Alleinerziehende Studentin mit Kind... Welche Hilfen?

Hallo,
Ich bin noch Studentin,24 Jahre alt und Mutter einer 7 Wochen alten Tochter. Ich lebe getrennt von dem Kindsvater bei meiner Mutter. Ab der 32. Schwangerschaftswoche musste ich meinen Nebenjob aufgeben.

Nun frag ich mich, wovon ich leben soll bzw. auf was ich Anspruch habe? Hartz 4 denke ich nicht, da ich immatrikuliert bin (derzeit aber im Urlaubssemester). Wohngeld? Übernahme der Kosten für Tagesmutter und Kita? Bafög bekomme ich keins mehr...
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Giftzwerg8

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Warum hast Du den Job denn gleich ganz aufgegeben. Könntest Du den jetzt nach dem Mutterschutz nicht wieder aufnehmen?
Ansonsten wirst Du in erster Linie von Kinder- und Elterngeld sowie Kinds- und Betreuungsunterhalt leben müssen. Sozialleistungen kommen dann evtl. ergänzend in Betracht.

LG

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Hallo,

geh doch zu ProFamilia, die helfen dir und beraten dich.

vg, m.

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Doch du hast eventuell Anspruch auf Hartz4 wenn du dich in einem Urlaubsemsetr befindest und alle Uni-Aktivitäten ruhen... siehe https://www.google.de/search?q=Hartz4+%24Student+Urlaubssemester

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Du kannst im Urlaubssemester auch ALG II für Dich erhalten (Hartz 4 bekommt kein Mensch). Zudem kannst Du später, wenn Du wieder studierst, weiterhin Leistungen für Dein Kind, den Mehrbedarf für Alleinerziehung und Leistungen nach § 27 SGB II (googlest du bitte, hab' nicht so viel Zeit heute) erhalten.

Am besten mal an die Sozialberatung des Asta wenden. Den ALG II-Antrag am besten aber noch spätestens am 28.12.2012 stellen, dann wirkt er noch auf den 01.12.2012 zurück.

LG und später ggf. mehr, falls Fragen sind
Ch.

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Ich bin jedes Mal verwundert, dass Studentinnen nicht zuerst beim ASTA vorstellig werden.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich habe nebenbei als Bedienung gearbeitet und länger konnte ich diese tätigkeit aufgrund der Schwangerschaft nicht ausüben. Werde aber bald wieder, spätestens in zwei drei Wochen, einen 400 Euro ausüben.

In der Beratung der Hochschule regensburg wurde damals gesagt, man hätte Anspruch auf Alg II, jedoch liest man im Internet nur das Gegenteil. Studenten hätten kein Anspruch solang sie immatrikuliert sind. Wenn man im urlaubssemester ist, dürfte man keine Prüfungen schreiben oder Vorlesungen besuchen, dann würde man was bekommen.

Ich war schon beim Jobcenter und wurde wieder weggeschickt mit den Worten: Studenten bekommen nichts, sie müssen sich exmatrikulieren.
Das hilft mir aber nicht viel, vor allem wenn ich vorm Ende des Studiums steh.

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"Ich war schon beim Jobcenter und wurde wieder weggeschickt mit den Worten: Studenten bekommen nichts, sie müssen sich exmatrikulieren."

Hätte ich mich vor gut 20 Jahren nicht von einem tumben Sozialamtsmitarbeiter wieder wegschicken lassen und mich in meiner Not exmatrikuliert* - hätte ich drei Jahre später ein abgeschlossenes Germanistik/Anglistik-Studium gehabt.

Will sagen: Damals wie heute galt/gilt: Für das Kind können so oder so anteilig Leistungen plus der Mehrbedarf Alleinerziehung gewährt werden UND während eines Urlaubssememsters besteht auch für die Mutter unter Umständen Anspruch UND es kann später ein Härtefall anerkannt und damit das ALG II für die Mutter darlehensweise gewährt werden, wenn die Aufgabe des Studiums eine besondere Härte bedeuten würde. Leistungen für das Kind und der MB Alleinerziehung sind dann weiterhin Zuschuss. Siehe:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-27-SGB-II-Leistungen-fuer-Azubis.pdf

Randziffer 27.9 ff., insbesondere auch Rz. 27.13.

Und siehe hier

http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/070049-BAfoeG-Student-Urlaubssemester.html

In den Eingangszonen sitzen oft KollegInnen, die es gut meinen, aber in der Tiefe nicht so die Ahnung haben. Heißt für Dich: Nicht mit einer mündlichen Aussage wegschicken lassen, Antrag einreichen (diesen Monat noch!) und schriftliche Nachricht/Bescheid abwarten.

*Ich war allein mit Kind, Studentin. Inzwischen habe ich einen Job, der im Grunde ein abgeschlossenes Studium erfordert, habe diesen aber über eine normale Berufsausbildung, hocharbeiten und berufsbegleitende Weiterbildung erlangt. Was erheblich mehr Zeit in Anspruch nahm, finanzielle Not über Jahre und Frustration in unterfordernden und doch anstrengenden Jobs bedeutete.

LG und lass' dich nicht wieder wegschicken!
Ch.
(auch wenn nun wieder andere meckern, weil ich meinen Beruf nenne: Mitarbeiterin Jobcenter :-))

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Wie ist das eigentlich heute rechtlich mit dem Kindergeld:

Ich habe damals alleinerziehend mit zwei Kindern studiert und war ebenso von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Meine Kinder haben aber Sozialhilfe bekommen.

Das Kindergeld (damals noch geringer) wurde aber beiden Kindern als Einkommen berechnet. Ich habe mir dann mühselig erstritten dass in so einem Fall das Kindergeld der Mutter, also mir, als Einkommen berechnet wird, was mir dann echt den Hals bzw das Studium gerettet hat.

Wie ist das heute? Wem wird in so einem Fall das Kindergeld angerechnet? Es wäre vielleicht auch hilfreich für die TE das zu wissen...

LG S.

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