Rente nach Selbstständigkeit?

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht weiß jemand von Euch einen Rat.
Geht um Folgendes:

Bei meinem Papa (57Jahre) wurde am Montag im Rahmen eines CT´s (oder MRT?) festgestellt, daß er min. 7, höchstens 9 sogenannte "Minischlaganfälle" hatte. Nun ist es aber so, daß er selbstständig ist und er meint er könnte erst in Rente gehen, wenn er mindestens 10 Jahre selbstständig war, dafür müßte er aber noch fast 3Jahre machen.

Bei Google krieg ich immer nur Hinweise auf Rentenversicherungen. Er hat trotz der Selbstständigkeit weiter in die gesetzl. Rentenkasse einbezahlt und sollte doch dementsprechend ganz normal seine Rente bekommen. Klar, mit Abzügen weil er das Rentenalter ja noch nicht erreicht hat.

Weiß jemand von Euch wie das ist? Oder vielleicht wo man das mal nachlesen könnte?
Vielen Dank
Nicole

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Um in Rente gehen zu können muss er erwerbsunfähig sein. Das heißt er muss erstmal mit seinen Ärzten abklären, ob er eine Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt beantragen kann.

LG

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Schaue unter Pflichtbeitragszeiten. Bevor man (u. U. mit Abzügen) seine Regelaltersrente beanspruchen kann, muss man 45 Beitragsjahre erfüllt haben.

Eine gesonderte Behandlung bekommen nur Schwerbehinderte, wenn sie vor dem xx.xx.xxxx geboren sind, fallen sie unter die Vertrauensschutzregelung und können eher (aber ich meine auch nicht vor 60 oder 62 Jahren) ohne Abzüge in Rente gehen.

Dein Vater kann mit 57 noch nicht in Altersrente gehen, auch nicht mit Abzügen. Ich glaube ganz stark, dass er die Pflichtbeitragszeiten noch nicht erfüllt hat. Ausnahmen gibt es bei der RV nicht.

Er kann maximal versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dabei bleibt allerdings die Frage, wie die RV seine Erwerbsfähigkeit beurteilt. Die meisten Anträge werden abgelehnt.

Sollte ihm diese Rentenart bewilligt werden, bezieht der bis zum Altersrenteneintrittsalter die Rente wegen Erwerbsminderung. Diese geht im Anschluss in die Altersrente über.

Im Übrigen ist die Angabe von abgelaufenen Schlaganfällen kein Grund nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Wenn die Schlaganfälle jetzt riesige körperliche Ausfälle bedingt hätten, ja das wäre u. U. ein Grund. Aber ansonsten sieht es schlecht aus.

Euch alles Gute, Janette

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Dankeschön.

Die bisherigen Schlaganfälle haben glücklicherweise noch keine Schäden hinterlassen, aber das läuft ja wohl unweigerlich auf den einen "Großen" hinaus, wenn ich das richtig verstanden hab.

Die Frage ist halt, ob das mit den 10Jahren stimmt.

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Ich habe noch nie was von 10 Jahren gehört. Der Rentenkasse ist es doch völlig gleichgültig woher die Einzahlungen kommen. Wichtig sind die gesamten Beitragsjahre und wenn er körperlich nicht so eingeschränkt ist, dass er einer Tätigkeit nachgehen kann wird er in diesem Alter keine Rente bekommen.

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ist dein vater handwerksmeister und erst sieben jahre selbstständig ?

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Nein, mein Papa ist Gastwirt.

Spielt der Beruf denn ´ne Rolle?

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Such Dir im Netz den zuständigen Ortsverband vom VdK, gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag beraten dort Juristen in genau diesen Angelegenheiten und vertreten auch zur Not vor Gericht :-)

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Das ist imho Blödsinn.

Mein Rat: Anruf bei der Rentenversicherung und einen Beratungstermin vereinbaren. Alternativ beim VDK oder bei einem anderen Sozialverband eine Beratung in Anspruch nehmen.

Alles Gute für Deinen Vater

Manavgat