Erbe, Haus schenken, Auszahlen, Ungerechtigkeit...

Hallo!

Sorry mir fiel kein besserer Betreff ein...

Folgendes: Eine rüstige 80 jährige Frau hat 3 Kinder, 2 Söhne, eine Tochter.

Der eine Sohn, der nach eigenen Angaben ihr "Lieblingskind" ist, hat auf dem Grundstück vor vielen Jahren gebaut.
Jetzt will die Dame ihrem Sohn ihr Haus und Grundstück "überschreiben?".
Dem Sohn und der Tochter möchte sie 2000 Euro jeweils dafür geben.
Ihr Haus mit Grundstück hat einen Wert von schätze ich mal: 120.000 Euro.

Also Fakt ist sie will dem Lieblingssohn alles überschreiben und die anderen beiden jeweils 2000 Euro.
Die Tochter fühl sich unrecht behandelt, aber Mutter hat ihre Meinunge: "mehr gibt es nicht für euch, liegt alles schon beim NOtar" "entweder nimmst du die 2000 Euro oder du läßt es"
Also nehme ich mal an, dass es sich um eine Schenkung handelt und die anderen beiden Kinder auch die 4000 geschenkt bekommen (2000 für jeden)

machen kann man da nichts, ich weiß. es ist ihre Sache wem sie was vermacht zu Lebzeiten und auch danach...

-Sie sagte zu der tochter dass sie ein Schreiben vom Notar bekäme wegen dem Geld - wenn sie das nicht annimmt? Dann tut das die ganze Tatsache doch auch nicht ändern, oder? Bin ich der Meinung, dann kriegt sie halt nix

-Wenn dem lieblingssohn das haus gehört werden die schlösser ausgetauscht und die tochter das ihr einstiges Elternhaus nicht mehr betreten,... aber ich denke die Mutter hat doch ein wohnrecht drin, also dürft sie doch ihrer tochter, insofern diese das noch will, erlauben sie sie zu besuchen. eine blöde frage ich weiß, ich weiß auch die antwort schon drau, klar darf sie sie besuchen..

-aaaber worum es der tochter jetzt geht - wie ist es denn wenn die mutter ins Seniorenheim einmal gehen muß? Müssen dann alle 3 Kinder die Pflege (insofern die Rente nicht ausreicht, wovon ich sehr stark ausgehe) zu gleichen teilen tragen?
Muss das die Tochter dann trotzdem?
(Bisher war es immer so dass die Mutter sagte sie behält ihr haus weil sie nicht weiß ob sie es für spätere Pflegekosten bräuchte...)

Danke

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Die Kinder haben anrecht auf den Pflichtteil. Schenkungen werden da auch berücksichtigt, in Österreich bei Pflichtteilsberechtigten unbefristet, für D weiß ich es nicht. wie viel war das Grundstück denn alleine wert? Es könnte nämlich sein dass die investitionen des Bruders nicht zählen und abgezogen werden müssen.

LG

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Pflichtteilsanspruch gibt es in D (bei Euch hoffentlich auch!) erst NACH dem Tod und in sind Schenkungen usw. nur 10 Jahre rückwirkend anfechtbar. Hoffen wir für die alte Dame, dass sie noch viele Jahre ohne Pflegeheim ihr Leben genießen kann.

Gruß,

W

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Ich hab eh nirgends geschrieben dass der Pflichtteil sofort fällig wird ;-) selbstverständlich macht erst sterben erben :-)

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Naja, bei einer 80jährigen ist die Wahrscheinlichkeit, das sie in den nächsten 10 Jahren in ein Pflegeheim muss, ja so unwahrscheinlich nicht. Dann wäre die Schenkung eh hinfällig und das Haus muss zu Geld gemacht werden, wenn die Kosten nicht anders gedeckt werden können. Nach den 10 Jahren können dann alle Kinder zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.

Stirbt die Dame innerhalb der nächsten 10 Jahre, wird der Pflichtteil, der ja auch den 'ungeliebten' Kindern zusteht um den Wert der Schenkung erhöht. Allerdings staffelweise. Tritt der Erbfall im ersten Jahr nach der Schenkung ein, wird der Hauswert mit 100% zur Berechnung des Pflichtteils hinzugezogen, im zweiten Jahr mit 90%, usw. bis er nach 10 Jahren gar nicht mehr in die Berechnung einfliesst.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die kleineren Schenkungen. Und ja: Es ist ziemlich egal, ob jemand die annimmt oder nicht. Das verschafft ihm keineswegs eine bessere Stellung vor'm Nachlassgericht o.ä..

