Kündigung nach dem 30.6. - kompletter Jahresurlaub ?

HAllo,

ist das derzeit immer noch gültig, dass einem Arbeitnehmer der komplette Jahresurlaub zusteht, wenn er nach dem 30.6. kündigt ?

Weiß das jemand ?

Vielen dank
alina

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Hallo,

ich kenne es nur so das man den Jahresurlaub durch 12 Teilt und so seinen bis zum Kündigungszeitpunkt zustehenden Urlaub nehmen darf.

Von einer anderen Regelung habe ich noch nie gehört und sie war auch noch nie gültig in einem der Betriebe in denen ich gearbeitet habe.

LG Mona

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Hm,
schade das du bisher nur Betriebe kennengelernt, hast die sich nicht an gesetzliche Regelungen halten.

Es ist schon sehr lange so, dass man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat, wenn man in der 2. Jahreshälfte aus dem Betrieb ausscheidet.

Gruß
Demy

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Das soll es mal gegeben haben? Glaub ich nicht. Wenn du z.b. Heute zum 30.09.kündigst steht dir 9/12 deines Jahresurlaubs zu.

FG H.#klee

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Das ist falsch, dann stände dir der komplette Jahresurlaub zu, nach dem BurlG!

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Uppsala! Dann kenn ich einige, die um ihren Urlaub betrogen worden sind. Danke für die Korrektur!

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Hallo,

ja, das gilt immer noch.

Wer im Kalenderjahr länger als 6 Monate beginnend ab 01.01. durchgehend beim gleichen AG beschäftigt ist, hat Anspruch auf den gesamten für ein volles Kalenderjahr vereinbarten Urlaub, mindestens den gesetzlichen Urlaub.

sbl

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Ja, das gilt immer noch!

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Hallo!

Da es hier ja doch einige nicht informierte User gibt, hier mal ein Link:

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/502888/Urlaubsanspruch.html;jsessionid=982F2D14BD7E723A1B58BEDF6C1EE5F6.repl21?page=2

Wenn es also nicht vertraglich anders vereinbart ist, hat man bei Ausscheiden nach dem 30.6. immer den vollen Urlaubsanspruch. Ist es vertraglich anders geregelt, hat man mindestens 20 Tage.

Liebe Grüße!