Verwirrung!!! Arbeitsvertrag läuft im Mutterschutz aus!

Hallo zusammen,

ein leidiges Thema.... Überall findet man verwirrende Informationen. Und die Ämter selbst widersprechen sich auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.

Ich erkläre euch einmal meinen Fall.
Mein Entbindungstermin ist der 29.04.2013
Mein Arbeitsvertrag endet am 06.06.2013

Infos die ich von der Krankenkasse bekommen habe:
Ab dem 07.06.2013 erhalte ich kein Muttschutzgeld mehr.
Ich bin während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Eltergeld beitragsfrei weiter versichert.

Jetzt meine Frage, was ich überhaupt für Geld ab dem 07.06.2013 erhalte?
Das Arbeitsamt zahlt Kindergeld ab der Geburt?
Wie sieht das aus mit Elterngeld?
Auf einigen Seiten steht ich bekomme normal 65% vom Nettolohn (da ich die letzten Jahre immer gearbeitet habe).
Auf anderen Seiten widerrum steht, dass ich eigentlich arbeitslos bin und nur den Mindestsatz von 300 € Elterngeld bekomme.
Aber ich bin ja nicht arbeitslos, ich stehe dem Markt ja nicht zur Verfügung, da ich plane 1 Jahr zuhause zu bleiben. Mein Freund geht weiterhin arbeiten, nimmt keine Elternzeit und wir sind nicht verheiratet.
Ab wann bekommt man überhaupt Elterngeld? Man bekommt es max. 3 Monate rückläufig. d.h. ab der Geburt? Oder ab dem Zeitpunkt wo der Mutterschutz beendet ist? Also erst 2 Monate nach der Geburt und dann für ein Jahr?

Ich hoffe ihr blickt da durch, ich bin völlig verwirrt... :-(

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Hallo,

bei mir war es ähnlich. Ich habe ganz normal MuSchu Geld erhalten weil ich ja zu Beginn des MuSchu in einem Arbeitsverhältnis war.

Während des Bezuges des EG bist du Beitragsfrei versichert. Das KiGe gibt es ab Geburt. Elterngeld wird mit dem MuSchu Geld verrechnet und du bekommst es ab der Geburt deines Kindes. Den Antrag habe ich vorher schon ausgefüllt und danach nur noch Name und Geburtsdatum eingefügt. 2 Wochen später war schon der Bescheid in der Post.

Du bekommst entweder 65 oder 67% deines ursprünglichen Durchschnittsnettogehalts. Auch da würde ich mir schon mal alle Lohnzettel als Kopie bereit legen.

Ich hoffe ich kann dir ein bißchen weiterhelfen. Aber hier gibt es sicher noch den ein oder anderen der dir bei schwierigen Fragen weiterhelfen kann.

LG

radio

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Hallo,

in der Regel ist es so, dass du nach der Geburt des Kindes 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst und dann 10 Monate Elterngeld, wenn du 1 Jahr zu Hause bleibst. Offiziell bekommt man 12 Monate Elterngeld, da das Mutterschaftsgeld aber höher ist, wird dieses gezahlt.

Ich nehme mal an, du bekommst ab Geburt bis zum Ende deines Arbeitsvertrages Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dann wäre das Jobcenter dran. Kindergeld bekommst du auf jeden Fall.

Wenn du dem Markt nicht zur Verfügung stehst, bist du offiziell arbeitzslos. Du bekommst dann nur den Mindestsatz von 300 €. Um die 65 % Elterngeld zu bekommen mußt du während der Elternzeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Gruß

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Falsch! Wichtig sind die 12 Monate vor dem ET und die zählen beim Elterngeld.
Ich habe auch Elterngeld bekommen und war nicht angestellt.

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Totaler Quatsch! Sie muss nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen um die 65% zu erhalten!

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Wichtig sind die 12 Monate vor der Geburt. Ich bin auch nicht angestellt (Selbstständig) bekomme trotzdem Mutterschaftsgeld und später auch Elterngeld.
Ich bin in meiner Elternzeit nicht tätig und die selbstständig wird für ein Jahr aufgegeben.
Wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, bekommst du auch Mutterschaftsgeld. 13€ zahlt dir die KK pro Tag, da du keinen AG hast, entfällt halt der Rest.

