeit gearbeitet wird. Du hast für 10 Stunden Geld verdient.

Wichtig ist das, wenn es um Versicherungsfälle geht. Dann sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden relevant.

War das verständlich?

Jules