Das mit dem Besuchen und dem Schlossaustausch verstehe ich nicht. Ich habe seit Jahren keinen Schlüssel mehr zum Haus meiner Eltern - ich verlasse mich drauf, das sie aufmachen, wenn ich klingele ;).

Grüsse
BiDi

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Wobei man hier noch hinzufügen kann, dass eventuell im Grundbuch eingetragene Wohn- oder Nießbrauchrechte zugunsten der Mutter den Wert des Hauses mindern, so dass man nicht mehr von dem ursprünglichen Betrag ausgeht.

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Ich versuche mich mal. Keine Gewähr auf 100% Richtigkeit.

Was die Dame zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen macht ist ganz allein ihre Sache. Sie kann das Haus und Grundstück dem Sohn überschreiben (schenken) und muss nicht mal jedem der anderen Kinder 2000 Euro auszahlen. Das ist sozusagen guter Wille.

Sollte die Dame jetzt noch gute 10 Jahre leben, dann kann diese Schenkung auch nicht mehr angefochten werden und die anderen beiden Kinder würden leer ausgehen.

Sollte die Dame in weniger als 10 Jahren nach der Schenkung sterben, dann können die anderen beiden Kinder die Schenkung anfechten und sie würde dann wieder der Erbmasse zufallen. Dann würden (sofern kein Testament besteht) alle Kinder zu gleichen Teilen erben.

Besteht ein Testament, dann würden die "benachteiligten" Kinder zumindest aber noch Anspruch auf den Pflichtteil haben, der vermutlich deutlich Höher sein dürfte als 2000 Euro je Kind.

Sollte die Dame das Haus und Grundstück schenken und dann zum Pflegefall werden, dann muss sie zunächst ihren Pflegeaufwand selbst finanzieren. Im Zweifel würde sogar das Sozialamt die Schenkung anfechten und der Sohn müsste dann wohl Haus und Grundstück wieder heraus geben. Das wird dann veräußert um davon die Pflegekosten zu bezahlen.

Kann die Dame ihren Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln (z.B. Pflegeversicherung, Vermögen usw.) bestreiten können, dann werden die Kinder heran gezogen. Aber nicht zu gleichen Teilen, sondern natürlich nach ihren Mitteln. Da gibt es ja Freigrenzen, die sich am Einkommen und z.B. den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern ergeben.

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Ist alles korrekt, bis auf diesen Absatz:

"Sollte die Dame in weniger als 10 Jahren nach der Schenkung sterben, dann können die anderen beiden Kinder die Schenkung anfechten und sie würde dann wieder der Erbmasse zufallen. Dann würden (sofern kein Testament besteht) alle Kinder zu gleichen Teilen erben."

Die Schenkung kann nicht angefochten werden. Die Schenkung bleibt wirksam !
Was jedoch passieren kann: der Wert des Hauses kann innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung rückwirkend den Pflichtteilanspruch erhöhen. Es bleibt aber definitiv beim Pflichtteil, die beiden anderen Kinder haben also nicht Anspruch auf jeweils 1/3, sondern nur auf jeweils 1/6, wobei die EUR 2.000,- und alle weiteren Schenkungen der letzten 10 Jahre mit angerechnet werden.

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Ich dachte immer, dass dann die Schenkung rückgängig gemacht wird in so einem Fall. Bzw. rückgängig gemacht werden kann, wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt.

Aber selbst wenn sich dadurch "nur" der Pflichtteilsanspruch erhöht, dann dürfte der Pflichtteil bei geschätzten 120.000 Euro ja deutlich höher als 2000 Euro liegen.

Wobei ich bei einem Alter on 80 Jahren ehrlich gesagt eher von der Variante ausgehe, dass die Dame vorher ein (schwerst)Pflegefall wird und sich das Sozialamt bzw. Die Pflegekasse das Haus krallt.

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Die rüstige Dame kommt etwas zu spät auf die Idee.