Es kann sein, dass es durch das Elterngeld aufgestockt wird, dass weiß ich aber nicht genau.
Zur Elternzeit: wenn du in Elternzeit bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, dh du kannst dich auch nicht arbeitssuchend melden.
Du bist ja nicht vermittelbar.
Und wie erwähnt bekommst du Elterngeld, auf Berechnung der letzten 12 Monate.
Mehr Infos gib mal Elterngeldrechner ein, da kannst du es dir ausrechnen.
Ich hoffe, dass hilft dir erstmal weiter.
Ich war bei meinem 1. Kind auch arbeitssuchend ;-)

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Ich glaube, nicht die Aemter widersprechen sich, sondern du hast immer nach verschiedenen Sachen gefragt (wie auch hier) und bringst sie alle durcheinander. Fuer jedes Geld gibt es verschiedene Fristen, verschiedene Hoehen und Anlaufstellen.
Sollte dein Mutterschutz am 6.6. tatsaechlich enden (also wenn du keine Fruehgeburt hast, oder dein Kind nach ET kommt), dann bekommst du ab dem 7.6. die volle Hoehe deines Elterngeldes. Natuerlich nur, wenn du es zuvor auch beantragt hast.

Das Kindergeld bekommst du von der FamKa, die zufaelligerweise im Arbeitsamt sitzt. Zugehörig ist das Kindergeld jedoch dem Finanzamt. Auch das musst du beantragen.
Elterngeld bekommst du entsprechend der letzten 12 Monate deiner Einkuenfte. Da du gearbeitet hast, bekommst du das in voller Hoehe. Rein hypothetisch könntest du dich natuerlich auch arbeitssuchend melden und ALG1 beantragen fuer einen Teilzeitjob. Dann wuerde dir Elterngeld prozentual gestrichen werden und entsprechend bekämest du dann ALG1 vom Amt. Du machst damit natuerlich in einigen Richtungen Miesse. Ist also nicht zu empfehlen, aber trotz allem moeglich.
Elterngeld fuer die Frau gibt es immer ab der Geburt fuer die Zeit des Mutterschutzes und den Rest kannst du aufteilen wie du willst. Wenn Frau also alles nehmen will, dann nimmt sie meist von Geburt bis zum Tag vor den 1. Geburtstag.

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Hallo,

ich antworte dir nun auch, da ich das selbe hatte damals und hatte einen mächtigen Kampf mit der KK, da sowas selten vorkommt.

ET war der 15.12.
Vertrag bis 31.12.

Kind kam 21.10.

Also Frühgeburt. Ich hatte die 6 Wochen Mutterschutz ja noch garnicht begonnen. Somit ging das bei der Geburt erst los. Plus die 8 Wochen nach Geburt + 4 Wochen extra, da Frühgeburt.

Hatte also 18 Wochen Muschu. Und der ging bis ins neue Jahr, wo ich auch KEINEN AV mehr hatte.

Bis Dezmeber bekam ich die 13 Euro pro Tag von der KK und der AG hat aufgestockt.

Ab Januar dann zahlte die KK mehr. Kein volles Gehalt, aber doch mehr, als eben nur die Pauschale der KK.

Danach bekam ich damals Erziehungsgeld (heute Elterngeld)

Du bekommst also normales Elterngeld, weil die 12 Monate VOR der Geburt entscheident sind und nich was danach kommt.

Das Elterngeld beginnt, sobald das Muschugeld endet.

Wenn du dann nach einem Jahr wieder arbeiten gehen möchtest, melde dich 3 Monate vor dem 1. Gebtag arbeitssuchend. Und bedenke dann aber auch, dass der 1. Gebtag deines Kindes, dein 1. Arbeitstag wäre, wenn du was findest.

Ansonsten bekommst du dann ab dem 1. Gebtag ALG1.

So ich hoffe, du verstehst alles. Wenn nicht frag nochmal.

LG Fusselchen

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Guten Morgen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Ich bin grad echt erleichtert, weil ich nun endlich verstehe wie es ablaufen wird.
Auch besonders an Fusselchen, dass ich nach der Elternzeit ganz normal ALG I bekomme war mir auch noch nicht bewusst!

Danke danke danke nochmal!

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"Infos die ich von der Krankenkasse bekommen habe:
Ab dem 07.06.2013 erhalte ich kein Muttschutzgeld mehr.
Ich bin während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Eltergeld beitragsfrei weiter versichert."

Das ist Unsinn, ab dem 7.6. erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes und keinen AG-Zuschuss mehr.
Elterngeld gibt es wahrscheinlcih erst nach dem Mutterschaftsgeld.