Habe ich Anspruch auf ALG 1?

Hallo

Ich bin unsicher und Suche entsprechenden Rat am besten auch Verweise.

Die Situation:

Werde für rund 6 Wochen arbeitslos sein.
Befinde mich derzeit beim eigentlichen AG 1 in Elternzeit bis Sommer 2013.

Habe aber seit April 2011 sozialversicherungspflichtig bei einem anderen AG 2 ausschliesslich
Nachtschicht (wegen fehlender Kinderbetreuung) gearbeitet.

Nun werde ich für rund 6 Wochen arbeitslos sein.

Nur steht mir jetzt ALG 1 zu?

Ich denke auf der einen Seite nicht, da ich ja ohne Krippenplatz "nicht dem Arbeitsmarkt" zur Verfügung stehe.
Auf der anderen Seite bin ich der Meinung Anspruch auf ALG 1 zu haben, schließlich habe ich ja auch die letzten 20 M

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Kannst Du theoretisch 15 Stunden in der Woche arbeiten? Dann ja. Kannst Du es nicht, dann nicht.

Die Anwartschaftszeit scheinst Du erfüllt zu haben, wenn Du seit 4/11 SV-Beiträge gezahlt hast.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

Gruß

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Hallo

ja klar kann ich mind. 15h arbeiten. Bisher arbeite ich fast
Vollzeit, aber halt NUR von 22:00-6:30h weil ich tagsüber keine Kinderbetreuung habe.

Es geht ja letztendlich darum ob diese Arbeitszeit als "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" anerkannt wird.
Ich meine damit ganz konkret: wo im SGB steht geschrieben das ich nur ALG 1 bekomme wenn ich tagsüber arbeite ? Alle anderen Vorraussetzungen wie: Anwartschaften und Nachgewiesene Betreuung nachts erfülle ich ja.

Was meinst Du dazu?

Vg und danke für Dein Posting
Heidi

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Du arbeitest doch derzeit auch. Wenn Du Dich für diese Tätigkeit in diesem Zeitraum zur Verfügung stellst, erhältst Du selbstverständlich ALG. Anders wäre es, wenn Du Dich beispielsweise als Nachwächter zur Verfügung stellst, aber nur vormittags arbeiten willst.

Die Zeiten müssen für die Tätigkeit üblich sein, dann ist es völlig ok.

Ganz ehrlich? Wenn es nur 6 Wochen sind, die Du ALG beziehst, kräht danach kein Hahn.
Du meldest Dich arbeitslos, kriegst ggf. in dem knappen Zeitfenster noch einen Termin in der Vermittlung und wirst spätestens dort direkt wieder abgemeldet, wenn Du Dein Wiedereinstiegsdatum (nach 6 Wochen) genau kennst.

Gruß, Goldie

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Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist absolut Bedingung um ALGI zu beziehen.

Wenn dies gegeben ist, dann muss noch beachtet werden, dass rein theoretisch dein AG1, bei dem du in Elternzeit bist, dich beschäftigen könnte.

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Hallo,

Danke für Dein Feedback.

Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja auch zur Verfügung. Die letzten 20 Monate schon und auch künftig bis mein Kind einen Krippenplatz bekommt täglich von 22:00-06:30h.#winke

Konkret gesagt suche ich eine Auskunft die belegt das "zum Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" nicht automatisch heisst tagsüber beschäftigt sein zu müssen.

Was meinst Du ?
Vg Heidi

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Hallo,

Elternzeit ist keine Arbeitslosigkeit. Du bist vielmehr freigestellt von der Arbeit. Dein Arbeitgeber müsste dich kündigen und dann wieder einstellen, damit du dazwischen Anspruch auf ALG1 hättest. Außerdem müsstet Du sicher nachweisen, dass die Betreuung deines Kindes gewährleistet ist oder jemanden benennen können, der dein Kind betreuut. Ich glaube, dass eigentliche Problem wird aber sein zu beweisen, dass Du arbeitslos bis, denn Du hast ja keine Kündigung.

LG

Carola

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Sorry, aber das ist quatsch. Sie wird beim jetzigen AG (Nachtschichten) vermutlich TZ arbeiten. Natürlich kann sie während der Elternzeit, wenn sie eine TZ- Beschäftigung sucht, die der AG nicht anbieten kann, auch Arbeitslosengeld beziehen.

Die 6wöchige Arbeitslosigkeit liegt ja noch innerhalb der Elternzeit.

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http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html

Voraussetzung ist und bleibt die Verfügbarkeit.

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