Spesen, wer erklärts mir?? Kürzung durch AG

Hallo,
mein Mann ist LKW Fahrer National in der Nachtschicht.
Er ist regelmäßig von daheim weg Arbeitsbeginn 17°°- 3°° ca Ende manchmal aber auch erst um 5°°.

Außerdem muss er manchmal bereits um 14°° beginnen, für diese Sondereinsätze bekommt er 10 Euro pro Einsatz extra auf den Lohn. Der wird aber normal versteuert also kommt dabei nix rum.

Der Chef zahlt einen Pauschallohn,keinen Stundenlohn.
Bislang gab es für die Nachtfahrer 12 Euro pro Arbeitstag Spesen, für die Tagfahrer 6 Euro.

Nun hat der Chef es gekürzt bzw will es ab 1.10 kürzen auf 6 Euro pro Tag für jeden Fahrer egal ob Tag oder Nachtfahrer.

Ich hab gegoogelt und es heißt da Spesen werden gezahlt bei Abwesenheit von Wohnung ODER Arbeitsstätte von mehr n muss wie 8 Std.

Ja, muss er nun zahlen oder nicht? Mein Mann muss auf Firma laden + abladen, ist also nicht komplett von der Firma weg, wohl aber von daheim und das minimum 10 std oder mehr...

Kann mein Mann dagegen vorgehen?

LG

die#bla

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Spesen stehen Ihm in diesem Fall vermutlich nicht zu.

Ich verstehe das mal so:

Er fährt morgens zur Arbeitsstätte, läd auf und fährt von der Arbeitsstätte los. Arbends bringt er das Fahrzeug wieder zur Firma zurück und fährt wieder nach Hause.

Spesen stehen Ihm zu wenn er länger als 8 Stunden unterwegs ist. Die Zeit beginnt mit der Abfahrt am Betriebsgelände und endet mit der Ankunft am Betriebsgelände.
Die FAhrzeit zur Betriebsstätte und abends zurück sind private Zeiten sprich Arbeitsweg wie bei jedem anderen Angestellten.
Anders sieht die Sache aus wenn er z.B. Arbend laden würde und den LKW mit nach HAuse nehmen würde, dann würde die Startzeit, zu Hause, am nächsten Morgen, für die Spesenberechnung gelten.

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Also steht ihm dann eigendlich gar nix zu?! Er fährt zur Arbeit, lädt auf fährt zum Kunden lädt ab, lädt auf fährt in die Firma lädt wieder auf und weiter gehts.

LG

die#bla

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So sieht es wohl aus.

Wenn ich zur Firma Fahre, und dann mit einem Kollegen zu einem Lieferanten und bin unter 8 Stunden von der firma weg bekommen wir auch nichts.

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Naja, wenn dein Mann ein paar Stündchen länger arbeiten würde, dann würde er auch in die naechste Pauschale rutschen und schon ganze 12 € bekommen ... Aber so hat der AG Recht.

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Letztendlich kann es sogar sein, dass deinem Mann noch mehr Geld bleibt. Dieser Satz sollte eigentlich nicht versteuert werden.

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Mein Mann ist auch Lkw Fahrer aber in fern Verkehr. Wenn es Montag früh los fährt hat es ungefähr 12 Euro Spesen. Kommt hält drauf an wann Abfahrt ist mit dem Lkw. Die restliche Tage 24 Euro. Und Freitag kommt es wieder darauf an wann kommt er nach Hause.

Spesen werden nicht versteuert.

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Natürlich werden Spesen versteuert. Aber es gibt ja diese steuerfreien Sätze bis zu denen man eben brutto = netto bekommt. Dein Mann bekommt den Höchstsatz dieser steuerfreien Pauschale. Der Mann der TE bekam bisher mehr als diesen Satz - das darf der AG natürlich machen, dann ist es aber zu versteuern.

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Deinem Mann stehen dann Spesen zu, wenn seine Dienstreise länger als 8 h dauert. Beginn ist der Arbeitsort, es sei denn er fährt direkt von zu Hause zum Kunden. Ende ist der Arbeitsort, es sei denn, er fährt direkt vom Kunden nach Hause.

Ist er länger als 8 Stunden und in Deutschland unterwegs, erhält er 6 Euro. Ist er länger als 14 h und in Deutschland unterwegs, erhält er 12 Euro. Ist er länger als 24 h und in Deutschland unterwegs, erhält er 24 Euro. Diese Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Arbeitstag beginnt nach 16 Uhr und endet vor 8 Uhr. Dies wird einem Kalendertag zugeordnet. Wenn er mehr als 8 Stunden unterwegs ist, z.B. von 18 Uhr bis 14:30 Uhr, dann erhält er 6 Euro.

Zahlt der Chef mehr aus, muss die Differenz versteuert und verbeitragt werden.

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Wenn nichts geregelt ist, kann der Chef die 6 Euro zahlen. Wenn er diese nicht zahlen sollte, sollte man die Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuererklärung angeben.