an die TVÖD-Experten, habe einige Fragen dazu ....

Hallo,

da mein Mann (41) evtl. einen Job im öffentlichen Dienst (natürlich Vollzeit) bekommt, habe ich einige Fragen dazu.

Wir haben 4/4 mit Faktor-verfahren als Lohnsteuerklasse, somit haben wir zwar etwas mehr Abzüge, aber ansonsten keine Nachzahlungen mehr zu befürchten. Es gibt aber im Internet kaum Rechner für den öffentlichen Dienst, in dem man Faktor-Berechnungen durchführen kann.
Somit stimmt das ausgerechnete Gehalt oft nicht.. kann mir da jemand einen guten Rechner empfehlen? Oder ist der unten genannte der einzig Gute? (der ist der Einzige, bei dem man den Faktor mit eingeben kann).

Gestern bin ich auf diese Seite gestoßen:
https://bezuegerechner.bva.bund.de/

Unsere Eckdaten wären:
TVL E 8, wir wissen allerdings nicht, ob in Stufe 1 oder 2

Frage: Wird man immer automatisch in Stufe 1 eingestuft ?

Eigentlich beziehe ich als Mutter das Kindergeld (läuft auf meinen Namen). Wenn ich jetzt das Gehalt ohne Kindergeldbezug eingebe, kommt viel weniger raus, als wenn ich den Kindergeldbezug mit berechne. Ich hoffe Ihr könnt mir folgen.

Kann man so einfach die Kindergeldberechtigung ändern?? Also von Frau auf Mann oder ist das egal, wer da auf dem Bescheid steht ?? Mir wäre es ohnehin lieber, das Kindergeld mit seinem Gehalt zu bekommen, weil wir es sonst erst nach dem 20. erhalten.

Es wären gut 200 EUR Unterschied, was er dann rausbekäme, wenn ER das Ki.geld beziehen würde. (nennt sich Kinder-Besitzstand)

Frage: Stimmt es, das dann für unsere 3 Kinder über 300 Zuschlag dazukämen, wie in der Liste dann angegeben?? kommt aber auch wieder nur, wenn ER das Ki.Geld beziehen würde. (in der Tabelle wird gefragt, ob die Kinder alle vor 2006 geboren sind, Ja sind sie, warum auch immer....)

Frage: Wie, wenn wir es ändern müssten, ändert man den Ki.geld-Bezugsberechtigten?

Ich hoffe, Ihr versteht alles, was ich meine. Hab da halt rumgerechnet und bin immer auf mehr gekommen, wenn er die 3 Kinder komplett übernäme. Auf der Steuerkarte sind sie eh bei ihm mit drauf.

Noch eine Frage:
kann man auch gleich in die Entwicklungs- Stufe 2 eingegliedert werden?

weitere Frage:
es handelt sich um eine Krankenhaus-Apotheke - gilt dann der Tarif im öff.Dienst für Krankenhäuser oder der normale??

Ich frage nur deshalb, da er, wenn man die Kinder nicht mit einberechnet, einiges weniger raus hätte, als jetzt. Da erst die 2. Stufe seinem jetzigen Gehalt in etwa entspräche.

Fragen über Fragen.

malnefragehab :)

Danke :)

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hallo,

ich arbeite auch im öffentlichen dienst. also bei uns ist es so, das man in der stufe 1 anfängt und nach einem jahr in die zwei kommt. berufsanfänger landen immer in 1. bei menschen mit berufserfahrung ist es verhandlungssache. eins wird immer angeboten und viele geben sich damit zufrieden.

lkindergeld: also ich würd sagen, das es egal ist wer es bekommt. hat auf das gehalt keine auswirkungen. aber ich glaube ich weiss was du meinst. bei beamten sieht es anders aus, da zahlt es anscheinend die dienststelle. Auszahlungstag hat was mit dém gebúrtstag des kindes zu tun.

bestandsschutz für kinderzuschlag. der wurde mal eingestellt. alle´kinder, die nach diesem stichtag geboren wurden bekommen ihn nicht mehr.
hmm, keine ahnung wie es bei berufseinsteigern ist. aber ich nehm an, das es für die den zuschlag auch nicht mehr gibt .

zuständiger tarifvertag?? hmm, wer sit der Träger des krankenhauses?? es gibt unterschiede bei der bezahlung zwischen bund und ländertarifvertrag. dein mann soll einfach nochmal nachfragen, welcher für das kh gilt. bei uns bekommt der bewerber nen ausdruck mit, damit er sehen kann, wie sich das gehalt zusammensetzt und wie es in den jahren steigt.....

viel glück. nicht zu verachten ist die zusatzversicherung die man im öffentlichen dienst hat. ...

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Hallo

also Berufsanfänger ist er garantiert nicht, denn er hat 15 Jahre Berufserfahrung, aber halt nicht im öffentlichen Dienst. Er machte eine Zusatzausbildung und mit der bewirbt er sich jetzt. Schaut ganz gut aus.

Wär halt schon toll, wenn er mit der Berufserfahrung gleich in Stufe 2 käme, dann würd er sich nicht verschlechtern.

Das mit dem Kindergeld meinte ich nur,wenn man das mit dem genannten Rechner durchrechnet, kommt MIT Kigeld mehr raus, als ohne. (habs einmal angegeben und einmal nicht, weil ja eigentlich ICH kigeld-Bezügler bin).

Danke :)

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Hallo,

ich bin seit Juli im öffentlichen Dienst und direkt mit Stufe 3 eingestellt, obwohl ich nur 3 Jahre Berufserfahrung habe und noch nie im öffentlichen Dienst war...

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http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/

schau mal hier ;) der stimmt eigentlich immer

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ja schon, aber deren Rechner - bei dem kann ich den Faktor bei unserer Lohnsteuerklasse nicht mit angeben ....

danke :)

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Der UNtershied durchs Kidnergeld ist doch ganz klar, einmal wird das Kindergeld beim Gehalt mit ausgezahlt, also 184 Euro mindestens mehr, dann gibts aber nichts von der Familienkasse und einmal eben nciht, dann gibts das Geld von der Familienkasse!

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Hallo

nein, schon klar.
ich meinte es so:

gibt man in dem oben genannten Rechner das Kindergeld für 3 kindergeldberechtigte Kinder an (alle vor 2006 geboren), dann kommt der Kinder-Besitzstand von über 300 EUR dazu.

Gibt man ihn nicht ein, dann kommt garnichts dazu, weder der Kinder-Besitzstand (also der Zuschlag) noch das Kindergeld - dann kommts halt von der Familienkasse.

hab ich mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.

danke :)

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Hast du auch unterschieden zwischen TVÖD und TV-L? Denn TVÖD ist der alte mit Bestandsschutz, TVL ist in der Regel der neue jetzt gültige, da gitbs nichts mehr mit Familienzuschlag usw.

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