Kinderbetreuungskosten während Maßnahme

Hallo,

ich muss ab nächsten Monat zu einer Maßnahme für 5 Monate.

Auffrischung von Kenntnissen und Praltikum.

Nun ist es so, dass mein Sohn von 8:30 bis 14:30 in die Kita geht.

Da die Schulung aber in einem anderen Ort ist, 8:30 beginnt und ich auf öffentl. Verkehrsmittel angewiesen bin, bräuchte ich ab 07:00 Uhr bis 08:30 täglich eine Betreuung, die meinen Sohn zur Kita bringt. Hätte auch schon eine Nachbarin gefunden.

So, diese macht das natürlich nicht für lau und dafür währen ja eigentlich die Kinderbetreuungskosten von Pauschal 130 € vorgesehen.

Nun meinte meine Vermittlerin zu mir aber, dass ich diese nicht bekommen werde. Warum auch immer. Es steht aber im Bildungsgutschein drin, dass Kinderbetreuungskosten von pauschal 130€ gezahlt werden #kratz

Ich habe auch schon mal vor Jahren eine Weiterbildung gemacht und bekam diese (bei einer anderen Vermittlerin) auch. Wieso bekomm ich die Betreuungskosten nun nicht?

Mein Kind muss nunmal jetzt länger betreut werden und das kostet schließlich.

Sie hat mir das jetzt erstmal nur mündlich gesagt.

Ich ärgere mich gerade schwarz, da es eh schon immer knapp ist (ALGII) und ich nicht weiß, wie ich zusätzlich noch die Betreuung finanzieren soll.

Bei der Kita habe ich nur Anspruch auf 6 Stunden, solang ich noch keinen festen Job habe. Und selbst, wenn ich die Betreuungszeiten schiebe, schaff ich es nicht, da ich, wie gesagt, auf den Zug angewiesen bin #schwitz

Kann mir jemand einen Rat geben?

Liebe Grüße

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Mit welcher Begründung sind die Kosten den abgelehnt worden? Einfach so: "Nö!", nur weil im Gesetz "können übernommen werden" steht, geht nämlich nicht.

LG
Ch.

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Ja, richtig. Sie hat dieses "KANN" übernommen werden deutlich vorgelesen.

Ich kann es aber nicht nachvollziehen. Ich hatte die 130€ damals doch auch bekommen, anstandslos. Okay, war eine andere Vermittlerin.

Und nun, wo ich durch die Maßnahme wieder eine längere Betreuung brauche, will sie mir das verweigern.

Versteh ich einfach nicht. Zumal das eine total sinnlose Maßnahme ist, die ich eh schon hatte. O-Ton von der Vermittlerin:

"Ich weiß, dass das da langweilig ist, weil sie es schon alles kennen. Dann sticheln sie eben ein bisschen den Dozenten, dann macht das gleich viel mehr Spaß" #gruebel

Also bitte, für eine Maßnahme, die total sinnlos -abgesehen vom Praktikum- ist, wird das Geld zum Fenster rausgeworfen und für die Kinderbetreuungskosten ist kein Geld da?

Ich versteh es nicht.

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Stichel sie mal

Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten mit verweis das ansonsten ab sofort diese nicht mehr gewährleistet ist und ! dann will ich sehen was sie tut!!!

OHNE betreuung keine maßnahmenteilnahme..

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Schriftlich beantragen, falls schriftliche Ablehnung muss eben die Maßnahme ausfallen weil § 10 SGB II das s vorsieht. ;)

Betreuung des Kindes ist dann eben nicht gewährleistet und fertig.

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Kann ich nicht nachvollziehen.

WIe habt ihr die Betreuung denn angemeldet?

Ich denke es wird sich um einen Minijob handeln und die Nachbarin macht es nicht auf eigene Rechnung?!

Wie wurde denn die Ablehnung begründet?