Elternzeit Frage – kann ich mich noch umentscheiden?

Hallo zusammen,

mal wieder eine Elternzeit-Frage…

Letzte Woche habe ich verkündet, dass ich ab Januar erst mal 1 Jahr in Elternzeit gehe, also weg bin. #verliebt

Mein AG und ich haben nur recht unverbindlich bisher gesprochen, was danach passiert.
Ich dachte mir, ich gehe evtl. so 15 Stunden wieder arbeiten.
Allerdings kann es ja sein, dass ich keinen KiTa Platz krieg oder es uns einfach noch nicht zutraue, dass Krümelchen „alleine gelassen“ wird oder was auch immer.
Normalerweise vereinbart man das ja bevor man in Elternzeit geht, was danach passiert.

Was passiert denn in dem Fall, wenn ich eben NICHT wie geplant wieder einsteige sondern doch noch, sagen wir mal, ein weiteres Jahr daheim bleiben möchte?!
Kann mir mein AG dann kündigen? Oder habe ich andere „Nachteile“ durch das Umentscheiden zu befürchten?

#zitter

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Wieso willst du nur eine Jahr Elternzeit nehmen und nicht 2 und dann in Elternzeit evtl. Teilzeit arbeiten? Das würde diese vielleicht Möglichkeit nämlich möglich machen und dir hitnerher den Anspruch auf deine Vollzeitstelle bestehen lassen!

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Ja, das meine ich im Grunde.

Ich wusste nur nicht, dass das 2. Jahr dann auch als "Elternzeit" gilt...#schein

Weil ich dachte Elternzeit ist nur, wenn man "ganz" daheim ist...
Hab mich mit dem Thema auch noch nicht so auseinandergesetzt.

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Hallo.

Was/wie du NACH der Elternzeit arbeiten willst, würde (und musst du auch nicht!) ich noch nicht bekannt geben. Nur selber mal überlegen etc, wie es mit Geld & Betreuung klappen könnte. Ich hab meinem Chef nix dazu gesagt. Warum auch? Zwei Jahre sind lang...

Wenn man nicht den Vertrag antreten möchte, den man vor der EZ hatte, kann man sich immer noch rechtzeitig beim Chef melden...

Überleg dir erstmal, wie lange du tatsächlich zuhause bleiben willst.
Wenn du nur ein Jahr EZ angibst, musst du, falls du weiterhin in EZ bleiben willst, deinen Chef um Erlaubnis fragen. Er muss dann zustimmen. Macht er das nicht, musst du wieder ran.

Wenn du direkt zwei Jahre einreichst, brauchst du für das Dritte Jahr keinerlei Erlaubnis. Da musst du ihn nur informieren und er muss es hinnehmen.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße ein Recht auf Teilzeitarbeit. Du könntest so zwei oder direkt drei Jahre EZ einreichen und schauen, ob der Chef sich auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit einlässt. In der EZ darf man nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

So hättest du dein Vollzeit-Arbeitsvertrag (ich gehe mal davon aus, dass du momentan VZ arbeitest) gesichert und kannst nach deiner EZ mit diesem wieder einsteigen (auch wenn du es bisher nicht planst, man weiß nie, was in der Zukunft so passiert...) oder eben schauen, ob du eher weiterhin/wieder TZ gehen möchtest...

LG,
Enelya

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#aha Danke, hab ich verstanden.

Also für mich kommt eh nur Teilzeit in Frage, bis Krümel mindestens in den KiGa geht.
Also beantrage ich 3 Jahre und geb Bescheid, dass ich nach einem Jahr wieder 15 Stunden arbeiten möchte.

Aber eine Frage bleibt dann noch offen: was, wenn ich dann doch nicht wieder arbeiten gehen will/kann? #schwitz

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Deswegen klärt man das auch erst kurz vorher.

Sag deinem Chef einfach, dass du es dir vorstellen könntest, im 2./3. Jahr auf Teilzeit zu arbeiten. (Das ist ja noch nichts verbindliches, aber du weißt wenigstens, wie dein Chef dazu steht.)
So 3-6 Monate bevor du anfangen möchtest, sprichst du mit deinem Chef. wenn ihr euch geeinigt habt, schickst du ihm das besprochene nochmal schriftlich zu und lässt es dir bestätigen. Am besten auch mit einem -zeitlich auf die EZ begrenzten- Arbeitsvertrag.

So 3 Monate vorher sollte dir ja schon klar sein, ob du eine Betreuung hast, wie lange du gehen möchtest etc. pp...

Und wenn du dir jetzt grundsätzlich erstmal sicher bist, dass du im 2./3. Jahr arbeiten möchtest, kannst du dich ja weit vorher schon um einen Krippen/Kiga/Tagesmutterplatz kümmern.