Frage Kindesunterhalt / Anrechnung Einkommen Lebenspartner

Hallo,

ich habe heute ausnahmsweise mal eine Frage, die nicht mich betrifft, aber ich hoffe darauf , dass ihr mir ein paar Tipps / Hinweise geben könnt. Meine Bekannte wird heute noch einen termin beim Anwalt machen.

Folgendes Situation:

Kind, 5 Jahre alt, lebte nach der Scheidung ca 3 Jahre bei der Mutter - es gab aber große Probleme (von Kindesseite), die sich auch mit psychologischer Unterstützung nicht beseitigen ließen. Kind wollte immer zum Papa und die Eltern haben sich vor ein paar Wochen darauf geeinigt, diesem Wunsch nachzukommen (mit Gesprächen beim Jugendamt, anwaltlich geregelt wg. Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc - evtl. war hier auch das Familiengericht involviert). Entscheidung war für alle Beteiligten richtig.

Nun lebt das Kind beim Vater und dieser fordert Unterhalt von der Mutter (soweit korrekt). Kindergeld erhält ausschließlich der Vater.

Post vom väterlichen Anwalt kam zur Unterhaltsforderung. Nun die Frage zur Berechnung:

Die Mutter lebt in eheähnlicher Gemeinschaft, sie studiert (macht im nächsten Jahr den Bachelor, danach Masterstudiengang), bekommt kein Bafög soweit mir bekannt ist, Arbeitsvertrag für den Nebenjob (Minijob) läuft zum 31.12.12 aus. Der Lebensgefährte hat eine (noch nicht abbezahlte Eigentumswohnung), verdient durchschnittlich, hat keine eigenen Kinder. Neuer Nebenjob/TZ-Job sollte nach dem Bachlorabschluß aufgenommen werden, damit das Studium endlich mal zum ersten Abschluß kommt.

Der gegenerische Anwalt ist nun der Meinung, dass das Einkommen des LG zur Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt wird. Ist dies korrekt? Meines Wissens nach ist das falsch.

Der Vater wollte für seine Tochter ALG2 beantragen (ist in zweiter Ehe verheiratet, Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, ein gemeinsames ist unterwegs), weil dies die gesamte Familie benötigt. Amt sagt, er muss Unterhalt fürs Kind beantragen (korrekt) oder Unterhaltsvorschuß (der er mWn auch bekommen würde aufgrund des fehlenden Einkommens der Mutter).

Die finanzielle Situation der Mutter ist nun sehr angespannt, da der NJ wegfällt, kein Bafög gezahlt wird. Für ihren "Unterhalt" sorgt der LG und hat dies auch solange das Kind bei der Mutter lebte eben auch fürs Kind getan - aber ist sein Einkommen jetzt, wo das Kind beim Vater lebt, wirklich anrechenbar? Das würde nämlich bedeuten, dass seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr korrekt nachkommen kann, was die Situation nicht wirklich verbessert.

Und noch etwas: Wird das Kindergeld hälftig auf den zu zahlenden Kinderunterhalt angerechnet?

Und ein Nachtrag: Es geht nicht darum, dass die Mutter nicht zahlen will - im Gegenteil. Sie überlegt bereits, ob sie den Master sein lässt und statt dessen nach dem Bachelor einen VZjob sucht, aber die Verdienstmöglichkeiten sind dann natürlich deutlich geringer und das Studium wäre nicht vollständig. Trotzdem muss ja eine Lösung für die nächsten 6-8 Monate her. Ihr ist auch bewusst, dass Unterhaltsvorschuß von ihr irgendwann zurückzahlen muss - wäre mit VZjob auch kein Problem.

Googlen gehe ich auch noch...

Gruß
Kim

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Hallo,

der gegnerische Anwalt versucht rauszuhauen, was rauszuhauen ist - also kann er erstmal fordern, was ihm so in den Sinn kommt....

Warum geht deine Freundin nicht zum Jugendamt und lässt sich da beraten? Kann sie auch als Unterhaltspflichtige - meines Wissens gibt es auch an jeder Uni, Möglichkeiten sich beraten zu lassen.