Zunächst einmal wuerde ich fragen, wo denn der Vater der Kinder ist. Ist der bereits verstorben? War der ebenfalls Eigentümer des Grundstücks und des Hauses? Gibt es eventuell ein "Berliner Testament"? Dann ist die Mutter ja nur die "Vorerbin" der Hälfte des Vaters und kann gar nicht über das gesamte Haus verfügen.
Und dann ist es natürlich auch noch so, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass sie in den naechsten Monaten/Jahren zum Pflegefall wird und auch stirbt. Dann würde sowieso auf das Haus zugegriffen werden.

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Hallo,

auch bei einem Berliner Testament kann den "Vorerbe" kompl. über das ererbte Haus verfügen.

Meine Kinder haben z.B. auf den Pflichtteil vom Vater verzichtet, weil es eine Klausel im Testament gibt, dass Derjenige, der seinen Pflichtteil ausbezahlt haben möchte auch bei meinem Ableben NUR den Pflichtteil bekommt. Aber das ist eine andere Sache.

Unser Anwalt und Notar hat damals unser Berliner Testament so gestaltet, dass der Überlebende nach eigenem Ermessen kompl. über die Immobilie verfügen kann OHNE Einschränkungen.

Denn es muss dem Erben möglich sein, bei finanziellen Problemen, dass Haus zu verkaufen. Man kann nicht auf ewig an ein Haus gefesselt sein nur durch ein Testament.

Zumindest hätte ich auch ohne Verzichtserklärung meiner Kinder jederzeit das REcht, mein Haus zu verkaufen.

LG

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"Also Fakt ist sie will dem Lieblingssohn alles überschreiben und die anderen beiden jeweils 2000 Euro.
Die Tochter fühl sich unrecht behandelt, aber Mutter hat ihre Meinunge: "mehr gibt es nicht für euch, liegt alles schon beim NOtar" "entweder nimmst du die 2000 Euro oder du läßt es"
Also nehme ich mal an, dass es sich um eine Schenkung handelt und die anderen beiden Kinder auch die 4000 geschenkt bekommen (2000 für jeden)"

Das kommt jetzt darauf an, was genau da "beim Notar liegt". Das könnte der Schenkungsvertrag sein, dann läuft das wie oben beschrieben, das könnte aber auch ein ERBVERTRAG sein.

WENN es ein Erbvertrag ist, sollen die anderen beiden Geschwister vermutlich gegen eine Abfindung von EUR 2.000,- auf ihren Pflichtanteil verzichten. Mit Unterzeichnung des Vertrages hätten die beiden anderen Geschwister dann tatsächlich keinen Anspruch mehr auf irgendwas außer den EUR 2.000,- . Unterschreiben sie nicht, bekommen sie nicht.mal die EUR 2.000,- und verlieren jedes Jahr, das Oma noch lebt, 10 Prozent des Pflichtteilanspruches von ursprünglich 1/6 je Geschwister.

Stirbt Oma im ersten Jahr, bekämen die anderen Geschwister jeweils EUR 20.000,-
Stirbt Oma nach 5 Jahren, bekämen sie noch jeweils EUR 10.000,-
Nach 10 Jahren gehen dann beide leer aus.

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#und verlieren jedes Jahr, das Oma noch lebt, 10 Prozent des Pflichtteilanspruches von ursprünglich #
Da wäre ich mir bei einem Wohnrecht nicht so sicher.
Es ist durchaus möglich, dass das mit den 10% erst NACH Löschung des Wohnrechts anfängt.

Davon abgesehen, ist das Ganze etwas mager.

#Der eine Sohn, der nach eigenen Angaben ihr "Lieblingskind" ist, hat auf dem Grundstück vor vielen Jahren gebaut.#
Das ist in Deutschland unmöglich.
Wem das Grundstück gehört, gehört automatisch auch alles, was drauf ist, nicht andersrum.

freundliche Grüsse Werner

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"Das ist in Deutschland unmöglich.
Wem das Grundstück gehört, gehört automatisch auch alles, was drauf ist, nicht andersrum."

Was ist in Deutschland unmöglich ? Auf fremden Grundstücken zu bauen ?

Das ist nicht unmöglich, das Bauwerk gehört dann eben nur dem Grundstückseigentümer, hier der Mutter.

Der Sohn hat auf dem Grundstück der Mutter gebaut und soll nun (endlich) das Grundstück samt Haus übereignet bekommen. Was ja irgendwie auch verständlich ist.

Warum sollten die Geschwister vom Wert des Hauses profitieren, das der "Lieblingssohn" auf seine Kosten errichtet hat ?

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