Nach Elternzeit Kündigung und unbezahlter Urlaub

Hallo,

ich brauche mal euren Rat.

Bei meinem Arbeitgeber kann es eigentlich nach dem Ende der Elternzeit (ab 01.11.2012) nur noch auf 165-EUR-Basis weitergehen. Mein AG muss mich ja aber erstmal so weiterbeschäftigen, wie vor der Geburt.

Nun hat er mir angeboten, mich fristgemäß zum 30.11.2012 zu kündigen und mir unbezahlten Urlaub zu gewähren. Ich bin ehrlich gesagt nicht böse darüber, da ich im November sehr wahrscheinlich meine Oma pflegen muss. Die Kündigung käme aber so oder so - ob nun mit oder ohne den unbezahlten Urlaub.

Dass der eine unbezahlte Monat Urlaub sich mindernd auf das ALG1 auswirkt, weiß ich und meine Oma ist mir ehrlich gesagt wichtiger, als die paar Euro Unterschied, wenn ich arbeiten würde, zumal mein AG mir ja auch nicht garantieren kann, dass er mir in dem Monat das Gehalt tatsächlich voll auszahlen kann.

Aber wie ist das mit einer Sperrzeit beim ALG1? Bewirkt ein unbezahlter Urlaub eine Sperrzeit oder kann ich ab 01.12.2012 ALG beziehen, wenn nicht wider Erwarten eine Anstellung finden sollte (bin erneut schwanger).

LG, bunny040583 (mit Mini-Bohne inside)

1

huhu

und wenn du einfach deine elternzeit bis zum beginn des mutterschutzes verlängerst und danach anschließend wieder in elternzeit gehst? so bist du versichert und bekommst sogar noch mal muschugeld.

kommt natürlich auf die formulierung des elternzeitantrages an..

lg

ps frag mal susannea#kratz(keine ahnung ob der name jetzt richtig geschrieben ist)

2

Wie alt ist dein erstes Kind? Wie lange hattest du also Elternzeit? Wann kommt dein zweites Kind?
Ich würde nämlich die Elternzeit auch verlängern udn evtl. sogar in Elternzeit dann Teilzeit ALGI beziehen, wenn der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann ;)Damit ist dann nämlich z.B: KK für die komplette Elternzeit gesichert und nicht nur für den Zeitraum der Elterngeldzahlung!

3

Dein Arbeitgeber kann Dich während der EZ nicht ohne Ämterzustimmung kündigen. Und die Zustimmung bekommt er nicht ohne triftigen Grund.

Wie lange warst Du eigentlich in EZ? Dir ist schon klar, wenn Du länger als 24 Monate in Elternzeit warst, Dein ALG I nur fiktiv berechnet wird? Das kann unter Umständen ziemlich dicke Tränen rollen lassen.

Das kannst Du nur verhindern, indem Du 6 Monate wieder normales Gehalt beziehen wirst.

Dein AG muss auch die reguläre Kündigungsfrist einhalten und muss Dich bis zum entgültigen Ausscheiden normal bezahlen. Hält er die Kündigungsfrist nicht ein, gibt's ne Sperre vom AA und eine Sperre gibt es auch, wenn er Dir nicht Deinen u. U. zustehenden Resturlaub BEZAHLT gewährt.

Was bitte bringt Dir unbezahlter Urlaub #gruebel

Da ist nur der AG der Gewinner.... Er muss Dich, wenn er Dich schon loswerden will, BEZAHLT freistellen. Auf was anderes würde ich mich gar nicht erst einlassen.

Das Amt ist nicht doof. Sofern es sich um einen SV-pflichtigen Job handelt, gibt es Versicherungszeiten, die mit Einzahlungen bedient werden müssen....

LG Janette, die das Thema auch gerade durchmacht.

6

Achso, ich hatte 1 Jahr und 2 Monate Elternzeit. Was die Berechnung angeht, hab ich mich beim Amt also schon beraten lassen und bekomme auch kein fiktives ALG, da ich insgesamt 7 Monate Einkommen von vor der Geburt nachweisen kann.

Und die Elternzeit verlängert er nicht, dazu ist er nicht verpflichtet, wenn man sich im Rahmen der ersten 2 Jahre bereits festgelegt hat - das hat mir auch meine Anwältin gesagt. Mit 4 Wochen hält er im Übrigen die reguläre Kündigungsfrist ein, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt. Also, wenn es um die Kündigungsfrist geht, dann gibt es keine Sperre.

Mir geht es lediglich um diesen einen Monat, indem ich meinem Arbeitgeber nun auch leider meine Arbeitskraft aufgrund der Pflege meiner Oma halt auch nicht anbieten kann und deshalb das "Angebot" auch ggf. annehmen würde. Deshalb will ich auch nur wissen, ob ein Monat unbezahlter Urlaub zu einer Sperre führt und nicht, wie die Höhe meines ALG's aussehen könnte etc.

Keine Ahnung, ob ihr das versteht... Es ist die einzige Oma, die ich noch habe und die ist mir nun mal tatsächlich in dem Moment wichtiger, als der eine Monat, der noch in die Berechnung des ALG's mit einfließen könnte...

7

Ich verstehe weiterhin nicht ganz, worauf Du hinaus willst.
Stehst Du der Vermittlung denn ab Dezember zur Verfügung oder willst Du dann auf "165-Basis" (was ist das?) bei Deinem AG doch wieder anfangen?

LG

weitere Kommentare laden
4

Hab ich das richtig verstanden, Dein AG kann oder will Dich nach der Elternzeit nicht weiter beschäftigen und hat Dir "angeboten", die Kündigungsfrist zu umgehen, indem er Dich in diesem Monat nicht bezahlt?
Wo liegt denn hier Dein Nutzen?

Gruß,

W

5

Also, er will die Kündigungsfrist nicht umgehen, hat auch vom Aufsichtsamt die wirksame Kündigung zum 30.11.2012 genehmigt bekommen, da ich ja wieder schwanger bin. Er kann mich aus finanzieller Sicht nicht bezahlen und fragte mich, ob ich in dem Monat denn unbezahlten Urlaub nehmen könnte.

Zum Zeitpunkt, als er mir das angeboten hatte, hab ich das natürlich erstmal nicht angenommen und hätte darauf bestanden, dass er mich im November beschäftigt und auch bezahlt. Mittlerweile sieht es aber wie schon erwähnt so aus, dass ich meine Oma in dem Monat pflegen muss und die wohnt 200 km weit weg, so dass ich also meine Arbeitskraft in dem Monat auch nicht anbieten könnte - ergo, ich könnte den unbezahlten Urlaub durchaus "gebrauchen", da ich von vor der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch mehr habe und für den Monat November auch nur 2 Tage. Und ich kann rein rechnerisch auf den einen Monat Geld "verzichten", wenn es um das Arbeitslosengeld geht.

Mir geht es nicht darum, ob ich einen Nutzen daraus habe, da mir meine Oma wie gesagt einfach wichtiger ist, als das Geld. Ich möchte nur wissen, ob ich dann ab Beginn der Arbeitslosigkeit mit einer Sperrzeit rechnen muss oder ob es sich eben "nur" vermindernd auf das ALG auswirkt.

9

Du bist schwarnger, da kann Dein AG Dich nicht kündigen.!

11

Er darf mich mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündigen, wenn es wichtige Gründe gibt und er hat die Genehmigung von der Aufsichtsbehörder erhalten... Also entfällt das Mutterschutzgesetz in diesem Fall...