Die Idee, das Studium abzubrechen, sollte sie mal gleich verwerfen, das ist doch absolut kurzfristig gedacht....

Und ja, beim Unterhalt wird das Kindergeld hälftig angerechnet.

Gruß
kraxy

4

Hi,

"der gegnerische Anwalt versucht rauszuhauen, was rauszuhauen ist - also kann er erstmal fordern, was ihm so in den Sinn kommt...."

Genau das habe ich ihr auch erstmal gesagt ;-).

Studium abzubrechen halte ich auch für eine schlechte Idee - sie selbst ja auch, aber sie will andererseits auf ihrer Unterhaltspflicht so schnell wie möglich selbst nachkommen können.

Beratung beim Jugendamt werde ich ihr auch vorschlagen, falls der Termin beim Anwalt nicht kurzfristig zu bekommen ist.

Gruß
Kim

2

Hallo

Ja, das kann passieren. Kann ein Unterhalstpflichtiger nicht den Mindestunterhalt zahlen, kann sein Selbstbehalt durch das Einkommen des Partners gesenkt werden. Und der Partner muss dann für den Unterhalt indirekt aufkommen

Bianca

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Hi,

gilt das auch bei unverheirateten? Vor allem - was wil man denn senken, wenn nichts da ist?

Sie kann im Moment ja (leider) nicht aus eigenem Einkommen zahlen. Da wäre doch Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt eher das richtige, oder? Damit käme sie ihrer Unterhaltspflicht indirekt nach (gezahlt wird ja dann erstmal vom Amt - sie zahlt später zurück).

Danke Dir!

Gruß
Kim

5

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-student/muss-ich-als-student-unterhalt-zahlen.html

6

Danke!

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"Der Vater wollte für seine Tochter ALG2 beantragen (ist in zweiter Ehe verheiratet, Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, ein gemeinsames ist unterwegs), weil dies die gesamte Familie benötigt. Amt sagt, er muss Unterhalt fürs Kind beantragen (korrekt) oder Unterhaltsvorschuß (der er mWn auch bekommen würde aufgrund des fehlenden Einkommens der Mutter)."

Der Vater bekommt keinen UV ,weil er verheiratet ist.

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Hi,

warum bekommt er keinen UV, weil er verheiratet ist? Das Kind lebt doch bei ihm? Umgekehrt würde die Mutter diesen doch auch bekommen - oder liege ich da so falsch?

Gruß
Kim

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Nicht, wenn sie wieder heiraten würde

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Da sie kein Einkommen hat, hat sie Anspruch auf Pkh! Und sollte sich eine Anwältin nehmen, die dem gegnerischen Anwalt mal entgegentritt.

Selbstverständlich kann der Lebensgefährte nicht! Herangezogen werden.

Der Vater kann UVG beantragen, welches längstens 6 Jahre gezahlt wird. Dann ist der Unterhalt gesichert. Die Frau soll zügig ihren Master machen und dann wenn sie verdient den Unterhalt zahlen. Ob sie eventuell das UVG zurückzahlen muss (in Raten), soll ihr die Anwältin in Erfahrung bringen.

Gruß

Manavgat

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Hi,

danke!

Gebe den Rat weiter.

Gruß
Kim

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Der kV ist wieder verheiratet. Da gibt's kein UVG

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es ist sch..ßegal, wer mit wem liiert ist. der unterhalt betrifft ausschließlich das kind und seine eltern. sollte der unterhaltspflichtige neu VERHEIRATET sein, dann kann es sein, dass beide einkommen zählen, aber das ist hier nicht der fall.

sie soll ihr studium weitermachen, idealerweise einen neuen nebenjob suchen und wenigstens ein bissl unterhalt zahlen, der kv sollte uv beantragen.

das müsste alles auch übers jugendamt geklärt werden können.

ich frage mich, wenn sie sich einigermaßen verstehen, warum sind anwälte involviert?

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Hi,

danke für deine Antwort.

"ich frage mich, wenn sie sich einigermaßen verstehen, warum sind anwälte involviert?"

Weil sie sich nur eingermaßen verstehen und der Vater schon sehr oft Abmachungen nicht eingehalten hat in den letzten 4 Jahren.

Gruß
Kim